Dieser Layer bildet die Grenzen der Forstbetriebsbezirke (FBB) innerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen ab. Forstbetriebsbezirke sind die Reviere der Regionalforstämter von Wald und Holz NRW. Einige FBB bewirtschaften den landeseigenen Staatswald, andere betreuen vor allem private und kommunale Waldbesitzerinnen und -besitzer. Forstbetriebsbezirke werden durch eine Försterin oder einen Förster geleitet und haben folgende, allgemeine Aufgaben: Wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Waldbewirtschaftung Planung, Durchführung und Überwachung von Holzernte-, Waldpflege- und Bauarbeiten im Wald wie z.B. Bau und Unterhaltung von Waldwegen Forstpolizeiliche Aufsicht über das jeweilige Gebiet Prüfung, Begleitung und Abnahme förderfähiger Maßnahmen im Wald Wahrnehmung betriebswirtschaftlicher, organisatorischer und administrativer Aufgaben des FBB Kontakt zu Behörden, privaten Waldbesitzerinnen und -besitzern, politischen Instanzen, Umweltorganisationen und Verbänden etc. Öffentlichkeitsarbeit und waldpädagogische Angebote
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Dargestellt sind die forstlichen Einrichtungen des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen, wie Regionalforstämter, Waldschulen/Waldheime, Waldinformationszentren, Bildungszentren, Nationalpark-Tore, Zentrale (mit Außenstellen), Obere Jagdbehörde, Forstgenbank.
Dargestellt werden Flurstücke mit Staatswald sowie bei jedem Flurstück das zuständige Forstamt, sowie Gemeindename, Gemarkungsname,Gemarkungsnummer, Flur- und Flurstücksnummer. Staatswald ist der landeseigene Wald in NRW. Mit einer Fläche von 118.000 ha besitzt das bevölkerungsreichste Bundesland Nordrhein-Westfalen einen vergleichsweise kleinen landeseigenen Forstbetrieb, der nur 13% der Gesamtwaldfläche einnimmt.
Dargestellt ist der Bestand an Verbissgutachten (ohne Gefährdungsgrad) inklusive Erstellungsjahr gemäß §22 Abs. 5 Landesjagdgetz. Dabei enthalten die grünen Bestände die aktuellen Verbissguten (nicht älter als 5 Jahre), die rot dargestellten Bestände enthalten Gutachten, die älter als 5 Jahre, noch nicht abgeschlossen sind oder storniert wurden. In blau gehalten sind Bestände, in denen aufgrund des geringen Waldanteils oder aus anderen Gründen keine Verbissgutachten erstellt werden. Die Verbissgutachten dienen dem berechtigten Anspruch der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden und sind im regelmäßigen Turnus von drei bis fünf Jahren durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zu erstellen. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen führt diese hoheitliche Aufgabe für alle Waldbesitzarten auf Ebene der amtlichen Jagdbezirke aus. Die Vorgaben hierfür regelt der Erlass „Erstellung von Verbissgutachten“. Die Einzelergebnisse eines Jagdbezirkes werden dabei stets vertraulich behandelt und ausschließlich der Jagdgenossenschaft beziehungsweise den Eigenjagdbesitzenden, den zuständigen Forstbetriebsbeamtinnen und Forstbetriebsbeamten der Unteren Jagdbehörden übergeben. Die Herausgabe von Verbissgutachten kann beim zuständigen Regionalforstamt mit entsprechende Berechtigung erfragt werden.
Mit diesem Tool kann eine XPlanGML-Datei in QGIS mit vordefinierter Layerreihenfolge und Styling importiert werden, z.B. - zur Visualisierung - zur Qualitätssicherung - oder auch zum Erstellen eines QGIS-Server-Projektes, etwa um einen WMS eines Flächennutzungsplans zu veröffentlichen. Der XPLAN-Reader setzt die Installation mindestens der Version 3.26.0 des OpenSource-GIS „QGIS“ voraus und ist dann innerhalb von QGIS als Erweiterung aus dem offiziellen QGIS-Plugin-Repository verwendbar. Die Aktualisierung der Erweiterung findet bei Bedarf statt.