Lage der Geldinstitute im Stadtgebiet Erkrath. Eine Bank ist ein Finanzinstitut, das Geldgeschäfte wie die Entgegennahme von Einlagen, die Vergabe von Krediten und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs anbietet.
Lage aller Sportplätze im Stadtgebiet Erkrath. Eine große und ebene Fläche welche für sportliche Betätigung im Freien errichtet wurde und dementsprechend ausgerüstet ist.
Lage der Skaterparks im Stadtgebiet Erkrath. Ein Skatepark ist ein für das Skateboarden, BMX, Scooter- und Inline-Skating ausgestatteter Bereich welcher über Rampen, Rails und andere Hindernisse verfügt.
Lage aller Schulen klassifiziert nach Grundschulen, weiterführenden Schulen, Förderschule und Internat im Stadtgebiet Erkrath. Bei einer Schule handelt es sich um eine Lehranstalt, in der Kindern und Jugendlichen durch planmäßigen Unterricht Wissen und Bildung vermittelt wird.
Mit den Stolpersteinen erinnert der Künstler Gunter Demnig an die Opfer in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Stolpersteine sind im Boden verlegte kleine Gedenktafeln aus Messing vor dem letzten selbstgewählten Wohnort der Menschen, welche in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Die Punktdaten haben eine Vielzahl von Attributen.
Lage aller Einrichtungen in naturgelegenen Gebieten im Stadtgebiet Erkrath. Einrichtungen in idyllischer und naturbelassener Umgebung welche öffentlich genutzt werden können. Sie dienen durch ihre naturnahen Lebensräume der Erholung und können für Freizeitaktivitäten genutzt werden.
Lage aller Jugendtreffs im Stadtgebiet Erkrath. Ein Jugendtreff ist eine öffentliche Einrichtung für junge Menschen (meist ab ca. 13 Jahren), um ihre Freizeit zu verbringen, sich mit Freunde zu treffen und sich mit diesen auszutauschen.
Lage aller Kindergärten und Kindertagesstätten im Stadtgebiet Erkrath. Ein Kindergarten ist eine Einrichtung zur Betreuung sowie zur Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Denkmäler sind Sachen, Mehrheiten von Sachen und Teile von Sachen, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Ein öffentliches Interesse besteht, wenn die Sachen bedeutend für die Erdgeschichte, für die Geschichte des Menschen, für die Kunst- und Kulturgeschichte, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und an deren Erhaltung und Nutzung wegen künstlerischer, wissenschaftlicher, volkskundlicher oder städtebaulicher Bedeutung ein Interesse der Allgemeinheit besteht. Gartendenkmäler sind Grün-, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung, wenn sie die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen. Zu einem Gartendenkmal gehören seine historischen Ausstattungsstücke, soweit sie mit dem Gartendenkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.