Geoinformationen des Eisenbahn-Bundesamtes. Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Features befinden sich in den jeweiligen Metadaten zum Feature.
Geoinformationen des Deutschen Zentrums für Schienenverkehrsforschung. Weiterführende Informationen zu den jeweiligen Features befinden sich in den jeweiligen Metadaten zum Feature.
Im ALKIS® - dem Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem - werden die Daten der bisherigen technischen Verfahren "Automatisiert geführtes Liegenschaftsbuch - ALB" (Sachdaten) und "Automatisiert geführte Liegenschaftskarte - ALK" (darstellende Daten) einschließlich der Vermessungszahlen zusammengeführt. Es beinhaltet ein bundeseinheitliches, objektbasiertes Konzept zur Haltung (Führung) und Übertragung der Daten des Liegenschaftskatasters. Im Verfahren ALKIS® erfolgt die Datenhaltung mit Metadaten und Historienführung.-Dieser Datensatz steht ausschließlich bei online-Abruf kostenfrei zur Verfügung.-
Der Dienst Geregelte Gebiete in FFH-Gebieten in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Geregelten Gebieten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (AM)". Die Daten zeigen die Abgrenzungen von so genannten Maßnahmen (für einzelne Biotopflächen), die fachlich dem Biotopmanagement entsprechen, deren umfassendes Plangebiet in der Regel als eigener Datensatz (Bewirtschaftungsgebiete, Maßnahmenkonzepte) veröffentlicht werden. Die Objektmetadaten der vorgeschlagenen Maßnahmen (Geregelte Gebiete) enthalten alle Angaben, die für die Kern-Datenbestände für Geregelte Gebiete (AM) bzw. deren Attribut-Auszeichnung für den Themenbereich Biodiversität vorgesehen sind. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Geregelten Gebiete (Maßnahmenvorschläge) für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich vielfach um Flächengeometrien, jedoch auch linien- und punktförmige Objekte. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 5 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Die Verwaltungsgrenzen sind aus dem ALKIS abgeleitet. Sie beinhalten die Grenzen des Landes, der Landkreise, Samtgemeinden und Gemeinden. Diese Grenzen und zusätzlich die Flur- und Gemarkungsgrenzen werden zusätzlich auch aus dem Liegenschaftskataster (ALKIS) abgeleitet.