Das Quasigeoidmodell der Bundesrepublik Deutschland stellt als Rasterdatei die Höhenbezugsfläche der Landesvermessung über dem Referenzellipsoid des Geodätischen Referenzsystems 1980 (GRS80) dar. Es liegt für das Gebiet der ausschliesslichen Wirtschaftszone Deutschland vor und ermöglicht die Transformation zwischen satellitengeodätisch bestimmten ellipsoidischen Höhen im ETRS89 und nivellitisch bestimmten physikalischen Höhen (DHHN2016) mit cm-Genauigkeit. Das Geoidmodell wird für das gesamte Gebiet der BRD oder in fünf Teilregionen ausgeliefert. Diese Teilregionen umfassen: Nordost: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen; Süd: Baden-Württemberg, Bayern; West: Hessen, Nodrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland; Nordwest: Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein; Küste: Meeresgebiete bis 55,2° Nord bzw. für das Gebiet der ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands (Nordsee). Die Gitterweite in jedem Modell beträgt 30" x 45" in geographischen Koordinaten. Im Zusammenhang mit der Einführung des Baltic Sea Chart Datum 2000 (BSCD2000) als einheitliches Seekartennull im gesamten Ostseeraum wurde eine Aktualisierung des GCG2016 im Ostseebereich in der Größenordnung 2-3 cm notwendig, die zum 04.12.2023 im SAPOS-Dienst der AdV eingeführt wurde. An Land bleibt das Modell unverändert.
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The INSPIRE-conform dataset geographical names Germany is the base for an INSPIRE-conform Web Feature Service (WFS) and Web Map Services (WMS). The dataset includes all relevant feature types from the digital landscape model scale 1:250.000 (DLM250): settlements, transportation, vegetation, hydrography, areas and regions with attributes regarding position (geometry data from DLM250), status and language of the geographical name.
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INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenden Objekte der Bodennutzung. Der Geodatensatz wird automatisiert aus den Daten von ALKIS BW - NOrA abgeleitet. Da für die Bodennutzung noch keine Daten vorliegen, werden vorläufig die in ALKIS geführten Daten der Tatsächlichen Nutzung berücksichtigt.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenden Bodenschätzungsobjekte. Diese umfassen die Objektarten AX_Bodenschaetzung, AX_GrablochDerBodenschaetzung, AX_MusterLandesmusterUndVergleichsstueck und AX_Tagesabschnitt und werden automatisiert aus den Daten von ALKIS BW - NOrA abgeleitet.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
INSPIRE Datensatz der in ALKIS enthaltenden Objekte der Bodenbedeckung. Der Geodatensatz wird automatisiert aus den Daten von ALKIS BW - NOrA abgeleitet. Da für die Bodenbedeckung noch keine Daten vorliegen, werden vorläufig die in ALKIS geführten Daten der Tatsächlichen Nutzung berücksichtigt.
Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.