Die WRRL verlangt den sogenannten Flussgebietsansatz; alle Planungen, Untersuchungen oder Maßnahmen sind länderübergreifend auf das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses zu beziehen. Um die Bewirtschaftungsplanung zwischen den Ländern besser abzustimmen, wurden innerhalb der Flussgebiete Koordinierungsräume gebildet, die auch für die Berichterstattung an die EU genutzt werden.
Die WRRL verlangt den sogenannten Flussgebietsansatz; alle Planungen, Untersuchungen oder Maßnahmen sind länderübergreifend auf das gesamte Einzugsgebiet eines Flusses zu beziehen. Um die Bewirtschaftungsplanung zwischen den Ländern besser abzustimmen, wurden innerhalb der Flussgebiete Koordinierungsräume gebildet, die auch für die Berichterstattung an die EU genutzt werden.Unterhalb der Koordinierungsräume existieren Bearbeitungsgebiete, in denen eine räumlich differenzierte Bewirtschaftung insbesondere bezogen auf die Maßnahmenplanung durchgeführt wird.Auf Ebene der Bearbeitungsgebiete sind auch die Gebietskooperationen aktiv. Die Gebietskooperationen stellen einen Teil der niedersächsischen Öffentlichkeitsbeteiligung dar.
Bewirtschaftungseinheiten für Hochwasserrisiken in Niedersachsen der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 – 2021.Die Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) erfolgt nicht innerhalb administrativer Grenzen, sondern staats- und länderübergreifend innerhalb großer Flusseinzugsgebiete.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Noch nicht nach WHG §76 (2) durch Rechtsverordnung festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind zu ermitteln, in Kartenform darzustellen und vorläufig zu sichern (nach WHG, §76, Absatz 3 und 2). Zur Lagegenauigkeit und Rechtsverbindlichkeit, zu den Sachdaten, zum Download und zum Austauschformat für Geoinformationen der Überschwemmungsgebiete siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/lagegenauigkeit-und-rechtsverbindlichkeit-44199.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden. Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Außenabgrenzungen der Heilquellenschutzgebiete (HQSG).Ein Heilquellenschutzgebiet (HQSG) ist ein gemäß § 53 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 94 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) durch Verordnung festgesetztes Einzugsgebiet von Heilquellenentnahmestellen, um die Heilquelle gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das Heilquellenschutzgebiet in Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden.Die Schutzbestimmungen sind nach Schutzzonen gegliedert der jeweiligen Schutzgebietsverordnung zu entnehmen (siehe Link in Attributtabelle unter „RQ_LINK“).Es sind sowohl „festgesetzte HQSG“ als auch „HQSG im Verfahren“ mit Verordnungsentwürfen dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Durch Verordnung sind als Überschwemmungsgebiete die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (Bemessungshochwasser) zu erwarten ist (nach NWG, §115, Absatz 2). Daneben existieren noch zahlreiche historische Überschwemmungsgebiets-Verordnungen, die zum Teil auf beobachteten Hochwasserereignissen beruhen (siehe Sachdaten, TECH_BASIS). Zur Lagegenauigkeit und Rechtsverbindlichkeit, zu den Sachdaten, zum Download und zum Austauschformat für Geoinformationen der Überschwemmungsgebiete siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/lagegenauigkeit-und-rechtsverbindlichkeit-44199.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Der Datensatz Bewirtschaftungsgebiete gemäß FFH-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Bewirtschaftungsgebieten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (AM)". Die Daten zeigen die Abgrenzungen von so genannten Maßnahmenkonzepten, die fachlich Biotopmanagementplänen entsprechen und eine Vielzahl vorgeschlagener Maßnahmen(flächen) ("Geregelte Gebiete") beinhalten, die wiederum als eigener Datensatz veröffentlicht werden. Die Objektmetadaten der Maßnahmenkonzepte enthalten alle Angaben, die für die Kern-Datenbestände für Bewirtschaftungsgebiete (AM) bzw. deren Attribut-Auszeichnung für den Themenbereich Biodiversität vorgesehen sind. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Bewirtschaftungsgebiete (Maßnahmenkonzepte) für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Flächengeometrien. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 5 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Der Dienst Bewirtschaftungsgebiete gemäß FFH-Richtlinie in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Bewirtschaftungsgebieten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (AM)". Die Daten zeigen die Abgrenzungen von so genannten Maßnahmenkonzepten, die fachlich Biotopmanagementplänen entsprechen und eine Vielzahl vorgeschlagener Maßnahmen(flächen) ("Geregelte Gebiete") beinhalten, die wiederum als eigener Datensatz veröffentlicht werden. Die Objektmetadaten der Maßnahmenkonzepte enthalten alle Angaben, die für die Kern-Datenbestände für Bewirtschaftungsgebiete (AM) bzw. deren Attribut-Auszeichnung für den Themenbereich Biodiversität vorgesehen sind. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Bewirtschaftungsgebiete (Maßnahmenkonzepte) für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Flächengeometrien. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 5 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Der Datensatz Geregelte Gebiete in FFH-Gebieten in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Geregelten Gebieten im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Bewirtschaftungsgebiete, Schutzgebiete, geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten (AM)". Die Daten zeigen die Abgrenzungen von so genannten Maßnahmen (für einzelne Biotopflächen), die fachlich dem Biotopmanagement entsprechen, deren umfassendes Plangebiet in der Regel als eigener Datensatz (Bewirtschaftungsgebiete, Maßnahmenkonzepte) veröffentlicht werden. Die Objektmetadaten der vorgeschlagenen Maßnahmen (Geregelte Gebiete) enthalten alle Angaben, die für die Kern-Datenbestände für Geregelte Gebiete (AM) bzw. deren Attribut-Auszeichnung für den Themenbereich Biodiversität vorgesehen sind. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Geregelten Gebiete (Maßnahmenvorschläge) für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Es handelt sich vielfach um Flächengeometrien, jedoch auch linien- und punktförmige Objekte. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 5 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.