QuattroMap ist eine vom Kreis Viersen entwickelte Kartenanwendung, die vor allem die Außendiensttätigkeiten unterstützen kann Unter https://kreis-viersen.github.io/quattromap/ ist eine Demo des Tools von jedem internetfähigen Gerät, wie Tablet, Smartphone, Laptop und PC, erreichbar. Die Anwendung ist kompatibel mit modernen Browsern, wie Mozilla Firefox, Google Chrome, Safari. Der Microsoft Internet Explorer wird nicht unterstützt. Mit Hilfe der Anwendung können bis zu 4 verschiedene Karten mit gleichem Kartenausschnitt gleichzeitig dargestellt werden. Über die Schaltfläche in der linken unteren Ecke gelangt man zu den Einstellungen der Kartenfenster. Zur Auswahl der Kartenhintergründe stehen z. B. Luftbilder, Liegenschaftskataster, geplante Gebäude oder OpenStreetMap zur Verfügung. In den Kartenfenstern können auch Überlagerungen (Overlays) benutzt werden, um bspw. Luftbilder und geplante Gebäude übereinander zu legen. Am rechten Bildschirmrand gibt es eine Suchfunktion (Mapbox GL Geocoder Control: https://github.com/mapbox/mapbox-gl-geocoder) sowie die Möglichkeit den Kartenausschnitt und den eigenen Standort über die Standortbestimmung des Geräts anzuzeigen (Standortbestimmung muss im Gerät eingeschaltet bzw. erlaubt sein). Dazu gibt es dort eine Schaltfläche, um die Anwendung im Vollbild anzuzeigen. Ein Klick auf das Kompass-Symbol richtet die Karte(n) wieder nach Norden aus.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Fachliche Beschreibung der Organisationseinheit. Im Falle einer Organisationseinheit sind die wesentlichen Zuständigkeitsbereiche/Fachaufgaben aufzuführen und ggf. kurz zu erläutern. Hierbei sollten die umweltbezogenen Fachaufgaben der Organisationseinheit im Vordergrund stehen. Ist das Objekt zur Beschreibung einer einzelnen Fachaufgabe angelegt worden, so ist diese Fachaufgabe näher zu erläutern (rechtliche Grundlage, organisatorische Rahmenbedingungen, Zielsetzung, ggf. Überschneidungen mit anderen Fachaufgaben). Auf Verständlichkeit für fachfremde Dritte ist zu achten. Das Feld Beschreibungen muss ausgefüllt werden, damit das Objekt abgespeichert werden kann.
Die Hauskoordinaten definieren die Positionen von Gebäuden mit Hausnummern. Datenquelle der Hauskoordinaten ist das Liegenschaftskataster, der amtliche Nachweis aller Flurstücke und der liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude.
Die Daten stellen die Anwohnerparkzonen differenziert nach Antragsbereichen und Parkbereichen dar. Antragsbereiche sind Bereiche in denen Anwohner einen Bewohnerparkausweis beantragen dürfen. Parkbereiche sind Bereiche in denen berechtigte Personen der jeweiligen Bewohnerparkzone parken dürfen.
Eine Verkehrsfläche, auf der Fußgänger Vorrang oder ausschließliches Nutzungsrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern haben. Meist haben diese, vor allem der motorisierte Verkehr, nur zu bestimmten Zeiten (zum Beispiel zur Anlieferung von Waren oder als Anwohner) ein Zuwegerecht.
Mit diesem Tool kann eine XPlanGML-Datei in QGIS mit vordefinierter Layerreihenfolge und Styling importiert werden, z.B. - zur Visualisierung - zur Qualitätssicherung - oder auch zum Erstellen eines QGIS-Server-Projektes, etwa um einen WMS eines Flächennutzungsplans zu veröffentlichen. Der XPLAN-Reader setzt die Installation mindestens der Version 3.26.0 des OpenSource-GIS „QGIS“ voraus und ist dann innerhalb von QGIS als Erweiterung aus dem offiziellen QGIS-Plugin-Repository verwendbar. Die Aktualisierung der Erweiterung findet bei Bedarf statt.
Digitale Orthophotos mit einer Bodenpixelgröße von 20cm x 20cm (ATKIS®-DOP20) werden aus Luftbildern der Befliegungen des Landes hergestellt. Dabei werden durch Umbildung die perspektivischen Verzerrungen der Luftbilder beseitigt und ein Bild mit Parallelprojektion erzeugt, welches einen über die ganze Bildfläche einheitlichen Maßstab hat. In den Orthophotos können somit Strecken und Flächen gemessen werden. Mit dem Bildflug 2019 wurde bei den Digitalen Orthophotos die neue Qualität True Orthophoto - TrueDOP eingeführt. Sie entstehen durch eine Entzerrung der Luftbilder mit Hilfe eines bildbasierten Digitalen Oberflächenmodells (bDOM). Inhaltlich unterscheiden sich TrueDOP von den bisherigen DOP, insbesondere durch den Wegfall der Umklappeffekte der auf der Erdoberfläche stehenden Objekte, das heißt man blickt senkrecht von oben auf diese.