Mit dem Klimafolgenanpassungskonzept wird das Ziel verfolgt, sich vor Ort auf die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels einzustellen. Im Ergebnis soll eine Verbesserung der Anpassungsfähigkeit und der Erhalt der Funktionsfähigkeit städtischer Infrastrukturen sowie der urbanen Lebensqualität erreicht werden. Mit der Ausweisung der Gebiete mit einer Hitzebelastung und einer durchschnittlichen Betroffenheit als Flächen mit Handlungsbedarf sind folgende Zielsetzungen zur Abwägung verbunden: - auch hier gelten die Zielsetzungen aus Zone 1 mit einer etwas geringeren Priorität - Helle Farben für Oberflächen und Hausfassaden verwenden - Entsiegelung von Flächen (z. B. Straßenbankette, Mittelstreifen, Innenhöfe, Stellplätze) - Stärkere Durchgrünung von Industrie- und Gewerbegebieten (Dachbegrünung, Gebäudeumfeld) - Rückhalt und Verdunstung von Regenwasser
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.