Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) der kommunalen Flächennutzungspläne im Kreis Kleve dargestellt. Es ist darüber möglich an die Pläne und textlichen Festsetzungen zu gelangen. Der Flächennutzungsplan ist als vorbereitender Bauleitplan ein Instrument der räumlichen Planung. Er enthält die bestehenden und künftigen Flächennutzungen im gesamten Gemeindegebiet (Bauflächen, Wald, Landwirtschaft, Straßen,...) einer Kommune. Der von der Bezirksregierung genehmigte Flächennutzungsplan ist für die jeweilige Kommune verbindlich. Die Daten zum Flächennutzungsplan werden als konsolidierte Version (inclusive aller gültigen Änderungen) vorgehalten. Beim Objekt FP_Plan wird der Link zum Plan als PDF vorgehalten. Für Kleve liegt nur der Geltungsbereich des FNPs mit dem Link auf den Plan als PDF und dazu Rasterdaten mit dem Inhalt des FNP vor.
Die Landschaftsplanung dient als Fachplanung des Naturschutzes und der Landschaftspflege der räumlichen Umsetzung von Naturschutzzielen. Gemäß § 7 LNatSchG NRW sind die örtlichen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität im Landschaftsplan darzustellen und rechtsverbindlich festzusetzen. Zwischen den Jahren 1982 und 1999 sind in 9 Planverfahren für das Kreisgebiet Viersen flächendeckend Landschaftspläne aufgestellt und seitdem teils mehrfach geändert worden. Inzwischen ist jedoch eine grundlegende Überarbeitung der Landschaftspläne im Kreis Viersen erforderlich. In diesem Zusammenhang werden ab 2019 die Landschaftspläne neu zugeschnitten und die Anzahl der Landschaftspläne von neun auf drei reduziert: A Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" (Landschaftspläne 1, 3 und 4n): Gemeinden Brüggen, Niederkrüchten, Schwalmtal und Teilbereiche der Stadt Nettetal B Landschaftsplan "Süchtelner Höhen/Nette" (Landschaftspläne 2 und 7): Städte Nettetal und Viersen sowie Teilbereiche der Gemeinde Grefrath C Landschaftsplan "Niers/Willicher und Kempener Lehmplatten" (Landschaftspläne 5, 6, 8 und 9): Städte Viersen, Kempen, Willich und Tönisvorst sowie Gemeinde Grefrath Hier finden Sie die im Kreis Viersen überarbeiteten Landschaftspläne in den Verfahrensschritten (1) der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger gemäß §§ 15 und 16 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) NRW, (2) der öffentlichen Auslegung gemäß § 17 LNatSchG NRW oder (3) die rechtsverbindliche Planfassung gemäß § 19 LNatSchG NRW. Akutell liegt der Landschaftsplan "Grenzwald/Schwalm" als rechtsverbindliche Planfassung im Format shape vor.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Dieser Dienst beinhaltet alle "Verwaltungsgrenzen" aus ALKIS (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) mit allen Attributen (wie. z.B. Gemarkungsgrenzen). Dieser Dienst ist tagesaktuell. Hier werden Kreis-, Gemeinde und Gemarkungsgrenzen am Niederrhein dargestellt.
Historische Fluren Kreis Viersen Der Dienst zeigt die historischen Fluren (Urfluren), die bei der Erstaufstellung des Liegenschaftskatasters (Urkataster) vorhanden waren.