Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwassergefahrenkarten informieren über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung. Dabei wird die örtliche Hochwassersituation für ein Extremhochwasser, für ein 100-jährliches Ereignis und auch für ein häufiges Hochwasserereignis darstellt.
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überschwemmungsausdehnung) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (z.B. Anzahl der betroffenen Einwohner, betroffene Wohn- oder Schutzgebiete, gefährdete Kulturobjekte) dargestellt werden.
Dieser INSPIRE Datensatz beschreibt Gebieten anhand ihrer derzeitigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks (z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftliche Flächen, Freizeitgebiete).
Es handelt sich bei diesem Dienst um einen STAC (SpatioTemporal Asset Catalog). Dieser STAC stellt die Landnutzung über eine API (Application Programming Interface) bereit. Die Landnutzung beschreibt den Charakter von Gebieten anhand ihrer derzeitigen und absehbar künftigen Funktion oder ihres sozioökonomischen Zwecks. Dies umfasst z. B. Wohn-, Industrie- oder Gewerbegebiete, land- oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Freizeitgebiete. Der Datensatz wird aus der Tatsächlichen Nutzung aus ALKIS abgeleitet, z.Z. einmal im Jahr aktualisiert und steht als landesweiter Datensatz bereit. Für eine schnelle visuelle Darstellung des STAC kann der Radiant Earth STAC-Browser verwendet werden. Für eine Nutzung der STAC-API in QGIS können Sie das QGIS-Plugin "QGIS STAC API-Browser" verwenden. In ArcGIS Pro können Sie ab der Version 3.2 STAC API Verbindungen herstellen.
Der Datensatz OpenAddisWeb enthält die Deponiegrenzen und Ablagerungsflächen der Betriebsabschnitte als Polygon im Shape Format (Geodaten). Die Geodaten enthalten die Entsorgernummer und Betriebsabschnittsnummer. Die Liste der in NRW betriebenen Deponien oder Deponieabschnitte enthält: Die Entsorgernummer, Deponiebezeichnung, Betriebsphase, Deponieklasse, und den Deponiebetreiber Die Liste der eingebauten Abfälle enthält: Die Abfallschlüsselnummer, Jahr des Einbaus, verwertete Menge in t, beseitigte Menge in t Die Liste der zulässigen Abfallschlüssel für den Einbau auf Deponien enthält: Eine Aufstellung von Deponien und zulässigen Abfallschlüsselnummern. Entsorgernummer, Deponiebezeichnung, Gemeinde, Abfallschlüsselnummer, zulässig seit Datum, zulässig für Verwertung, zulässig für Beseitigung
Das Stromnetz der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH umfasst Geodaten zur Sparte Strom innerhalb des Netzgebietes. Entsprechend der Nutzungs- und Zugangsbestimmungen der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH können Leitungsauskünfte über die Online-Planauskunft der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH eingeholt werden. Weiterführende Informationen können Sie dem Inhalt des folgenden Links http://www.netz-duesseldorf.de/de/online_planauskunft.php entnehmen.
Das Trinkwassernetz der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH umfasst Geodaten zur Sparte Trinkwasser innerhalb des Netzgebietes. Entsprechend der Nutzungs- und Zugangsbestimmungen der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH können Leitungsauskünfte über die Online-Planauskunft der Netzgesellschaft Düsseldorf mbH eingeholt werden. Weiterführende Informationen können Sie dem Inhalt des folgenden Links http://www.netz-duesseldorf.de/de/online_planauskunft.php entnehmen.
Die geschätzten Fälle starker Schlafstörung HSD (high sleep disturbance). Für die gesundheitsschädliche Auswirkung des Lärmindex LNight summiert auf ein Raster-Quadrat 100x100m.
Die geschätzten Fälle starker Belästigung HA (high annoyance). Für die gesundheitsschädlich Auswirkung des Lärmindex LDEN summiert auf ein Raster-Quadrat 100x100m.
Im Lärmaktionsplan Runde 4 enthalten sind die Lärmkennziffer LDEN und LNIGHT, die geschätzten Fälle starker Belästigung (HA) und starker Schlafstörungen (HSD) als gesundheitliche Auswirkungen von Schienenlärm sowie die Ergebnisse der Befragung der Öffentlichkeit zur Lärmsituation vor Ort. Die Daten sind jeweils in einem 100 m x 100 m Raster abgebildet. Sie beziehen sich auf den Kartierungskorridor nach Umgebungslärmrichtlinie (ULR) sowie auf die Haupteisenbahnstrecken.