Dieser WMS beinhaltet Daten zum Thema Starkregenrisikomanagement Kreis Viersen. Es sind die Layer Risikobereiche / Risikosteckbriefe / Potentielle Erosionsgefahr Starkregen verfügbar. Diese sind nur für den verwaltungsinternen Gebrauch verfügbar.
Andere - Sämtliche Rechte an diesem Produkt liegen beim Kreis Viersen. Die Nutzung ist nur verwaltungsintern für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreis Viersen und dessen kreisangehöriger Kommunen zulässig.
Die Deutsche Grundkarte 1:5000 (DGK5) war bis Februar 2016 das topographische Basiskartenwerk in Nordrhein-Westfalen. Sie wird durch die Amtliche Basiskarte 1:5000 (ABK) abgelöst. Aufgrund des Erlasses zur Zukunft des Kartenmaßstabes 1:5.000 des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 23. Februar 2016 sind die Katasterbehörden nicht mehr verpflichtet, die Deutsche Grundkarte 1:5.000 fortzuführen. Der Kreis Recklinghausen führt das Kartenwerk jedoch zum Teil noch weiter fort. Die Daten werden jedoch ausdrücklich als historische Geobasisdaten zur Verfügung gestellt.
Nutzungsbedingungen: Der Dienst wird unter der „Datenlizenz Deutschland – Zero - Version 2.0“ zur Verfügung gestellt.
(https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0)
Die Schätzungskarte Kreis Wesel beinhaltet die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. Die Bodenschätzung dient als Grundlage zur Besteuerung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen werden in Acker- und Grünland unterschieden. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Schätzungskarte wird je nach Maßstab aus der Flurkarte oder der ABK abgeleitet. Die Schätzungskarte Kreis Wesel ist in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und 1:2.000 verfügbar.
WMS Dienst - Wasserthemen im Kreis Viersen. Der Dienst beinhaltet neben den Bilanzgebieten, auch Engpassgebiete, die Grundwasserkörper und die Verschneidung Bilanzgebiet/Engpassgebiet/Grundwasserkörper.
Dieser Dienst enthält Gebäude im Zustand von "im Bebauungsplan geplant" bis hin zu "fertig, aber noch nicht im Liegenschaftskataster". Die Daten müssen als Hinweise zum Baugeschehen betrachtet werden und sollten immer im Kontext der aktuellsten Luftbilder betrachtet werden. Einen Anspruch auf Vollständigkeit gibt es bewusst nicht.
Dieser dienst zeigt die Vermessungspunkt des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Diese lassen sich einteilen in - Aufnahmepunkte - Gebäude- und Bauwerkspunkte - Grenzpunkte - Sonstigen Vermessungspunkte
Dieser Dienst zeigt die Aufnahmepunkte im Kreis Wesel. Aufnahmepunkte sind Lagefestpunkte für einen koordinatenmäßigen Anschluss von örtlichen Vermessungen an das übergeordnete Bezugssystem der Landesvermessung. Die Aufnahmepunkte sind Bestandteil der Vermessungspunkte des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Das Netz der Aufnahmepunkte wird seit der produktiven Einführung von SAPOS nicht mehr erneuert, steht aber für eine Nutzung noch zur Verfügung.
Der Dienst stellt die wesentlichen Inhalte des Liegenschaftskatasters in getrennten Layern dar. Dazu gehören die Flurstücke, Gebäude, Nutzungsarten, Flure und Gemarkungen sowie die Lagebezeichnungen im Kreis Wesel. Amtliche Auszüge sind nur beim zuständigen Katasteramt erhältlich.
Die Schätzungskarte Kreis Wesel beinhaltet die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. Die Bodenschätzung dient als Grundlage zur Besteuerung landwirtschaftlich genutzter Flächen. Die landwirtschaftlich nutzbaren Flächen werden in Acker- und Grünland unterschieden. Die Ergebnisse der Bodenschätzung werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Die Schätzungskarte wird je nach Maßstab aus der Flurkarte oder der ABK abgeleitet. Die Schätzungskarte Kreis Wesel ist in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und 1:2.000 verfügbar.
Der Dienst enthält die Flurkarte Kreis Wesel mit den spezifischen Ausprägungen der AdV. Die Flurkarte wird aus dem Datenbestand des Amtlichen Liegenschaftskatasters abgeleitet. Sie enthält Grenzen und Grenzpunkte, Gebäude, Nutzungsarten sowie die charakteristische Topografie. Die Flurkarte wird in den Maßstäben 1 : 500, 1 : 1.000 und 1 : 2.000 bereitgestellt. Amtliche Auszüge sind nur beim zuständigen Katasteramt erhältlich.