Liegenschaftskarte NRW in Graustufen: Die Darstellung des Liegenschaftskatasters NRW ist aus dem beim Geodatenzentrum NRW vorliegenden Sekundärdatenbestand abgeleitet worden. Die Aktualität der zugrundeliegenden Daten kann über die GetFeatureInfo des Layers Flurstuecke abgefragt werden. Es werden die wesentlichen Inhalte des Liegenschaftskatasters wie Flurstücke, Gebäude, tatsächliche Nutzung und Topographie einschließlich der zugehörigen Beschriftung und Symbole dargestellt und in Anlehnung an den AdV-Signaturenkatalog präsentiert. Dabei beinhaltet die Gruppierung „Tatsaechliche Nutzung“ den gleichlautenden Objektbereich und enthält die Informationen der Objektartengruppen „Siedlung“, „Verkehr“, „Vegetation“ und „Gewässer“. Dieser Objektbereich definiert die lückenlose, überschneidungsfreie und flächendeckende Beschreibung der Erdoberfläche. Die Gruppierung „Gesetzliche Festlegungen“ beinhaltet den Objektbereich „Gesetzliche Festlegungen, Gebietseinheiten, Kataloge“ und enthält verpflichtend die Objektartengruppe „Öffentlich-rechtliche und sonstige Festlegungen“. Das Liegenschaftskataster ist Nachweis der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung im Sinne des Par. 11 des Bodenschätzungsgesetzes. Im Liegenschaftskataster hat die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz nur nachrichtlichen Charakter. Der Dienst liefert amtliche Koordinaten nur im standardmäßigen Koordinatenreferenzsystem mit dem EPSG-Code 25832 aus. Werden andere vom Dienst unterstützte Koordinatensysteme zur Kartendarstellung gewählt, wird serverseitig eine entsprechende Transformation vorgenommen, die Ungenauigkeiten unterliegt. Für die per Transformation gelieferten nicht amtlichen Koordinaten übernimmt Geobasis NRW keine Gewähr. Stand der verwendeten Daten: 01.04.2026
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) aller Bebauungspläne sowie aller Satzungen der Kommunen im Kreis Kleve dargestellt. Es ist darüber möglich an die Pläne und textlichen Festsetzungen zu gelangen. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Die Datenserie umfasst die beiden Datensätze "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" und "Naturschutzgebiete Wuppertal", die gemeinsam den Inhalt für die Kartenebene "Landschafts- und Naturschutz" im Urbanen Digitalen Zwilling "DigiTal Zwilling" der Stadt Wuppertal bereitstellen. Nur aus diesem Grund kommt der Aggregation der beiden Datensätze eine Identität als Datenserie zu. Der Metadatensatz zur Datenserie erlaubt eine eindeutige Verknüpfung zwischen der o. g. Kartenebene des DigiTal Zwillings und dem Metadatenkatalog. Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Der Datensatz "Naturschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der in den o. g. rechtsverbindlichen Landschaftsplänen festgesetzten Naturschutzgebiete, zum anderen zwei Flächen bzw. Restflächen von Naturschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW durch Einzelverordnungen festgelegt worden waren (Naturschutzgebiet "Hardthöhle" von 1966, Restfläche des ursprünglichen 1996 festgelegten Naturschutzgebietes "Herichhauser Bach"). Mit der Festlegung der Naturschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Naturschutzgebiete aus den früheren Einzelverordnungen des Landes aufgehoben. Beide Datensätze sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für diese Datenserie eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) aller Bebauungspläne sowie Satzungen der Kommunen im Kreis Kleve, die zur Zeit in Aufstellung und noch nicht inkraftgetreten sind, dargestellt. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Die Datenserie umfasst die drei Datensätze "Baudenkmäler Wuppertal", "Bodendenkmäler Wuppertal" und "Rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzungen Wuppertal", die gemeinsam den Inhalt für den Layer "Protected Sites – Cultural" im INSPIRE-Darstellungsdienst der Stadt Wuppertal bereitstellen. Der Layer ist spezifiziert im INSPIRE-Dokument "D2.8.I.9 Data Specification on Protected Sites – Technical Guidelines", Version 3.2, Kapitel 11. Nur aus diesem Grund kommt der Aggregation der drei Datensätze eine Identität als Datenserie zu. Der Datensatz "Baudenkmäler Wuppertal" ist ein Geodatenauszug aus der Wuppertaler Baudenkmalliste, der alle Denkmäler mit ihren nicht personenbezogenen Attributen in geographischen Datenformaten bereitstellt. Inhaltlich umfasst der Datensatz die ca. 5000 denkmalgeschützten Gebäude, baulichen Anlagen (z. B. Treppenanlagen) und Kleindenkmäler in Wuppertal. Der Datensatz "Bodendenkmäler Wuppertal" ist ein Geodatenauszug aus der Wuppertaler Denkmalliste, der alle Bodendenkmäler (zumeist unterirdische archäologische Denkmäler) mit ihren nicht personenbezogenen Attributen in geographischen Datenformaten bereitstellt. Inhaltlich umfasst der Datensatz die (Stand 11/2017) 48 Bodendenkmäler in Wuppertal. Der Datensatz "Rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzungen" umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller Denkmalbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §5 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW), flurstücksscharf konstruiert auf Basis der digitalen Liegenschaftskarte anhand des Satzungsinhaltes (Plananlagen und Lagebeschreibungen). Stand 03/2017 gibt es in Wuppertal nur eine rechtsverbindliche Denkmalbereichssatzung, nämlich die für das Zoo-Viertel. Alle drei Datensätze sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für diese Datenserie eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Die Bebauungspläne der Kommunen im Kreis Kleve werden voll-vektoriell erfasst und stehen im Standard XPlan (gml) zur Verfügung. Sie sind in diesem Format direkt bearbeit- und auswertbar. Hier sind die Pläne, die sich in der Aufstellung befinden einsehbar. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Die Bebauungspläne der Kommunen im Kreis Kleve sind vektoriell komplett erfasst und stehen im Standard XPlanund (gml) zur Verfügung. Sie sind in diesem Format direkt bearbeit- und auswertbar. Über die Informationen gelangt man an die Pläne sowie textlichen Festsetzungen und Begründungen. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.
Der Datensatz umfasst ein Rasterdaten-Abbild des heute gültigen Wuppertaler Flächennutzungsplans (FNP). Es bezieht sich auf den Zustand des FNP, in dem er am 17.01.2005 Rechtskraft erlangte und damit den zweiten Wuppertaler FNP vom 30.06.1967 ablöste. Der FNP (vorbereitende Bauleitplanung) und die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) sind die Instrumente der kommunalen Bauleitplanung. Die Rasterdaten wurden durch Einscannen des Originalplans erzeugt. Der FNP wurde mit dem damals eingesetzten Geoinformationssystem SICAD/open auf der Grundlage der als Hintergrundkarte verwendeten Deutschen Grundkarte 1:5.000 (DGK 5), Stand 1996, digitalisiert. Eine spannungsfreie Überlagerung mit aktuellen großmaßstäbigen Karten oder Orthofotos ist daher nicht möglich. Der Datensatz wird nicht fortgeführt. Die Festsetzungen aus Änderungsverfahren zum FNP werden in separaten Datensätzen geführt. Um die aktuelle Aussage des FNP zu erhalten, müssen daher neben dem Originalplan auch die rechtswirksamen Änderungsverfahren betrachtet werden. Die Rasterdaten werden den Nutzern in einem zip-Archiv mit 13 je 6 km x 6 km abbildenden Kacheln im Format TIFF mit World File (TFW) bereitgestellt. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für den FNP eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Er wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der Datensatz ist ein informeller Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Wuppertal (FNP), der die (Stand 05/2020) 4594 fortgeschriebenen Hauptnutzungsflächen umfasst. Diese bilden auf dem gesamten Wuppertaler Stadtgebiet ein lückenloses Mosaik. Es handelt sich dabei um diejenigen Festlegungen, die im FNP durch farbige Flächen dargestellt werden. Zu jeder Hauptnutzungsfläche enthält der Datensatz die festgesetzte Nutzung (als Klartext) und das Datum, an dem diese Festsetzung in Kraft getreten ist. Für Flächen, die über FNP-Änderungsverfahren festgesetzt worden sind, ist außerdem die Nummer des Änderungsverfahrens, ggf. die Nummer des Bebauungsplans, der Anlass für die FNP-Änderung war, und ein Hinweis auf die zugehörige öffentliche Bekanntmachung angegeben. Die Hauptnutzungsflächen wurden im Zuge der Erstellung des FNP auf der Grundlage der als Hintergrundkarte verwendeten Deutschen Grundkarte 1:5.000, Stand 1996, digitalisiert. Eine spannungsfreie Überlagerung mit aktuellen großmaßstäbigen Karten oder Orthofotos ist daher nicht möglich. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach Abschluss eines Änderungsverfahrens zum FNP, wobei die Geltungsbereiche der rechtswirksamen Änderungsverfahren so an die Hauptnutzungsflächen angepasst werden, dass eine widerspruchsfreie gemeinsame Nutzung dieser beiden Datensätze möglich ist. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die fortgeschriebenen FNP-Hauptnutzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Die Datenserie umfasst die vier Datensätze „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Wuppertal“, Rechtsverbindliche Innenbereichssatzungen Wuppertal“, „Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Wuppertal“ und „Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal“, die gemeinsam den Inhalt für den Layer „Land Use – Spatial Plan“ im INSPIRE-Darstellungsdienst der Stadt Wuppertal bereitstellen. Der Layer ist spezifiziert im INSPIRE-Dokument „D2.8.III.4 INSPIRE Data Specification on Land Use – Technical Guidelines“, Version 3.0, Kapitel 11. Nur aus diesem Grund kommt der Aggregation der vier Datensätze eine Identität als Datenserie zu. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 08/2017) 665 rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Wuppertal nach §2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) einschließlich einiger Durchführungspläne auf der Grundlage des Aufbaugesetzes Nordrhein-Westfalen. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Innenbereichssatzungen Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier Innenbereichssatzungen der Stadt Wuppertal nach §34 (4) Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die auch als Klarstellungssatzungen bezeichnet werden. Der Geltungsbereich jeder Innenbereichssatzung ist ein zusammenhängendes Polygon, das im Original-Satzungsdokument durch einen Lageplan im Maßstab 1:1000 definiert worden ist. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche aller noch rechtswirksamen Wuppertaler Satzungen der folgenden 3 Typen: (1) Erhaltungssatzungen nach §172 Baugesetzbuch (BauGB), (2) außerhalb eines Bebauungsplans als Satzung beschlossene örtliche Bauvorschriften nach §86 Bauordnung NRW (BauO NRW) in den Ausprägungen „Ortsbildsatzung“ und „Gestaltungssatzung“, (3) kombinierte Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen nach §172 BauGB und §86 BauO NRW. Der Datenbestand ist vollständig, Stand 01.05.2017 umfasste er 11 Satzungen mit insgesamt 16 Flächen. Der Datensatz „Rechtsverbindliche Landschaftspläne Wuppertal“ umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der vier rechtsverbindlichen Landschaftspläne der Stadt Wuppertal: Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West. Bis auf den Landschaftsplan Wuppertal-West handelt es sich bei den Geltungsbereichen um Multipolygone, also mehrere räumlich nicht zusammenhängende Flächen (Nord: 13, Ost: 4, Gelpe: 2). Alle vier Datensätze sind unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für diese Datenserie eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema „Bodennutzung“ aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.