Die Wohnlage wurde flächendeckend für die gesamte Stadt Hamm erarbeitet. Die Wohnlageeinstufung beruht dabei auf einem nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellten Wohnlageermittlungsmodell sowie den Entscheidungen des Arbeitskreises Mietspiegel Hamm. Dabei wurden statistische Indikatoren aufbereitet, in einem Datenmodell verarbeitet, geprüft und plausibilisiert. Auf dieser Grundlage erfolgte die Wohnlageeinstufung. Die Adressen im Stadtgebiet Hamm werden jeweils einer der drei Wohnlagenkategorien zugeordnet.
Die Stadt Krefeld erstellt regelmäßig das Statistische Jahrbuch. Die Mitarbeiter der Abteilung Statistik und Wahlen ermitteln dafür sorgfältig zahlreiche Daten und stellen diese zusammen. Das Jahrbuch kann als eine Art statistischer Bericht zur Lage in der Stadt Krefeld charakterisiert werden. Auf mehr als 300 Seiten enthält es ein umfangreiches und differenziertes Datenangebot mit Angaben zum jeweils aktuellen Berichtsjahr zu verschiedenen Themen in der Stadt. Es ist unterteilt in Lebensbereiche wie Gesundheit, Soziales, Bauen und Wohnungen, Bildung und Arbeitsmarkt sowie Kultur und Wirtschaft. Auch die Entwicklung der Bevölkerung sowie von Fremdenverkehr und Umwelt, Energie und Verkehr, Verwaltung, Finanzen und Wahlen finden ihre Beachtung.
Das Baulandkataster der Stadt Krefeld führt Flächen auf, die als Baulücken oder bisher mindergenutzte Grundstücke für eine Wohnnutzung geeignet und sofort bebaubar sind. Die Grundstücke liegen im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans oder sind nach § 34 BauGB baulich nutzbar. Bei den Baulücken handelt es sich um freie Grundstücke in beliebiger Größe, welche für eine Bebauung geeignet sind. Dies können sowohl freie Grundstücke innerhalb einer Häuserreihe, als auch Teile von großen Flurstücken sein. Als mindergenutzten Flächen werden Grundstücke kenntlich gemacht, bei denen die vorhandene Bebauung erweitert werden könnte. Dies liegt beispielsweise bei einer Häuserreihe mit viergeschossigen Gebäuden vor, wenn auf einem Grundstück innerhalb der Reihe nur eingeschossig gebaut wurde. Die Angaben werden ohne Gewähr auf Richtigkeit gemacht. Eine Garantie auf Bebaubarkeit der Grundstücke wird mit dem Hinweis im Baulandkataster nicht gegeben. Weitergehende Informationen zu den Flächen sind nicht enthalten. Eigentümer können gegen die Darstellung Ihrer Grundstücke im Baulandkataster Widerspruch einlegen.
Der Bodenrichtwert ermittelt den durchschnittlichen Lagewert des Bodens in einem begrenzten Gebiet.. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Wert eines Quadratmeters Boden, der herangezogen wird, um den individuellen Verkehrswert eines Grundstücks zu ermitteln. Als Grundlage, um den Bodenrichtwert zu bestimmen, dient u.a. die amtliche Kaufpreissammlung.
Die Einteilung von Wahlbezirken erfolgt durch den Wahlausschuss der Gemeinde. Sie ist spätestens 51 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Rates vorzunehmen. In jedem Wahlbezirk wird bei Kommunalwahlen eine Bewerberin oder ein Bewerber direkt in den Stadtrat gewählt. Bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen dienen die Wahlbezirke nur als organisatorische Einheiten innerhalb des Wahlkreises oder des Wahlgebietes. Rechtsgrundlage für die Einteilung von Wahlbezirken ist § 4 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW). Bei der Einteilung sind räumliche Zusammenhänge zu wahren. Auch sollen Wahlbezirke möglichst in gleicher Größe gebildet werden, um eine gleichmäßige Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger im Stadtrat zu gewährleisten. Die Zahl der Wahlberechtigten soll aus diesem Grund in jedem Wahlbezirk höchstens 15% nach oben oder unten von dem Durchschnitt im Stadtgebiet abweichen. Wahlbezirke können aus organisatorischen Gründen, soweit erforderlich, in weitere Stimmbezirke unterteilt werden. Dies ist in Erkrath derzeit nicht der Fall.