Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) ALKIS - Hausumringe Land Bremen stellt georeferenzierte Gebäudeadressen aus ALKIS für die Freie Hansestadt Bremen (FHB) bereit.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) ALKIS - Gebäudeadressen Land Bremen stellt georeferenzierte Gebäudeadressen aus ALKIS für die Freie Hansestadt Bremen (FHB) bereit.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Dieser Dienst beinhaltet alle "Verwaltungsgrenzen" aus ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) mit allen Attributen (wie. z.B. Gemarkungsgrenzen). Dieser Dienst ist tagesaktuell. Hier werden Kreis-, Gemeinde und Gemarkungsgrenzen am Niederrhein dargestellt.
Darstellungsdienst Web Map Service (WMS) Liegenschaftskarte Land Bremen. Die Liegenschaftskarte (auch als Flurkarte bezeichnet) ist neben dem Liegenschaftsbuch Bestandteil des Liegenschaftskatasters. Dargestellt werden u.a. Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern, Gebäude, Straßennamen, Hausnummern sowie geotopografische Elemente, z. B. Böschungen und Gewässerbegrenzungen. Sie enthält keine Eigentümer- und kommunale Angaben. Die Liegenschaftskarte ist für Flurstücks- und bauwerksbezogene Planungen geeignet.
Die DTK 25 ist eine (digitale) topographische Karte im Maßstab 1 : 25 000. Sie wird weitgehend automatisiert aus den Daten des Digitalen Landschaftsmodells NRW und weiteren amtlichen Quellen abgeleitet. Die Karte wird sowohl in Farbe als auch in Schwarz-Weiß bereitgestellt. Die Topographie der Erdoberfläche wird mit hoher Lagegenauigkeit detailreich wiedergegeben. Darstellung in Farbe und Schwarz / Weiß. Die Karten werden als Web-Map-Service (Land NRW) eingebunden.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen (siehe Abschnitt Fachinformationen) Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Jagdbezirke sind Bezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf. Sie sind entweder Eigenjagdbezirke oder gemeinschaftliche Jagdbezirke. Die Ausübung der Jagd ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG) geregelt. Dieser Datensatz enthält die Aufteilung im gesamten Kreis Kleve in ca. 300 Jagdbezirke. Die Grenzen der Jagdbezirke sind nicht in allen Bereichen flurstücks- oder grundstücksscharf erfasst. Der Datensatz wird in unregelmäßigem Rhythmus bei tatsächlichen Änderungen der Bezirke fortgeführt.