Der Download „Datendownload - Gebiete nach §13a Düngeverordnung NRW - Daten der Vorjahre“ enthält die Datensätze der Vorjahre. Aktuelle Daten entnehmen Sie bitte dem Datensatz "Gebiete nach §13a Düngeverordnung NRW".
Oberflächenwasserkörper NRW in der Auflage 3D, gemäß EUWRRL, basierend auf GSK 3C. Die Oberflächenwasserkörper sind Grundlage für den Bewirtschaftungsplan NRW 2022-2027. Die zugehörigen Fachdaten des Bewirtschaftungsplans sind zusätzlich enthalten.
Dargestellt werden Potenzialflächen in zwei Varianten aus der Flächenanalyse Windenergie NRW des LANUK (2023). Dies beinhaltet Potenzialflächen für die Windenergienutzung sowie Potenzialflächen inklusive zusätzliche Flächenpotenziale in den naturschutzrechtlich nicht streng geschützten Teilflächen der Bereiche zum Schutz der Natur (BSN).
Fließwasserkörper (FWK) und Fließwasserkörper-Einzugsgebiete (FWK-EZG) der Auflage 3E gemäß EU-WRRL, basierend auf den Geometrien der Gewässerstationierungskarte 3E (GSK3E). Die Fließwasserkörper 3E sind Grundlage für den 4. Bewirtschaftungszyklus (2028-2033). Der Datensatz enthält neben den Fließwasserkörpern, für die Nordrhein-Westfalen federführend zuständig ist, auch Fließwasserkörper der angrenzenden Bundesländer/Nachbarstaaten, sofern diese Einzugsgebietsanteile auf nordrhein-westfälischer Landesfläche aufweisen.
Kleinmaßstäbige Übersichts- und Verwaltungskarten besitzen einen für die landesweite Darstellung optimierten Maßstab und eine entsprechende Signaturierung. Sie eignen sich hervorragend als Hintergrund für die Präsentation überregionaler Sachverhalte oder in Form von Geodatendiensten als Einstiegspunkt für die grafische Navigation in einem Internetportal. Das Gemarkungsverzeichnis wird aus dem Liegenschaftskataster hergestellt. Es enthält u. a. die Angaben zur Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Kreiszugehörigkeit sowie zu den Gerichts- und Behördenbezirken.
Die 44. BImSchV (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotor-anlagen) gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb der o. g. Anlagen. Nach § 36 der 44. BImSchV hat die zuständige Behörde ein Register über die mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen zu führen. Das Register muss die in Anlage 1 genannten Informationen beinhalten. Die zuständige Behörde hat die im Register enthaltenen Informationen im Einklang mit dem UIG NRW (Umweltinformationsgesetz) öffentlich zugänglich zu machen, unter anderem auch über das Internet. Das Register der mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen wird in NRW für alle zuständigen Behörden zentral auf den Internetseiten des LANUK veröffentlicht und regelmäßig anhand bereitgestellter Informationen aktualisiert.
Der Ausbau der Windenergie ist von entscheidender Bedeutung, um die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren. Das am 28.12.2023 in Kraft getretene Bürgerenergiegesetz NRW (BürgEnG) soll die Akzeptanz von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Gemeinden für diesen Ausbau steigern, indem es die rechtliche Grundlage für eine finanzielle Beteiligung an neu geplanten Windenergieanlagen schafft. Die Online-Transparenzplattform (www.transparenzplattform.nrw.de) informiert über neue Vorhaben im Anwendungsbereich des BürgEnG und die jeweiligen Beteiligungsmodelle. Sie ist Teil des Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de), der vom Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) bereitgestellt wird. In der Excel-Tabelle sind alle auf der Transparenzplattform veröffentlichten Daten zu den Vorhaben und den einzelnen Windenergieanlagen enthalten.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2012 , gegenwärtige Aktualität unklar
Gemäß §27 BImSchG in Verbindung mit der 11. BImSchV sind Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde alle 4 Jahre die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Emissionserklärungen für NRW. Die erklärten Luftemissionen sind neben dem Open Data Portal im Online-Emissionskataster Luft NRW im Kartenformat veröffentlicht. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2012: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; 4. BImSchV-Nummer der genehmigungsbedürftigen Anlage bzw. des Anlagenteils; Nummer, Bezeichnung, Jahresfracht des emittierten Luftschadstoffes ggf. mit Angabe der Feinstaubemission (PM10 und PM 2,5). Daten von landwirtschaftlichen Anlagen, die nach den 4. BImSchV Nr. 7.1.X genehmigt wurden, sind nicht im Datensatz enthalten.
Aktualität der Daten:
seit 23.11.2009 , gegenwärtige Aktualität unklar
Ausgehend von Westpolen breitet sich der Wolf seit rund 20 Jahren wieder in Deutschland aus – ohne menschliches Zutun. Fast 100 Jahre war der Wolf, abgesehen von einzelnen wandernden Wölfen, aus Deutschland verschwunden. Nach jahrhundertelanger Verfolgung galt er hierzulande als ausgerottet. Die Bestätigung eines Wolfrudels auf einem militärischen Übungsplatz in der sächsischen Oberlausitz im Jahr 2000 war eine wildbiologische Sensation. Aus Polen eingewandert, hatte sich im Osten Deutschlands ein Wolfspaar angesiedelt und Junge aufgezogen. Von der Oberlausitz aus verbreitete sich das Wolfsvorkommen in den Folgejahren nicht nur im Osten der Republik, sondern auch in nordwestliche Richtung zunächst nach Niedersachsen. Für das Monitoringjahr 2021/2022 wurden in Deutschland 161 Rudel, 43 Paare und 21 sesshafte Einzeltiere nachgewiesen. Der Schwerpunkt der Verbreitung umfasst die Bundesländer Brandenburg (47 Rudel), gefolgt von Niedersachsen (34 Rudel) und Sachsen (31 Rudel). Eine aktuelle Übersicht über die Wolfsvorkommen und Nachweise von Wolfsrudeln in Deutschland bietet die Dokumentations- und Beratungsstelle zum Thema Wolf des Bundes - DBBW.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2016 , gegenwärtige Aktualität unklar
Gemäß § 22 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) sind Anlagenbetreiber verpflichtet jährlich einen Emissionsbericht gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde abzugeben. Der Emissionsbericht beinhaltet die Emissionen an Schwefeloxiden (SOx), Stickstoffoxiden (NOx) und Gesamtstaub jeder einzelnen Anlage, die eine Feuerungswärmeleistung von mind. 50 Megawatt aufweist. Die Erfassung und Abgabe der Emissionsberichte erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Berichte für NRW und übermittelt diesen an das Umweltbundesamt (UBA). Die Berichtsdaten der Großfeuerungsanlagen (GFA) gemäß der 13. BImSchV veröffentlicht das UBA auf der Webseite https://thru.de. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionsberichte nach §22 der 17. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2016: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; Bezeichnung der Anlage bzw. des Anlagenteils, sowie die Feuerungsanlagenart; Jahresgesamtemissionen und Ermittlungsart von Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden und Gesamtstaub, berichtete Fehlanzeige (eine Fehlanzeige wird angegeben, wenn kein Betrieb der Anlage bzw. des Anlagenteils im Berichtsjahr vorlag).