Fragen der Anpassung an die Folgen des Klimawandels in der Forstwirtschaft erhalten in Zeiten der Sturmschadensbewältigung nach Orkan Kyrill neue Aktualität. Schon heute sind zwei Grundphänomene des Klimawandels in den Wäldern Nordrhein-Westfalens erkennbar: 1. Baumarten, die hohe Ansprüche an den Faktor Wärme haben und in den Niederungsgebieten recht gut wachsen, fruktifizieren und verjüngen sich jetzt auch erfolgreich natürlich und können so ihr Verbreitungsgebiet ausweiten. Beispiele sind u.a. Robinie (Robinia pseudacacia) und Esskastanie (Castanea sativa). 2. Baumarten, die an kühl-feuchte Standortbedingungen angepasst sind (z.B. Fichte, Picea abies) können durch eine Klimaerwärmung in ihrer Vitalität beeinträchtigt und anfälliger gegenüber verschiedensten Stressoren werden. Dies gilt insbesondere auf sogenannten Grenzstandorten. Solche Auswirkungen können bei den Überlegungen zur Baumartenwahl für die Wiederaufforstung der Sturmschadensflächen nicht außer Acht bleiben. Lesen Sie Näheres in der Arbeit von Herrn Dr. Norbert Asche auf den Internetseiten des Landesbetriebes Wald und Hol NRW
Allgemeine Informationen über FISF: Im Laufe des Jahres 2003 wurde der Bereich Forstwirtschaft aus dem DIM (Daten- und Informationssystem des MUNLV) ausgegliedert und wird seither als separates Fachinformationssystem Forstwirtschaft (FISF) weitergeführt. Die entscheidungsrelevanten Daten werden in regelmäßigen Abständen von den Datenführenden Stellen an das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW (LDS) übermittelt. Dort, wo die Möglichkeit besteht, wird auf die Fachdatensammlungen der datenführenden Stellen unmittelbar zugegriffen. Das LDS stellt die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den Betrieb des FISF zur Verfügung. Es speichert die Daten - soweit erforderlich - in die Datenbank ein und ist verantwortlich für die Steuerung des Betriebsablaufs. Folgende Anwendungen sind im Fachinformationssystem Forstwirtschaft (FISF) enthalten: - Waldschadenserhebung - Rohholzstatistik - Holzeinschlagursachen
Nordrhein-Westfalen unternimmt seit vielen Jahren erhebliche Anstrengungen, um Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Neben baulichen Maßnahmen kommt dabei der Kartierung von Risiken, der Information der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, der Vorsorgeplanung sowie der hochwassergerechten Entwicklungsplanung eine zentrale Bedeutung zu. Bis zum Jahr 2015 werden in Nordrhein-Westfalen für alle Gebiete, in denen signifikante Hochwasserschäden auftreten können, Hochwasserrisikomanagementpläne erarbeitet. Ziel der neuen Pläne ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und Maßnahmen unterschiedlicher Akteure zu erfassen und abzustimmen, um hochwasserbedingte Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, Infrastrukturen und Eigentum zu verringern und zu bewältigen. Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010). Zur Umsetzung des WHG sind folgende Schritte vorgesehen: Bis Dezember 2011: Vorläufige Bewertung und Festlegung der Gebiete, in denen Hochwasser eine erhebliche Gefahr für menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, wirtschaftliche Tätigkeiten oder Sachwerte darstellen können (sogenannte Risikogebiete). Bis Dezember 2013: Erstellung von Hochwassergefahren- und risikokarten für diese Gebiete. Hochwasserrisikokarten werden auf der Grundlage der Hochwassergefahrenkarten für die gleichen Hochwasserszenarien erstellt. In ihnen sollen über die Hochwassergefahren (Überschwemmungsausdehnung) hinaus die hochwasserbedingten nachteiligen Auswirkungen (z.B. Anzahl der betroffenen Einwohner, betroffene Wohn- oder Schutzgebiete, gefährdete Kulturobjekte) dargestellt werden.
Im Waldpflegeplan (WAPL) werden unter Nutzung der Forsteinrichtungsmethodik sowie der Forsteinrichtungssoftware (FOWIS) naturschutzfachliche Vorgaben, Ziele und Maßnahmen erarbeitet. Für alle Naturschutzgebiete, vorzugsweise die des Waldbiotopschutzprogramms wie auch die NATURA 2000-Gebiete mit überwiegend Wald, werden von den Forstämtern langfristig Waldpflegepläne aufgestellt. Ein Waldpflegeplan besteht aus - einer Zustandserfassung - insbesondere nach floristischen, faunistischen und waldbaulichen Kriterien sowie bezüglich Beeinträchtigungen, Schäden und nachteiligen Entwicklungen, -einer Bewertung der Schutzwürdigkeit und des Waldzustandes mit der Formulierung von angestrebten Entwicklungszielen sowie -einer daraus abgeleiteten Planung von Schutz-, Pflege-, Entwicklungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen. Er gliedert sich in Ergebnisbericht, Bestandesblätter, Anlagenteil und Karten. Für den Staatswald ist der Waldpflegeplan rechtsverbindlich, im Wald anderer Eigentümer hat er den Charakter einer forst- und naturschutzfachlich fundierten Handlungsempfehlung zur Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der Naturschutzziele. Die Sofortmaßnahmenkonzepte (SOMAKO) enthalten die kurz- bis mittelfristig notwendigen Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der im Rahmen der NATURA 2000 Gebietsmeldung an die EU mitgeteilten Flächen. Abweichend von Waldpflegeplänen werden Sofortmaßnahmenkonzepte weitestgehend auf der Grundlage bereits vorhandener Daten erstellt. Sie sind ein Instrument, mit dem ohne hohen Aufwand für Teilflächen bzw. Problemflächen eines Naturschutzgebietes zwingend notwendige Maßnahmeempfehlungen ausgesprochen und bestehende Planungen dynamisch fortgeschrieben werden können.
Grundlage der Darstellungen der digitalen Bodenkarte im Bearbeitungsmaßstab 1 : 5 000 sind die Ergebnisse der landwirtschaftlichen und forstlichen Standorterkundung des Geologischen Dienstes NRW mit einem dichten Bohrnetz (Bohrlochabstände 100 m). Für mehrere 100 000 ha der Landesfläche liegen inzwischen digitale Bodenkarten auf Basis der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1 : 5 000 (DGK 5) vor. Diese großmaßstäbigen Bodenkarten sind ideale bodenkundliche Planungsunterlagen, da sie mit anderen digitalen Flächeninformationen wie z. B. Klimadaten, Geländemodellen oder Nutzungsplanungen kombiniert werden können. Die Karten sind Voraussetzung für eine optimierte, standortangepasste landwirtschaftliche und forstliche Bodennutzung und einen effektiven und nachhaltigen Schutz von Boden, Grundwasser und wertvollen Biotopen. Die Bearbeitung der Bodenkarten zur Standorterkundung erfolgt nicht im Blattschnitt der DGK 5, sondern im Rahmen von Kartierverfahren, deren Abgrenzungen sich an konkreten Informationsbedürfnissen orientieren (z. B. Grenzen von Gemeinden, Kreisen, Wasserschutz- oder Naturschutzgebieten). Bei Kartierungen der landwirtschaftlichen Standorterkundung werden alle landwirtschaftlich genutzten oder nutzbaren Flächen, bei Kartierungen der forstlichen Standorterkundung alle Waldflächen des Verfahrensgebietes bearbeitet. Ein kompletter Datensatz zu einem Verfahren als Auszug aus dem Informationssystem umfasst in der Regel folgende Inhalte und Datenformate: - digitale Bodenkarte (Bodentypen, Bodenarten, Wasserverhältnisse) als PDF-Datei - Boden- und Auswertekarten im ALK-GIAP oder ArcGIS (SHAPE)-Format (weitere auf Anfrage) - Erläuterungen mit textlicher Bewertung der Bodenverhältnisse als Druck oder PDF-Datei - allgemeine Informationen zu Grundlagen der großmaßstäbigen Bodenkartierung als PDF-Datei und interaktive MS-PowerPoint-Präsentation - Boden- und Auswertekarten als Farbplot (auf Anforderung) Die Daten werden standardmäßig ohne Topografie geliefert. Es wird empfohlen, die topografischen Rasterdaten der Bezirksregierung Köln/Abt. 7 Geobasis NRW (www.lverma.nrw.de ) zu den jeweils aktuellen Bezugsbedingungen und Preisen direkt beim Geologischen Dienst NRW mitzubestellen. So ist eine optimale Übereinstimmung zwischen den geowissenschaftlichen Fachkarten und der Topografie, die der Erstellung der Fachkarten jeweils zugrunde gelegt wurde, gewährleistet. Auf der Grundlage der Bestellung werden vor Abgabe der digitalen Daten in einem Nutzungsvertrag neben den urheberrechtlichen Bestimmungen unter anderem der Nutzungszweck, die Nutzungsdauer und die Anzahl der Arbeitsplatzlizenzen sowie das Nutzungs- und Bereitstellungsentgelt festgelegt. Die angegebenen Preise gelten für Einzelplatzlizenzen. Der Datensatz des Informationssystems Bodenkarte zur Standorterkundung 1 : 5 000 enthält folgende allgemeine Auswertungen zum Bodenwasser-, Bodenluft- und Nährstoffhaushalt: - nutzbare Feldkapazität - Luftkapazität - gesättigte Wasserleitfähigkeit - Kapillaraufstieg von Grundwasser in den effektiven Wurzelraum - Kationenaustauschkapazität - effektive Durchwurzelungstiefe - Erodierbarkeit des Oberbodens Spezifische Auswertungen zu verschiedenen Themen: - Erosionsgefährdung (flächendeckend für NRW, auch auf der Grundlage der Bodenschätzungskarte möglich) - Windwurfgefährdung - Notwendigkeit von Bodenschutzkalkungen - bodenkundliche Grundlagen der Waldbauplanung - Versickerungseignung für Niederschlagswasser - Sickerwasserrate - schutzwürdige Böden Information für Dienststellen des Landes NRW: Das Informationssystem Bodenkarte zur Standorterkundung 1 : 5 000 ist für die forstlichen Kartierverfahren im Intranet des Landes Nordrhein-Westfalen unter ForstGISonline des Landesbetriebes Wald und Holz NRW verfügbar.
Aktualität der Daten:
seit 01.07.1983 , gegenwärtige Aktualität unklar
Terrestrische Baumkronenzustandserhebung in NRW - Auf der Basis einer repräsentativen Stichprobe werden Aufnahmen in sämt- lichen Waldbeständen unabhängig von Baumart, Alter, Besitzart usw. durch- geführt. - Ein festes Aufnahmeraster von 4 x 4 km mit ca. 500 Probebeständen wird als Vollstichprobe bezeichnet. Es sollen das Ausmaß und die Entwicklung der Waldschäden festgestellt werden. Gleichzeitig sollen damit Entscheidungshilfen für Gegenmaßnahmen, z. B. Kalkungen, gewonnen werden.