Die beiden Tabellen zeigen aus dem Jahr 2023 gewonnen Trinkwasser- und Rohwasserdaten bezogen auf Landkreise und Kreisfreie Städte in NRW Eine allgemeine Untersuchungspflicht für PFAS im Trinkwasser gilt gemäß der neuen TrinkwV erst ab dem 12. Januar 2026 für den Parameter „Summe PFAS-20“, und ab dem 12. Januar 2028 außerdem für den Parameter „Summe PFAS-4“. Ebenso bestehen noch keine Berichtspflichten zu PFAS-Untersuchungen der Betreiber an die Behörde, soweit keine Auffälligkeiten bestehen. Die Pflicht zur Übermittlung der Ergebnisse von den Gesundheitsämtern an das Land wird ebenfalls erst mit Inkrafttreten der genannten Grenzwerte (Folgejahr) wirksam, so dass dem Land bisher keine belastbare Liste durchgeführter PFAS-Untersuchungen vorliegt. Eine allgemeine Untersuchungspflicht für BPA im Trinkwasser gilt gemäß der neuen TrinkwV seit dem 12. Januar 2024. Untersuchungsergebnisse werden jeweils im Rahmen der jährlichen Berichterstattung nach § 69 Abs. 1 TrinkwV zum 30. April für das vorangegangene Kalenderjahr von den Gesundheitsbehörden an die zuständige oberste Landesbehörde oder benannte Stelle (hier LANUV) übermittelt. Vor diesem Hintergrund liegen dem Land aktuell auch noch keine vollständigen Listen durchgeführter BPA-Untersuchungen vor. In der Trinkwasserdatenbank des Landes NRW sind PFAS-Analysen des Trinkwassers aus 36 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten für das vergangene Jahr (2023) erfasst. Für BPA liegen Daten aus 17 Landkreisen bzw. kreisfreien Städten für das Jahr 2023 vor. Für das Rohwasser existiert zur Untersuchung der genannten Parameter derzeit keine gesetzliche Vorgabe. Da die Untersuchung und Übermittlung der Ergebnisse bisher noch nicht verpflichtend galt und die Zuordnung nicht gemeindespezifisch vorliegt, werden die vorhandenen Ergebnisse pro Landkreis /kreisfreier Stadt aufgeführt (s. Tabelle 1 und 2). Die Trinkwasseranalysen wurden aus der Trinkwasserdatenbank des Landes NRW (ZTEIS, Stand 11/2024) für das Berichtsjahr 2023, die Rohwasseranalysen aus der Grund-/Rohwasserdatenbank ebenfalls für das Jahr 2023 (HygrisC, Stand 11/2024) ausgewertet. Messwerte unterhalb der Bestimmungsgrenze und nicht nachweisbare Parameter wurden bei der Summenbildung (PFAS-20, PFAS-4) jeweils mit „0“ berücksichtigt. Die Tabellen enthalten eine zusammenfassende Statistik aus Daten des Jahres 2023 für Trinkwasser (Tabelle 1) sowie Rohwasser (Tabelle 2) pro Kreis/kreisfreie Stadt aufgelistet nach: • Anzahl der Messwerte (Proben) zu PFAS und BPA. • Anzahl der Messwerte kleiner (<) bzw. größer (>) der Bestimmungsgrenze (BG). • Maximalwert, Minimalwert und Median pro Kreis/kreisfreie Stadt Angegeben sind die Parameter Summe 20 PFAS, Summe 4 PFAS, Trifluoressigsäure (TFA) und Bisphenol A (BPA). Bei der Summe PFAS-4 und PFAS-20 wurden Einzelwerte < BG bzw. n.n. (nicht nachweisbar) mit „0“ berücksichtigt.
Die Übersicht zeigt die aktuelle Verfügbarkeit von Digitalen Höhenmodellen (DHM) in Nordrhein-Westfalen. Als DHM bezeichnet man eine Menge digital gespeicherter Höhenwerte von regelmäßig oder unregelmäßig verteilten Oberflächenpunkten, die die Struktur der Erdoberfläche hinreichend repräsentieren. DHM bezeichnen als Oberbegriff Digitale Geländemodelle (DGM) und Digitale Oberflächenmodelle (DOM).Häufig wird zwischen primären und sekundären DHM unterschieden. Während ein primäres DHM die originären Messwerte (Bezeichnung L) enthält, ist ein sekundäres DHM ein aus diesen abgeleitetes Modell, das ein regelmäßiges Gitter aufweist. Geobasis NRW stellt unterschiedlich genaue Digitale Höhenmodelle bereit.Als Erfassungsmethode kommt in Nordrhein-Westfalen das flugzeuggestützte Laserscanning (Airborne Laserscanning, ALS) zum Einsatz. ALS ist ein Verfahren zur großflächigen Erfassung von Höheninformationen. Als Ergebnis erhält man dreidimensionale Punktwolken, durch die die Erdoberfläche bzw. die auf ihr befindlichen Objekte in hoher Genauigkeit beschrieben werden.Das DHM liegt mit einer Messpunktdichte von mindestens 1 Pkt / m² vor. Das DGM liegt zum Großteil als gefiltertes, klassifiziertes und nachbearbeitetes Geländemodell vor. Es wurde durch eine Weiterverarbeitung der Erfassungsdaten über die Höhenpunktklassifizierung im Zuge der standardgemäßen Messpunktfilterung und der anschließenden Abnahmeprüfung hinaus veredelt. In den noch nicht nachbearbeiteten Gebieten liegt das DGM1L lediglich als gefilterter und klassifizierter Datensatz vor. Der WMS zur Verfügbarkeit der Digitalen Höhenmodelle wird wöchentlich aktualisiert.
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Das Bodenbewegungskataster NRW stellt basierend auf der satellitengestützten Radarinterferometrie (Persistent Scatterer Interferometrie, PSI) vertikale Bodenbewegungsraten (mm/Jahr) in Nordrhein-Westfalen generalisiert in 250 m-Hexagonen dar. Die Radarinterferometrie ist ein fernerkundliches Messverfahren, welches sich aufgrund einer hohen messtechnischen Genauigkeit und Präzision im Millimeterbereich in Kombination mit einer großflächigen räumlichen Abdeckung und hohen zeitlichen Auflösung zunehmend als neuer Standard zur Erfassung von Bodenbewegungen etabliert. Als Datengrundlage des Bodenbewegungskatasters NRW dienen frei verfügbare SAR-Daten der Radarsatellitenmission Sentinel-1, die im Rahmen des Copernicus-Programms federführend von der ESA betrieben wird. Die Lagerung und Validierung der radarinterferometrischen Messdaten erfolgt mittels Höhenfestpunkten des amtlichen Raumbezugs. Jedes Hexagon ist aus mindestens drei Pixelmesswerten räumlich gemittelt.
Die Daten der Landbedeckung können unter der Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – Version 2.0 genutzt werden. Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: "Enthält modifizierte Copernicus Sentinel-1 Daten [2020-2024], verarbeitet durch Geobasis NRW; dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0)