Aktualität der Daten:
seit 01.01.2021 , gegenwärtig aktuell
"Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind darzustellen." (vgl. §196 BauGB) Dieser Datensatz dient der internen Erzeugung und Pflege der Datenbestände. Eine Veröffentlichung erfolgt über BORIS NRW.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2022 , gegenwärtig aktuell
"Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage dargestellte durchschnittliche Lagewerte für Immobilien, bezogen auf ein für diese Lage typisches Normobjekt. Immobilienrichtwerte sind dementsprechend Vergleichsfaktoren mit einem räumlichen Bezug. Die Immobilienrichtwerte werden jährlich, bezogen auf den 1. Januar des laufenden Jahres, für die Objektarten Wohnungseigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser, zonal, landesweit und inklusive der für den Immobilienpreiskalkulator nach § 3 Absatz 3 benötigten Daten ermittelt." (vgl. §38 (1)+(2) GrundWertVO NRW) Dieser Datensatz dient der internen Erzeugung und Pflege der Datenbestände. Eine Veröffentlichung erfolgt über BORIS NRW.
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