Das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima Nordrhein-Westfalen (LANUK) stellt im Energieatlas NRW (www.energieatlas.nrw.de) die Standorte der Erneuerbaren Energien, der fossilen Kraftwerke und der Elektrotankstellen in NRW dar. Folgende Energieträger werden dargestellt: Biomasse/Bioenergie, Deponiegas, Grubengas, Klärgas, Photovoltaik Freifläche, Wasserkraft, Windenergie, Windenergieanlagen in Planung, stillgelegte Windenergieanlagen, E-Tankstellen, Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, Mineralöl, Müllverbrennungsanlagen, Grubenwasser, Industrielle Abwärme und KWK-relevante Industriestandorte. Die Excel-Tabelle fasst die Standorte aller Energieträger zusammen
Die unterschiedlichen Aufgabenstellungen der EG-WRRL erfordern eine Betrachtung auf verschiedenen räumlichen Bezugsebenen. Für die Umsetzung in NRW gelten drei verschiedene Arten von Planungsräumen: Flussgebiete, Teileinzugsgebiete und Planungseinheiten. Flussgebiete Nordrhein-Westfalen hat Anteile an den Einzugsgebieten von 4 Flussgebietseinheiten: Rhein, Weser, Ems und Maas. Auf dieser Ebene erfolgt die Abstimmung mit anderen Bundesländern und/oder anderen Mitgliedsstaaten sowie die Berichterstattung an die EU-Kommission. Teileinzugsgebiete Für die Bewirtschaftungsplanung wurde die Landesfläche von Nordrhein-Westfalen in 13 Teileinzugsgebiete aufgeteilt. Planungseinheiten Die Umsetzung der Bewirtschaftungsplanung erfolgt in Nordrhein-Westfalen auf der Ebene der Planungseinheiten. Dies sind zusammenhängende Teilbereiche der Einzugsgebiete. Insgesamt gibt es 84 Planungseinheiten. Ausführliche Informationen über die Planungseinheiten finden Sie in den aktuellen Planungseinheiten-Steckbriefen (https://www.opengeodata.nrw.de/produkte/umwelt_klima/wasser/wrrl/steckbriefe/). Quelle: https://www.flussgebiete.nrw.de/node/162
Dargestellt werden Potenzialflächen in zwei Varianten aus der Flächenanalyse Windenergie NRW des LANUK (2023). Dies beinhaltet Potenzialflächen für die Windenergienutzung sowie Potenzialflächen inklusive zusätzliche Flächenpotenziale in den naturschutzrechtlich nicht streng geschützten Teilflächen der Bereiche zum Schutz der Natur (BSN).