Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie, ist eine Naturschutz-Richtlinie der Europäischen Union. Die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie hat zum Ziel, wildlebende Arten, deren Lebensräume und die europaweite Vernetzung dieser Lebensräume zu sichern und zu schützen. Die Vernetzung dient der Bewahrung, (Wieder-)herstellung und Entwicklung ökologischer Wechselbeziehungen sowie der Förderung natürlicher Ausbreitungs- und Wiederbesiedlungsprozesse. Sie dient damit der von den EU-Mitgliedstaaten 1992 eingegangenen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt (Biodiversitätskonvention, CBD, Rio 1992). Grundlage der Datendarstellung: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) NRW, Stand März 2023, aus dem System LINFOS Lizenzbedingungen (LANUV)
Die Einsichtnahme in die Geodaten ist für kommunale Zwecke kostenfrei. Die mittelbare oder unmittelbare Weitergabe der Daten an Dritte ist auch in Verbindung mit weiteren Daten ohne ausdrückliche Genehmigung durch den Regionalverband Ruhr nicht zulässig. Der Nutzer ist verpflichtet, folgenden Copyright-Hinweis: „(c) Regionalverband Ruhr, Essen“ bei Veröffentlichungen jeder Art anzubringen.
Vielfältige Smart-City-Lösungen und neue Technologien erproben und zum Leben erwecken? Das Open Innovation Lab, kurz OIL, macht genau das in Gelsenkirchen möglich. Es handelt sich um ein in sich geschlossenes Testareal im Quartier des ARENA PARK, in dem alle Funktionen einer Stadt auf kleiner Fläche abgebildet werden können.
In der Themenkarte zum Einzelhandelskonzept werden Einzelhandelsbetriebe, Dienstleistung und Gastronomie, sowie die Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche, deren die Schutzzonen und die Gültigkeit der Sondernutzungssatzung dargestellt. Als zusätzliche Informationsquelle wurden die RuhrAGIS-Daten der wmr zu Gewerbe- und Industrieflächen eingebunden.