In diesem Datensatz finden sich historische Daten zur Bevölkerung, zur Flächenentwicklung und -nutzung, zum Rheinwasserstand, zum Verkehr, zur Unfall- und Brandstatistik, zu Kultureinrichtungen, zurm Arbeitsmarkt, zur Kriminalstatistik und den Beschäftigten der Stadt Krefeld von 1722 - 2021. Der Datensatz ist vor allem für die Zeit von 1722 bis 1900 sehr lückenhaft, da die Daten nur bruchstückhaft vorhanden sind. Danach ergeben sich immer wieder Lücken durch veränderte Erhebungsformen.
Die Stadt Krefeld erstellt regelmäßig das Statistische Jahrbuch. Die Mitarbeiter der Abteilung Statistik und Wahlen ermitteln dafür sorgfältig zahlreiche Daten und stellen diese zusammen. Das Jahrbuch kann als eine Art statistischer Bericht zur Lage in der Stadt Krefeld charakterisiert werden. Auf mehr als 300 Seiten enthält es ein umfangreiches und differenziertes Datenangebot mit Angaben zum jeweils aktuellen Berichtsjahr zu verschiedenen Themen in der Stadt. Es ist unterteilt in Lebensbereiche wie Gesundheit, Soziales, Bauen und Wohnungen, Bildung und Arbeitsmarkt sowie Kultur und Wirtschaft. Auch die Entwicklung der Bevölkerung sowie von Fremdenverkehr und Umwelt, Energie und Verkehr, Verwaltung, Finanzen und Wahlen finden ihre Beachtung.
Ist eine Radtour im Kreis Viersen auf dem ausgeschilderten Radwandernetz mit einer PKW-Anreise verbunden, wird eine Auswahl an Parkmöglichkeiten nahe des Radnetzes angeboten. Die Auswahl kann kostenpflichtige sowie zeitlich begrenzte Parkplätze enthalten. Der Datensatz beinhaltet eine nahegelegene Adresse, die der Navigation dient. Das freiwillige Serviceangebot wird in unregelmäßigen Abständen oder nach Bedarf aktualisiert.
Standorte der Sperrpfosten und Umlaufsperren in NRW auf Basis von OpenStreetMap. Sperrpfosten und Umlaufsperren sind bauliche Elemente zur Regelung und Sicherung von Verkehrs- und Zugangsbereichen. Selektiert werden alle Objekte mit barrier=bollard oder barrier=cycle_barrier. Der Dienst wird jede Nacht aktualisiert. Quelle der OSM-Daten: https://download.geofabrik.de/europe/germany/nordrhein-westfalen.html
Am 26.09.2019 wurde das Radverkehrskonzept für den Kreis Viersen vom Kreistag beschlossen. Das Konzept wurde u.a. zusammen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden erarbeitet, stellt ein Klimaschutzteilkonzept dar. Ziel dieses Konzeptes ist die Förderung des Alltagsradverkehrs im Kreisgebiet. Der vorliegende Datensatz enthält die erstmals kreisweit entwickelte und definierte Netzkonzeption für den Alltagsradverkehr aus dem Radverkehrskonzept. Verschiedene radbezogene Kriterien führen durch Gewichtung und einer Gesamtbetrachtung aller Kriterien zu einer Bewertung in 3 Wegekategorien: Hauptradwege, Nebenradwege und Ergänzungsradwege. Für insgesamt sehr gute und gute Radverkehrsverbindungen wurden Hauptradwege definiert, in der Gesamtbetrachtung als befriedigende Verbindung gewertete Strecken wurden als Nebenradwege klassifiziert. Für in der Gesamtbetrachtung als ausreichend definierte Radverkehrsverbindungen sind Ergänzungsradwege definiert worden. Das Radverkehrskonzept sowie der Datensatz werden nicht mehr fortgeschrieben.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Der Datensatz enthält alle Standorte der Radwegweisungspfosten an denen Schilder für das touristische Radnetz angebracht sind. Es sind die individuelle Pfostennummer angegeben sowie Informationen über den Pfosten- und Schildtyp.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.