Anteil der Beziehenden von Mindestsicherungsleistungen an der Gesamtbevölkerung. Die zusammengefassten Leistungen der Mindestsicherungen ergeben sich aus dem SGB II, XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Die Mitglieder sind im SGB-II-Bezug und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen.
Anteil der Bedarfsgemeinschaften und mindestens einem Kind oder Jugendlichen. Der Anteil zeigt auf, wie viele Haushalte mit Minderjährigen sich im SGB-II-Bezug befinden und auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind.