Der Layer "Moorböden Kreis Kleve" beinhaltet Moorböden für den Kreis Kleve. Die Daten stammen aus den Alkis Bodenschätzungsflächen und wurden folgendermaßen nach Moorböden unterteilt. - 5000 Moor (Mo) - 6110 Sand mit Moor (SMo) - 6120 Lehmiger Sand mit Moor (lSMo) - 6130 Lehm mit Moor (LMo) - 6140 Ton mit Moor (TMo) - 6210 Moor mit Sand (MoS) - 6240 Moor mit Ton (MoT) - 8110 Sand auf Moor (S/Mo) - 8120 Lehmiger Sand auf Moor (lS/Mo) - 8130 Lehm auf Moor (L/Mo) - 8140 Ton auf Moor (T/Mo) - 8210 Moor auf Sand (Mo/S) - 8220 Moor auf lehmigem Sand (Mo/lS) - 8240 Moor auf Ton (Mo/T) Bodenschätzungsergebnisse im Liegenschaftskataster geführt. Der Dienst ist tagesaktuell.
Der Datensatz Vorkommen der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zum Vorkommen (tatsächliche Lage in der realen Welt) der FFH-Lebensraumtypen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Lebensräume und Biotope (HB)". Die Daten zeigen die Vorkommen auf der Maßstabsebene 1:5.000. Die Daten spiegeln den Kenntnisstand für das abgelaufene Kartierungsjahr wider und werden i.d.R. parallel zur FFH-Datenlieferung an das Bundesamt für Naturschutz (bis 31.5.) veröffentlicht. Die Objektmetadaten für die Vorkommensdaten der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen enthalten: inspireId; Codierungsschema (ReferenceHabitatType-SchemeValue), z.B. Habitat Directive; Code (ReferenceHabitatType-CodeValue), z.B. „7110“ sowie referenceHabitatTypeName: CharacterString und localHabitatName: LocalNameType [0..1], z.B. „7110* Lebende Hochmoore“. Zusätzlich gibt es Angaben zu Vegetationstypen und Pflanzenarten. Besonderheiten: Es handelt sich um Punkt-, Linien- und Flächenobjekte. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Das ATKIS-Basis DLM bildet die topographischen Objekte der Landesfläche von Berlin in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten, auf der Grundlage des digitalen Basis-Landschaftsmodells ab.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.
Für die Nutzung der Daten ist die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 anzuwenden. Die Lizenz ist über https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0 abrufbar.
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.