Dieser WMS-Dienst enthält die Aufteilung des Kreises Viersen in über 130 Jagdbezirke, um z.B. bei einem Wildunfall den zuständigen Jäger/Jagdpächter zu ermitteln. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Der WMS ist tagesaktuell.
Dieser WFS-Dienst enthält die Aufteilung des Kreises Viersen in über 130 Jagdbezirke, um z.B. bei einem Wildunfall den zuständigen Jäger/Jagdpächter zu ermitteln. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Der WFS ist tagesaktuell.
Der Dienst stellt den Datenbestand für die öffentlichen Straßen der Straßenklassen Bundesstraßen, Landesstraßen und Kreisstraßen, die innerhalb des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen liegen, dar. Dieser Datenbestand wird vierteljährlich aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Die Daten können gemäß der „Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) genutzt werden. Folgender Quellenvermerk ist mindestens anzugeben: Land NRW, Abrufdatum
Im Rahmen des § 4 BJagdG zeigt dieser Datensatz die Jagdbezirke innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises. Diese werden in Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftliche Jagdbezirke gem. §7 und § 8 des BJagdG untergliedert. Der Datensatz ist wegen der fortwährenden Digitalisierung nicht abschließend.