Geobasisinformationen werden auf Antrag übermittelt, soweit nicht eine Rechtsvorschrift eine Übermittlung oder Veröffentlichung von Amts wegen vorschreibt. Angaben zu den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten dürfen übermittelt werden, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen darlegt. Der Darlegung eines berechtigten Interesses bedarf es nicht zur Übermittlung an öffentliche Stellen. Der Empfänger hat den Zweck der Verwendung der Geobasisinformationen der Vermessungsbehörde auf Verlangen anzuzeigen. Er darf die Geobasisinformationen insbesondere nur zu dem Zweck verwenden, zu dem sie ihm übermittelt worden sind.
INSPIRE BW Bodenbedeckung ATKIS Basis-DLM besteht aus objektstrukturierten Vektordaten. Die Informationen dieses Geodatensatzes werden aus Fernerkundungsdaten gewonnen. Es wird die physische und biologische Bedeckung der Erdoberfläche, einschließlich künstlicher Flächen, landwirtschaftlicher Flächen, Wäldern, natürlicher und naturnaher Gebiete, Feuchtgebiete und des Wasserkörpers abgebildet.
Dieser Darstellungsdienst erfüllt die Vorgabe nach INSPIRE sowie AdV und repräsentiert die transformierten Daten aus ALKIS im INSPIRE-Datenmodell Flurstücke/Grundstücke (Katasterparzellen).
Entwurf des Grenzverlaufs für einen Staatsvertrag über eine neue Grenze zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz im Hochrhein und Untersee.