Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen der EG-WRRL erfordern eine Betrachtung auf verschiedenen räumlichen Bezugsebenen. Für die Umsetzung in NRW gelten drei verschiedene Arten von Planungsräumen: Flussgebiete, Teileinzugsgebiete und Planungseinheiten. Flussgebiete Nordrhein-Westfalen hat Anteile an den Einzugsgebieten von 4 Flussgebietseinheiten: Rhein, Weser, Ems und Maas. Auf dieser Ebene erfolgt die Abstimmung mit anderen Bundesländern und/oder anderen Mitgliedsstaaten sowie die Berichterstattung an die EU-Kommission. Teileinzugsgebiete Für die Bewirtschaftungsplanung wurde die Landesfläche von Nordrhein-Westfalen in 13 Teileinzugsgebiete aufgeteilt. Planungseinheiten Die Umsetzung der Bewirtschaftungsplanung erfolgt in Nordrhein-Westfalen auf der Ebene der Planungseinheiten. Dies sind zusammenhängende Teilbereiche der Einzugsgebiete. Insgesamt gibt es 84 Planungseinheiten. Ausführliche Informationen über die Planungseinheiten finden Sie in den aktuellen Planungseinheiten-Steckbriefen (https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/wasser/wrrl/steckbriefe/). Quelle: https://www.flussgebiete.nrw.de/node/162
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2016 , gegenwärtige Aktualität unklar
Gemäß § 22 der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) sind Anlagenbetreiber verpflichtet jährlich einen Emissionsbericht gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde abzugeben. Der Emissionsbericht beinhaltet die Emissionen an Schwefeloxiden (SOx), Stickstoffoxiden (NOx) und Gesamtstaub jeder einzelnen Anlage, die eine Feuerungswärmeleistung von mind. 50 Megawatt aufweist. Die Erfassung und Abgabe der Emissionsberichte erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Berichte für NRW und übermittelt diesen an das Umweltbundesamt (UBA). Die Berichtsdaten der Großfeuerungsanlagen (GFA) gemäß der 13. BImSchV veröffentlicht das UBA auf der Webseite https://thru.de. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionsberichte nach §22 der 17. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2016: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; Bezeichnung der Anlage bzw. des Anlagenteils, sowie die Feuerungsanlagenart; Jahresgesamtemissionen und Ermittlungsart von Schwefeloxiden, Stickstoffoxiden und Gesamtstaub, berichtete Fehlanzeige (eine Fehlanzeige wird angegeben, wenn kein Betrieb der Anlage bzw. des Anlagenteils im Berichtsjahr vorlag).
Die 44. BImSchV (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotor-anlagen) gilt für die Errichtung, die Beschaffenheit und den Betrieb der o. g. Anlagen. Nach § 36 der 44. BImSchV hat die zuständige Behörde ein Register über die mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen zu führen. Das Register muss die in Anlage 1 genannten Informationen beinhalten. Die zuständige Behörde hat die im Register enthaltenen Informationen im Einklang mit dem UIG NRW (Umweltinformationsgesetz) öffentlich zugänglich zu machen, unter anderem auch über das Internet. Das Register der mittelgroßen Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen wird in NRW für alle zuständigen Behörden zentral auf den Internetseiten des LANUK veröffentlicht und regelmäßig anhand bereitgestellter Informationen aktualisiert.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2012 , gegenwärtige Aktualität unklar
Gemäß §27 BImSchG in Verbindung mit der 11. BImSchV sind Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet gegenüber der zuständigen Umweltschutzbehörde alle 4 Jahre die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu erklären. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärungen erfolgt in elektronischer Form über die Webanwendung „BUBE-Online“ (Betriebliche Umweltdaten Bericht Erstattung). Das LANUK erhält den Gesamtdatensatz der Emissionserklärungen für NRW. Die erklärten Luftemissionen sind neben dem Open Data Portal im Online-Emissionskataster Luft NRW im Kartenformat veröffentlicht. Dieser Datensatz umfasst folgende Angaben der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV, beginnend mit dem Berichtsjahr 2012: zuständige Umweltschutzbehörde; Name, Adresse und Koordinaten der Betriebsstätte; 4. BImSchV-Nummer der genehmigungsbedürftigen Anlage bzw. des Anlagenteils; Nummer, Bezeichnung, Jahresfracht des emittierten Luftschadstoffes ggf. mit Angabe der Feinstaubemission (PM10 und PM 2,5). Daten von landwirtschaftlichen Anlagen, die nach den 4. BImSchV Nr. 7.1.X genehmigt wurden, sind nicht im Datensatz enthalten.