Der Datensatz der Bewohnerparkbereiche Wuppertal umfasst die vom Ressort Straßen und Verkehr geführten Abgrenzungen und Bezeichnungen von (Stand 05/2023) 143 flächenhaft modellierten Bewohnerparkbereichen im Wuppertaler Stadtgebiet. "Bewohnerparkbereiche" sind diejenigen Flächen innerhalb von Bewohnerparkzonen, auf denen PKW mit einem für die jeweilige Zone gültigen Bewohnerparkausweis geparkt werden dürfen. Der Antrag auf Erteilung eines solchen Bewohnerparkausweises kann digital über das Serviceportal Wuppertal eingereicht werden. Die Abgrenzungen der Bewohnerparkbereiche wurden erstmalig in 03/2023 anhand der Straßen- und Adressbereichszuordnungen in der öffentlichen Bewohnerparkzonenliste sowie über einen Abgleich mit dem Verkehrszeichenkataster auf der Grundlage der Amtlichen Basiskarte ABK konstruiert. Der Datensatz enthält zu jedem Umringspolygon eines Bewohnerparkbereiches auch die beiden Namensbestandteile, mit deren Kombination die zugehörige Bewohnerparkzone eindeutig bezeichnet wird, nämlich die ZONE (Kürzel aus maximal 4 Großbuchstaben) und die NR (optionale alphanumerische Untergliederung der Zone). Die Fortführung des Datensatzes durch das Ressort Straßen und Verkehr erfolgt unregelmäßig, jeweils zeitnah nach einer Änderung bezüglich der Bewohnerparkzonen und -bereiche. Der digitale Fortführungsprozess befindet sich zzt. im Aufbau. Der im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbare Open-Data-Datensatz wird gleichwohl automatisiert in einem festen, wöchentlichen Turnus aktualisiert.
Stadtgebiete werden auf Basis der Klimatope in Last- und Ausgleichsräume unterteilt. Diese stellen räumliche Einheiten mit vergleichbaren Eigenschaften dar.
Stadtgebiete werden auf Basis der Klimatope in Last- und Ausgleichsräume unterteilt. Diese stellen räumliche Einheiten mit vergleichbaren Eigenschaften dar.
Stadtgebiete werden auf Basis der Klimatope in Last- und Ausgleichsräume unterteilt. Diese stellen räumliche Einheiten mit vergleichbaren Eigenschaften dar.
Umringpolygon der Denkmalbereiche der Stadt Aachen; Die Stadt Aachen verfügt über die beiden Denkmalbereiche "Innenstadt" und "In den Heimgärten". Im Geltungsbereich der neuen Satzung (Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches "INNENSTADT") sind Änderungen und Eingriffe an Dächern und Fassaden zu öffentlichen Flächen und Straßen (wie zum Beispiel die Vergrößerung von Dachaufbauten oder die Installation von Mobilfunkanlagen), Grundstückseinfriedungen, Parzellenaufteilungen und Straßenführung sowie die Nutzung und Gestaltung von öffentlichen Bereichen von denkmalpflegerischer Bedeutung und damit erlaubnispflichtig. Auch bei Veränderungen, die keine bauordnungsrechtliche Genehmigung brauchen, muss die Untere Denkmalbehörde (Abteilung Denkmalpflege) eingebunden werden! Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Behörde um Stellungnahme gebeten. Diese gilt dann ebenfalls als denkmalrechtliche Erlaubnis. Die Stadt Aachen hat sich entschlossen, die Einmaligkeit der Siedlung "in den Heimgärten" zu schützen. Trotzdem soll es für die Bewohner die Möglichkeit geben, die Hauseinheiten an ihre Wohnbedürfnisse anpassen zu können. Es wurden daher Regeln aufgestellt, die das Maß an Veränderungen bestimmen und gleichzeitig den Siedlungscharakter bewahren sollen.
Dieser Datensatz umfasst alle Gewannbezeichnungen des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden. Eine Gewanne ist eine historisch gewachsene Flächenbezeichnung. Es ist eine Bezeichnung, die für Felder, Wälder oder Gewässer vergeben worden sind und dient der Orientierung.
Hauptdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Sturmflut dienen. Hochwasserdeiche sind Deiche, die dem Schutz eines Gebietes vor Hochwasser dienen. Schutzdeiche sind Deiche oberhalb eines Sperrwerks, die dem Schutz eines Gebietes vor Wasser dienen, das wegen der Sperrung des Tidegewässers nicht abfließen kann. Deiche der 2. Deichlinie schränken beim Bruch eines Hauptdeiches oder Sperrwerks die Überschwemmung im geschützten Gebiet ein. Deiche erhalten ihre Eigenschaft durch Widmung, die die Deichbehörde durch Verordnung ausspricht. Für gewidmete Deiche gelten die Bestimmungen des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG)
Diese digitale Übersichtskarte stellt für die Fauna wertvolle Bereiche Niedersachsens dar (ohne Avifauna). Grundlage sind dabei gebietsbezogene Daten aus dem Tierarten-Erfassungsprogramm. Die aus diesen Gebieten vorliegenden Daten werden, soweit sie nicht älter als 10 Jahre sind, tiergruppenweise bewertet. Wird bei diesem standardisierten Verfahren ein bestimmter Schwellenwert erreicht, so werden diese Gebiete als aus landesweiter Sicht für die Fauna wertvolle Bereiche eingestuft. Berücksichtigt wurden alle Tiergruppen außer der Vögel, die separat in einer anderen Themenkarte behandelt werden.