Der Datensatz umfasst die räumlichen Geltungsbereiche der (Stand 03/2026) 88 rechtswirksamen Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan der Stadt Wuppertal (FNP). Bei den Geltungsbereichen der Änderungsverfahren handelt es sich im Allgemeinfall um Multipolygone, auch wenn (Stand 03/2026) noch kein Multipolygon im Datenbestand enthalten ist. Zu jedem Änderungsverfahren enthält der Datensatz die Nummer des Änderungsverfahrens, das Datum des Eintreten der Rechtswirksamkeit und (sofern definiert) die Nummer des B-Plans, der Anlass für die FNP-Änderung war. Darüber hinaus sind zu jedem Änderungsverfahren zwei Hyperlinks angegeben: der eine führt zu einem PDF-Dokument, in dem der Zustand vor und nach der Änderung des FNP vergleichend gegenübergestellt werden, der andere öffnet den Dokumentenbetrachter der Web-Anwendung "FNP-Inspektor Wuppertal" mit allen zum Änderungsverfahren digital vorliegenden Dokumenten. Die Geltungsbereiche der Änderungsverfahren werden auf der Grundlage des Wuppertaler Flächennutzungsplans vom 17.01.2005 mit der als Hintergrundkarte verwendeten Deutschen Grundkarte 1:5.000, Stand 1996, konstruiert. Eine spannungsfreie Überlagerung mit aktuellen großmaßstäbigen Karten oder Orthofotos ist daher nicht möglich. Die Geltungsbereiche werden mit Eintreten der Rechtswirksamkeit exakt auf die Grenzen der aktuellen FNP-Hauptnutzungsflächen abgestimmt, sodass eine widerspruchsfreie gemeinsame Nutzung dieser beiden Datensätze möglich ist. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach Abschluss eines Änderungsverfahrens zum FNP. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die rechtswirksamen FNP-Änderungsverfahren eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Dieser INSPIRE Datensatz beinhaltet die amtlichen Flurstücke und Kataster bezogene Verwaltungseinheiten des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien CadastralParcels in der Version 4.0. Folgende Feature Typen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * CP CadastralParcel * CP CadastralZoning Das Feature CadastralParcel Flurstücke sind nach INSPIRE Bereiche, welche durch die Katasterverwaltung oder eine vergleichbare Organisationen festgelegt wurden und Bestandteil des Staatsgebietes sind. Somit kann es als ein Teil der Erdoberfläche betrachtet werden, welches unter das nationale Recht in Bezug auf Grundstücksrechten und Eigentumsrechten fällt. Das Feature CadastralZoning Es beinhaltet die nationalen Verwaltungsbezirke (wie Gemeinden, Gemarkungen und Fluren), welchen Flurstücke zugeordnet sind. Dieses Feature soll die Visualisierungs- und Recheremöglichkeiten, anhand seiner Metainformationen verbessern.
Es handelt sich bei diesem Dienst um einen STAC (SpatioTemporal Asset Catalog). Dieser STAC stellt Daten des Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) über eine API (Application Programming Interface) bereit. Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) führt Geobasisdaten zur Beschreibung der Liegenschaften (Inhalt: Flurstücke, Gebäude, Eigentumsangaben u. a.) einschließlich der Hinweise auf öffentlich-rechtliche Festlegungen und der Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung. In Niedersachsen umfasst ALKIS über sechs Millionen Gebäude und genau so viele Flurstücke mit insgesamt 28 Millionen Grenzpunkten. Im ALKIS wird jede Hausecke, jeder Grenzstein, jeder Teich und vieles mehr als sogenanntes Objekt geführt. In Niedersachsen gibt es gut 180 Millionen solcher digitaler Objekte, die in verschiedenen Kombinationen als Grundlage analoger und digitaler Karten dienen, die wiederum dafür sorgen, dass beispielsweise Navigationssysteme, Polizei, Feuerwehren, Rettungsdienste, Energieversorger und viele andere mit präzisen Kartengrundlagen arbeiten können oder sicher stellen, dass zum Beispiel niemand ein falsches Grundstück verkauft, ein Haus an der falschen Stelle baut oder einfach eine Grundstücksgrenze verschiebt. Die Objekte werden als Vektoren dargestellt (z.B. Straßen als Linien, Flurstücke als Flächen). Eigenschaften der Objekte oder weitere Informationen sind als Attribute hinterlegt. Für eine schnelle visuelle Darstellung des STAC kann der Radiant Earth STAC-Browser verwendet werden. Für eine Nutzung der STAC-API in QGIS können Sie das QGIS-Plugin "QGIS STAC API-Browser" verwenden. In ArcGIS Pro können Sie ab der Version 3.2 STAC API Verbindungen herstellen.
Der Datensatz umfasst ein Rasterdaten-Abbild des heute gültigen Wuppertaler Flächennutzungsplans (FNP). Es bezieht sich auf den Zustand des FNP, in dem er am 17.01.2005 Rechtskraft erlangte und damit den zweiten Wuppertaler FNP vom 30.06.1967 ablöste. Der FNP (vorbereitende Bauleitplanung) und die aus ihm zu entwickelnden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) sind die Instrumente der kommunalen Bauleitplanung. Die Rasterdaten wurden durch Einscannen des Originalplans erzeugt. Der FNP wurde mit dem damals eingesetzten Geoinformationssystem SICAD/open auf der Grundlage der als Hintergrundkarte verwendeten Deutschen Grundkarte 1:5.000 (DGK 5), Stand 1996, digitalisiert. Eine spannungsfreie Überlagerung mit aktuellen großmaßstäbigen Karten oder Orthofotos ist daher nicht möglich. Der Datensatz wird nicht fortgeführt. Die Festsetzungen aus Änderungsverfahren zum FNP werden in separaten Datensätzen geführt. Um die aktuelle Aussage des FNP zu erhalten, müssen daher neben dem Originalplan auch die rechtswirksamen Änderungsverfahren betrachtet werden. Die Rasterdaten werden den Nutzern in einem zip-Archiv mit 13 je 6 km x 6 km abbildenden Kacheln im Format TIFF mit World File (TFW) bereitgestellt. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für den FNP eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Er wird in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Der Datensatz ist ein informeller Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Wuppertal (FNP), der die (Stand 05/2020) 4594 fortgeschriebenen Hauptnutzungsflächen umfasst. Diese bilden auf dem gesamten Wuppertaler Stadtgebiet ein lückenloses Mosaik. Es handelt sich dabei um diejenigen Festlegungen, die im FNP durch farbige Flächen dargestellt werden. Zu jeder Hauptnutzungsfläche enthält der Datensatz die festgesetzte Nutzung (als Klartext) und das Datum, an dem diese Festsetzung in Kraft getreten ist. Für Flächen, die über FNP-Änderungsverfahren festgesetzt worden sind, ist außerdem die Nummer des Änderungsverfahrens, ggf. die Nummer des Bebauungsplans, der Anlass für die FNP-Änderung war, und ein Hinweis auf die zugehörige öffentliche Bekanntmachung angegeben. Die Hauptnutzungsflächen wurden im Zuge der Erstellung des FNP auf der Grundlage der als Hintergrundkarte verwendeten Deutschen Grundkarte 1:5.000, Stand 1996, digitalisiert. Eine spannungsfreie Überlagerung mit aktuellen großmaßstäbigen Karten oder Orthofotos ist daher nicht möglich. Eine Aktualisierung des Datenbestandes erfolgt nur nach Abschluss eines Änderungsverfahrens zum FNP, wobei die Geltungsbereiche der rechtswirksamen Änderungsverfahren so an die Hauptnutzungsflächen angepasst werden, dass eine widerspruchsfreie gemeinsame Nutzung dieser beiden Datensätze möglich ist. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die fortgeschriebenen FNP-Hauptnutzungen eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der Richtlinie zugeordnet.
Dieser Datensatz kann gemäß der Lizenz "Creative Commons Namensnennung – Keine Bearbeitung 4.0 International (CC BY-ND 4.0)" (https://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/) genutzt werden.
Dieser Dienst stellt geologisch bedingte Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen dar (GDU-Bürgerversion). Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Informationen nicht grundstücksbezogen, sondern mithilfe von schematisch angeordneten Symbolen, anonymisiert in jeweils 0,5 x 0,5 km großen Rasterflächen dargestellt. Der Datensatz ist für das INSPIRE-Thema Natural Risk Zones aufbereitet und enthält zusätzlich die Raster-Planquadrate.
Aktualität der Daten:
seit 13.10.2023 , gegenwärtige Aktualität unklar
Die hier ausgewiesene Ressource verweist auf die Infrastrukturflächen (Versorgungsgebiete) der Thyssengas GmbH. Das deutsche Ferngasleitungsnetz zählt zur sog. kritischen Infrastruktur (KRITIS). Zur Vermeidung des Risikos einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit wird gemäß §13 Abs. 1 INSPIRE-Richtlinie von einer Veröffentlichung des Leitungsnetzes abgesehen. Die hier angebotenen Infrastrukturflächen kennzeichnen die Einzugsgebiete der Thyssengas GmbH auf kommunaler Ebene in Form generalisierter Gemeinde-Polygone. Detaillierte Auskünfte über den Leitungsverlauf der Thyssengas GmbH können bei berechtigtem Interesse (z. B. Bauvorhaben) über das zentrale Portal für Bau- und Planungsanfragen (BIL) angefragt werden.
Digitale Orthophotos (DOP) sind hochauflösende, verzerrungsfreie Abbildungen der Erdoberfläche. Seit 2001 werden sie durch ein rechnergestütztes Entzerrungsverfahren mit einer geometrischen Genauigkeit von etwa +/- 0,4 m aus Luftbildern hergestellt, die in der Regel im Maßstab 1 : 12 000 als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Die Pixelgröße der DOP am Boden beträgt standardmäßig 0,4 m x 0,4 m, seit 2007 sogar nur 0,2 m x 0,2 m. Sie sind farbig, gestochen scharf und so präzise wie eine Karte. Digitale Orthophotos sind maßstabstreu und können so direkt mit Karten gleichen Maßstabs verglichen oder mit Fachdaten, zum Beispiel Straßenplanungen, digital zusammengefügt werden. Seit 2008 wird bei der Erstellung der digitalen Orthophotos auch ein Infrarotkanal mit erfasst und in verschiedenen Ausprägungen angeboten: Ausprägung RGBI: Darstellung zusammen mit den drei Farbkanälen des normalen Orthophotos; Ausprägung CIR: Darstellung des Infrarotkanals zusammen mit dem roten und grünen Kanal des normalen DOPs; Ausprägung IR: Darstellung nur des Infrarotkanals
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Das DGM beschreibt die Geländeoberfläche durch die räumlichen Koordinaten einer repräsentativen Menge von Geländepunkten. Höheninformationen werden damit maßstabsunabhängig und datenverarbeitungsgerecht vorgehalten. Auf Grundlage der seit 2019 niedersachsenweit verfügbaren 3D-Messdaten aus Airborne Laserscanning (ALS) wird ein hochgenaues DGM1 (Gitterweite 1 m) bereitgestellt. Um den Anforderungen und Bedürfnissen unterschiedlicher Anwendungen gerecht zu werden, stellt das LGLN zusätzlich mit dem DGM5, DGM10, DGM25 und DGM50 weitere DGM in unterschiedlichen Gitterweiten zur Verfügung. Die DGM-Daten sind lagemäßig im ETRS89/UTM-Koordinatensystem bestimmt, die Höhe bezieht sich auf das DHHN2016 mit Normalhöhen-Null (NHN). Die Fortführung des DGM erfolgt auf Basis von stereoskopischer Bildauswertung. Sie wird derzeit ausschließlich anlassbezogen und punktuell in einem Aktualisierungszyklus von 3 Jahren durchgeführt. Es ist geplant, zukünftig auch 3D-Strukturinformationen wie Geländebruchkanten und markante Geländepunkte in die Erzeugung des DGM mit einzubeziehen.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Das Digitale Geländemodell (DGM) ist ein Folgeprodukt aus den 3D-Messdaten. Es beschreibt die Geländeoberfläche, das Relief der Erde, durch die räumlichen Koordinaten einer repräsentativen Menge von Geländepunkten zum Erfassungszeitraum. Höheninformationen werden maßstabsunabhängig und datenverarbeitungsgerecht vorgehalten. Auf Grundlage der seit 2019 niedersachsenweit verfügbaren Laserscan-Punktwolken aus Airborne Laserscaning (ALS), die eine geometrische Auflösung von mindestens 4 Punkten/m² aufweisen, wird ein hochgenaues DGM in 1 x 1 km Kacheln bereitgestellt. Die Rasterweite beträgt 1m (DGM1) und die Rasterelementposition liegt im Zentrum auf 0,5 m Positionen (= Pixelmitte). Die Höhengenauigkeit des DGM1 beträgt für flaches bis wenig geneigtes, offenes Gelände ≤15 cm und bei stark geneigtem Gelände mit dichter Vegetation ≤ 30 cm. Diese wurden über eine Delaunay-Triangulation aus der klassifizierten ALS-Punktwolke bestimmt. Das so entstandene Cloud-Optimized GeoTIFF (COG) ist in 32 Bit mit Float-Werten codiert und wurde über das Verfahren LZW komprimiert. Leere Pixel (NoData) enthalten den Wert -9999. Weitere Informationen finden Sie unter dem Reiter Downloads und Links.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)