Übersicht der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich der Bochumer Straße. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Dieser Datensatz umfasst alle Straßennamen des amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystems (ALKIS) des Kreises Kleve, die aktuell in der Liegenschaftskarte dargestellt werden mit allen ihren Attributen. Zur Orientierung und zweifelsfreien Auffinden von Grundstücken werden Straßen, Wege und Plätze mit Namen versehen.
Dieser Datensatz beinhaltet die vergebenen Adressen für die Stadt Krefeld und für die Kreise Kleve, Wesel und Viersen. Quelldatenbestand für Hausnummern & Straßennamen. Der Dienst ist tagesaktuell.
Dieser Datensatz beinhaltet die fiktiven Adressen für die Stadt Krefeld und für die Kreise Kleve, Wesel und Viersen. Quelldatenbestand für Hausnummern & Straßennamen. Der Dienst ist tagesaktuell.
Der WMS (Web Map Service) ist eine standardisierte Schnittstelle zur Bereitstellung von Kartenausschnitten im Rasterformat. An einen WMS können mit verschiedenen Operationen Anfragen versendet werden. Üblicherweise übernimmt dies ein Geoinformationssystem, in welches die URL des WMS eingebunden wird. Dieser WMS stellt Friedhofsdaten für die Stadt Moers dar. Es gibt insgesamt 4 Layer: 1) Grabstätten (mit Informationen zu Grabstättennummer, Grabart und Belegungsstatus) 2) Grabstellen (mit Informationen zu Grabnummer, zugehöriger Grabstättennummer, Grabart, Belegungsstatus und, für alle nicht anonymen Grabarten, Angaben zu bestatteten Personen, einschließlich Ruhefristen) 3) Sonstiges (Ausgewählte Daten aus der kommunalen Topografie im Bereich der Friedhöfe. Dies können z.B. Wege, Wasserstellen, Bänke und Bäume, sowie Standortmarkierungen für Punkte von besonderem Interesse wie Eingänge, Kapellen, Parkplätze und WCs sein.) 4) Friedhofsumringe (grafische Darstellung der Friedhofsnamen als Kartenbeschriftung.)
Kleinste räumliche Einheit der kleinräumigen Gliederung. Baublock ist eine Fläche, die in der Regel von Straßen bzw. natürlichen oder baulichen Grenzen (Wasserläufe, Bahnlinien, usw.) von allen Seiten umschlossen wird. Der Raumbezug wird durch FB 62.12 (Geoinformationssysteme) hergestellt.
Der Datensatz enthält Punktobjekte aus folgenden Themenbereichen: - Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung - Wohngemeinschaft für Menschen mit Behinderung - sonstige Einrichtung für Menschen mit Behinderung (Träger und Einrichtungen mit Angeboten für körperlich und geistig behinderte Menschen sowie barrierefreier Toiletten) Attribute sind unter anderen Name, POI-Kategorien, Postleitzahl, Gemeindename und -nummer, Straße/Hausnummer, Internet-URL und Bemerkung (Zusatzinformation).
Soziale Einrichtungen sind öffentliche Einrichtungen, die die Aufgaben des Sozialsystems erfüllen. Im Datensatz der Stadt Krefeld sind folgende Themen zusammengefasst: - Jugendeinrichtungen - Kinderheime - Sozialberatungsstellen - sonstige Institutionen und Angebote aus dem Bereich Soziales Attribute sind unter anderen Name, POI-Kategorien, Postleitzahl, Gemeindename und -nummer, Straße/Hausnummer, Internet-URL und Bemerkung (Namen des Trägers oder eine Kurzinformation zum jeweiligen Angebot).
Der Demografiebericht dient dazu, das Verständnis für Bevölkerungsentwicklungen zu erweitern und verschiedene Akteure für die Auswirkungen der gesellschaftlichen Alterung zu sensibilisieren. Er richtet sich an interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die mehr über das Stadtleben und die Bewohner Krefelds erfahren möchten, sowie an die lokale Wirtschaft, an Vereine und Verbände. Zudem unterstützen die Befunde die Stadtverwaltung dabei, spezifische kommunalpolitische Handlungsbedarfe zu identifizieren und Lösungsansätze zu erarbeiten. Die Informationen in den Einwohnermelderegistern der Stadt Krefeld bilden die primäre Datengrundlage für die präsentierten Befunde.
Die Einteilung von Wahlbezirken erfolgt durch den Wahlausschuss der Gemeinde. Sie ist spätestens 51 Monate nach dem Beginn der Wahlperiode des Rates vorzunehmen. In jedem Wahlbezirk wird bei Kommunalwahlen eine Bewerberin oder ein Bewerber direkt in den Stadtrat gewählt. Bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen dienen die Wahlbezirke nur als organisatorische Einheiten innerhalb des Wahlkreises oder des Wahlgebietes. Rechtsgrundlage für die Einteilung von Wahlbezirken ist § 4 des Kommunalwahlgesetzes NRW (KWahlG NRW). Bei der Einteilung sind räumliche Zusammenhänge zu wahren. Auch sollen Wahlbezirke möglichst in gleicher Größe gebildet werden, um eine gleichmäßige Repräsentation der Bürgerinnen und Bürger im Stadtrat zu gewährleisten. Die Zahl der Wahlberechtigten soll aus diesem Grund in jedem Wahlbezirk höchstens 15% nach oben oder unten von dem Durchschnitt im Stadtgebiet abweichen. Wahlbezirke können aus organisatorischen Gründen, soweit erforderlich, in weitere Stimmbezirke unterteilt werden. Dies ist in Erkrath derzeit nicht der Fall.