Die Karte zeigt die Standorte von DachflächenFotovoltaikanlagen in NRW Im Download wird ebenfalls ein Datensatz für die gesamten Fotovoltaikanlagen (Dach- und Freifläache) angeboten.
Der WFS-Dienst Erneuerbare Energien stellt die Anlagen der Erneuerbaren Energien Biomasse, Freiflächenphotovoltaik, Wasserkraft und Windkraft dar. Darüber hinaus werden die Anlagen von Klärgas, Deponiegas und Grubengas dargestellt, die aber streng genommen nicht zu den Erneuerbaren Energien zählen, jedoch ebenfalls in hohem Maße zum Klimaschutz beitragen.
Nutzungsbedingungen: Das Fachinformationssystem „Energieatlas Nordrhein-Westfalen“ (www.energieatlas.nrw.de, http://www.energieatlas.nrw.de/) sowie der zugehörige WFS-Dienst Erneuerbare Energien werden vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz bereitgestellt. Grundlage für die Anlagendaten der Erneuerbaren Energien sind Daten der Bundesnetzagentur, der Übertragungsnetzbetreiber Amprion und Tennet, LANUK-eigene Daten und Daten des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW. Für die Nutzung des WFS-Dienstes Erneuerbare Energien NRW gelten folgende Nutzungsbedingungen: 1. Aussagen, sowie Karten und Graphiken dürfen nicht verändert werden. 2. Die Datengrundlagen wurden mit größter Sorgfalt für den Energieatlas aufbereitet und ausgewertet. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Daten wird keine Gewähr übernommen. 3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Inhalten ist, auch auszugsweise, nur mit Angabe des Herausgebers und der jeweiligen Datenquelle gestattet. Es ist an geeigneter Stelle ein deutlich sichtbarer Quellenvermerk wie folgt anzugeben: Energieatlas NRW, Herausgeber: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW unter Verwendung von Daten von [Datenquelle(n) einfügen]“. 4. Die Aktualität der Daten ist unter dem Informationsbutton der jeweiligen Karte ersichtlich. Aktuellere Daten sind bei den entsprechenden Datenquellen einzuholen. 5. Für Sach- und Vermögensschäden, die Nutzern durch die Verwendung der Daten und Karten sowie aus der Unmöglichkeit des Zugriffes oder der Benutzung entstehen, übernimmt der Herausgeber keine Verantwortung. Dem Herausgeber kommt keine Garantie- und Einstandshaftung für das technische Funktionieren, die Kompatibilität mit der von dem Nutzer verwendeten Soft- oder Hardware sowie Virenfreiheit zu. 6. Das LANUK NRW behält sich vor, den Energieatlas NRW ohne Angaben von Gründen einzustellen. Stand April 2017
Datenquelle: Flächennutzungskartierung (Militäreinrichtungen: Gebäude/Anlagen/Freiflächen/sonstige Flächen). Vorgehensweise: Abgleich der Militärflächen (FNK) aus den Jahren 1997/1998 bis 2017 mit der aktuellen FNK aus den Jahren 2018/2019 (entsprechend der Befliegung im RVR-Gebiet), um ehemals militärisch genutzte Flächen als potentielle Konversionsflächen für Freiflächenphotovoltaik zu identifizieren. Es wurden lediglich unbebaute Freiflächen berücksichtigt. Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für Konversionsflächen aus militärischer Nutzung erfüllt. Flächennutzungkartierung 2018/2019 des RVR/Referat Geoinformation und Urbane Daten/Auszug vom 2021-02-11
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Im Sommer 2022 hat die Landesregierung NRW von der Möglichkeit der Länderöffnungsklausel nach § 37c EEG 2023 Gebrauch gemacht und die förderfähige Flächenkulisse um Grün- und Ackerflächen erweitert, die unterdurchschnittliche Erträge aufweisen – sogenannte benachteiligte Gebiete. Ausgenommen sind Gebote für Anlagen auf Flächen, die eine mittlere Bodenwertzahl von mehr als 55 aufweisen und Natura 2000-Gebiete. Ausgeschlossen werden darüber hinaus alle förderfähigen Flächen die im §37 2 EEG 2023 in den Buchstaben a bis g oder j genannt werden
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Datenquelle: Flächennutzungskartierung (2018/ 2019) (Verkehrsbrachen: stillgelegte Bahnflächen, sowie nicht mehr genutzte Verkehrsflächen). Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für Konversionsflächen aus verkehrlicher Nutzung erfüllt.
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Datenquelle: Flächennutzungskartierung (2022) (Lagerflächen in GI-Gebieten). Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche für eine solare Nutzung (ohne eine Störung des Betriebs) zur Verfügung stehen kann.
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Datenquelle: Flächennutzungskartierung (2020 / 2021) (Baulücken, Brachflächen bzw. Rückbauflächen) Im Einzelfall ist zu klären, ob die jeweilige Fläche die Bedingungen des EEG für Konversionsflächen aus wohnungsbaulicher Nutzung erfüllt.
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