Der Demografiebericht dient dazu, das Verständnis für Bevölkerungsentwicklungen zu erweitern und verschiedene Akteure für die Auswirkungen der gesellschaftlichen Alterung zu sensibilisieren. Er richtet sich an interessierte Bürgerinnen und Bürger der Stadt, die mehr über das Stadtleben und die Bewohner Krefelds erfahren möchten, sowie an die lokale Wirtschaft, an Vereine und Verbände. Zudem unterstützen die Befunde die Stadtverwaltung dabei, spezifische kommunalpolitische Handlungsbedarfe zu identifizieren und Lösungsansätze zu erarbeiten. Die Informationen in den Einwohnermelderegistern der Stadt Krefeld bilden die primäre Datengrundlage für die präsentierten Befunde.
Luftbilder sind ein photographisches Abbild der Landschaft. Sie zeigen ein reales Bild aller aus der Vogelperspektive sichtbaren Objekte wie das Straßennetz, die Bebauung, Gewässer und den Bewuchs, aber auch ortsungebundene Objekte wie zum Beispiel Autos, die zum Zeitpunkt der Aufnahme an der aufgenommenen Stelle waren. Wegen der besonderen Abbildungsbedingungen (Zentralperspektive) hat ein Luftbild, im Gegensatz zu einer Karte, keinen exakt einheitlichen Maßstab. Bei der photographischen Aufnahme aus der Luft entstehen durch die Höhenunterschiede im Gelände Lageabweichungen. Diese nehmen zum Bildrand hin stark zu. Durch rechnerische Entzerrung und digitale Bildverarbeitung entstehen aus den Original-Luftbildern Digitale Orthophotos (DOP), die maßstabsgetreu und georeferenziert die Erdoberfläche abbilden.
Luftbilder sind ein photographisches Abbild der Landschaft. Sie zeigen ein reales Bild aller aus der Vogelperspektive sichtbaren Objekte wie das Straßennetz, die Bebauung, Gewässer und den Bewuchs, aber auch ortsungebundene Objekte wie zum Beispiel Autos, die zum Zeitpunkt der Aufnahme an der aufgenommenen Stelle waren. Wegen der besonderen Abbildungsbedingungen (Zentralperspektive) hat ein Luftbild, im Gegensatz zu einer Karte, keinen exakt einheitlichen Maßstab. Bei der photographischen Aufnahme aus der Luft entstehen durch die Höhenunterschiede im Gelände Lageabweichungen. Diese nehmen zum Bildrand hin stark zu. Durch rechnerische Entzerrung und digitale Bildverarbeitung entstehen aus den Original-Luftbildern Digitale Orthophotos (DOP), die maßstabsgetreu und georeferenziert die Erdoberfläche abbilden.
Luftbilder sind ein photographisches Abbild der Landschaft. Sie zeigen ein reales Bild aller aus der Vogelperspektive sichtbaren Objekte wie das Straßennetz, die Bebauung, Gewässer und den Bewuchs, aber auch ortsungebundene Objekte wie zum Beispiel Autos, die zum Zeitpunkt der Aufnahme an der aufgenommenen Stelle waren. Wegen der besonderen Abbildungsbedingungen (Zentralperspektive) hat ein Luftbild, im Gegensatz zu einer Karte, keinen exakt einheitlichen Maßstab. Bei der photographischen Aufnahme aus der Luft entstehen durch die Höhenunterschiede im Gelände Lageabweichungen. Diese nehmen zum Bildrand hin stark zu. Durch rechnerische Entzerrung und digitale Bildverarbeitung entstehen aus den Original-Luftbildern Digitale Orthophotos (DOP), die maßstabsgetreu und georeferenziert die Erdoberfläche abbilden.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern bei der Stadtverwaltung Linnich, Fachbereich 4 Bauen und Planen, Tel.: 02462/9908 -411 oder -422 oder -410 erteilt werden. Die Stadt Linnich ist stets bemüht, die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen. Die durch die Stadt Linnich erstellten Inhalte und Werke dieses Internetangebots unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Stadt Linnich bzw. des jeweiligen Autors.
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Dieser INSPIRE Datensatz beinhaltet die amtlichen Flurstücke und Kataster bezogene Verwaltungseinheiten des Saarlandes. Die Transformation erfolgte gemäß den INSPIRE Richtlinien CadastralParcels in der Version 4.0. Folgende Feature Typen werden derzeit zu diesem Thema bereitgestellt: * CP CadastralParcel * CP CadastralZoning Das Feature CadastralParcel Flurstücke sind nach INSPIRE Bereiche, welche durch die Katasterverwaltung oder eine vergleichbare Organisationen festgelegt wurden und Bestandteil des Staatsgebietes sind. Somit kann es als ein Teil der Erdoberfläche betrachtet werden, welches unter das nationale Recht in Bezug auf Grundstücksrechten und Eigentumsrechten fällt. Das Feature CadastralZoning Es beinhaltet die nationalen Verwaltungsbezirke (wie Gemeinden, Gemarkungen und Fluren), welchen Flurstücke zugeordnet sind. Dieses Feature soll die Visualisierungs- und Recheremöglichkeiten, anhand seiner Metainformationen verbessern.
Die drei bisherigen Übersichtskarten 1.250.000 (Übersichtskarte, Straßenkarte und Kreisübersichtskarte) werden in der neuen "Übersichtskarte Schleswig-Holstein" zusammengefasst. Diese Karte bildet das gesamte Landesgebiet ab und liegt im Maßstab 1:250.000 vor. Der Karteninhalt besteht aus farblich hervorgehobenem Verkehrsnetz (inklusive Benennung der klassifizierten Straßen und der Autobahnanschlussstellen), Darstellung der Siedlungen, des Gewässernetzes und der Waldflächen, der Staats-, Landes- und Kreisgrenzen, farbliche Kennzeichnung der Kreisverwaltungssitze beziehungsweise der kreisfreien Städte, Naturparks und Nationalpark Wattenmeer, Universale Transversale Mercatorprojektion (UTM-Gitter). Zusätzlich werden Innenstadtpläne von Kiel, Lübeck und Flensburg dargestellt.
Nutzungsbedingungen: Geobasisdaten (analog und digital) sind gesetzlich geschützt. Unbefugte Vervielfältigung oder Verbreitung verstößt gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) und das Schleswig-Holsteinische Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG). Als Vervielfältigungen gelten zum Beispiel Nachdruck, Fotokopie, Microverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträger.
Die Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen haben 2005 eine Planungsgemeinschaft gegründet und mit den Vorarbeiten zur Aufstellung eines gemeinsamen regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) begonnen. Das 2007 formal eingeleitete Planverfahren wurde 2009 mit dem Beschluss des Planes und dessen Genehmigung durch das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen abgeschlossen. Am 03.05.2010 ist der erste RFNP in Deutschland in Kraft getreten. Die Besonderheit des Planungsinstruments RFNP besteht darin, dass der Plan gleichzeitig die Funktion eines Regionalplans und eines gemeinsamen Flächennutzungsplans übernimmt.