Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: "Lokale, regionale und nationale Verwaltungseinheiten, die die Gebiete abgrenzen, in denen die Mitgliedstaaten Hoheitsbefugnisse haben und/oder ausüben und die durch Verwaltungsgrenzen voneinander getrennt sind." Die Daten werden vierteljährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Digitale 3D-Gebäudemodelle sind numerische, computerlesbare Datenbestände, welche die Form eines Gebäudes beschreiben und zusätzliche geometrische und fachliche Attribute enthalten. LoD2 bildet die Gebäude mit standardisierten Dachformen wie z.B. Sattel-, Walm-, Mansarden-, Pult-, oder Zeltdach ab. Modelliert werden oberirdische Gebäude ohne Dachaufbauten und ohne Textur der Fassaden. Automatisch produzierte 3D Gebäudemodelle ohne manuelle Nachbearbeitung.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Elemente des Gewässernetzes, einschließlich Meeresgebieten und allen sonstigen Wasserkörpern und hiermit verbundenen Teilsystemen, darunter Einzugsgebiete und Teileinzugsgebiete. Gegebenenfalls gemäß den Definitionen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (2) und in Form von Netzen.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Anhang I der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt: „Verkehrsnetze und zugehörige Infrastruktureinrichtungen für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie Schifffahrt. Umfasst auch die Verbindungen zwischen den verschiedenen Netzen. Umfasst auch das transeuropäische Verkehrsnetz im Sinne der Entscheidung Nr. 1692/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 1996 über gemeinschaftliche Leitlinien für den Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes (1) und künftiger Überarbeitungen dieser Entscheidung.“ Die Daten werden halbjährlich aus dem Basis-DLM abgeleitet.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
INSPIRE-konformer Datensatz für Orthofotografie DOP20 gemäß INSPIRE-Datenspezifikation, abgeleitet aus dem DOP20-Datenbestand. Die Daten sind ausschließlich über Dienste (WMS und WCS) verfügbar.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Die Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) stellt als amtliches Topographisches Landeskartenwerk des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Gelände und die mit ihm verbundenen Gegenstände mit maßstabsbedingter Vollständigkeit und Genauigkeit für das Landesgebiet dar.
In der (historischen) TK25 finden Flächenfarben, Signaturen, Beschriftungen sowie Abkürzungen der Objektarten Siedlungen, Ver- und Entsorgung, Verkehr, Vegetation, Gewässer, Relief und Grenzen Verwendung. Höhenlinien und zahlreiche Höhenpunkte geben ein genaues Abbild der Oberflächenformen. Die thematische Farbgestaltung der Karte gliedert die dargestellte Landschaft übersichtlich. Das Bezugssystem der TK25 ist das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETRS89), das dem weltweiten Geodätischen System 1984 (WGS84) entspricht. Als Abbildung wird die Universale Transversale Mercator Projektion (UTM-Abbildung) verwendet. Die Karte trägt die Angaben und das Gitter der UTM-Koordinaten (East/North). Daneben werden auch die Geographischen Koordinaten (Länge/Breite) und die Gauß-Krüger-Koordinaten (Rechts/Hoch) im Kartenrahmen angezeigt.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Das Digitale Landschaftsmodell Basis (Basis-DLM) bildet zusammen mit dem Digitalen Geländemodell (DGM) den Nachweis der Topographischen Landesaufnahme. Der Inhalt des Digitalen Landschaftsmodells Basis ist im ATKIS® -Objektartenkatalog (ATKIS®-Basis-OK) festgelegt und wurde wie in anderen Bundesländern auch durch einige wenige landesspezifische Objektarten ergänzt. Die Ersterfassung des Basis-DLM erfolgte auf der Grundlage der Topographischen Karte 1:10 000.
Der Datensatz beinhaltet die für INSPIRE aufbereiteten Daten des Informationssystems Rohstoffkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000 (Festgestein) [IS RK 50 FG]. Dieses stellt die Verbreitung und oberflächennahen Vorkommen nichtenergetischer Festgesteinsrohstoffe in Nordrhein-Westfalen dar. Die Rohstoffgruppen (Karbonatgestein, Sandstein, Tonstein und Vulkanit) und Rohstoffnamen des Originaldatensatzes wurden an das INSPIRE-Datenmodell Mineral Resources angepasst. Lithologien und die chronostratigraphische Einstufung wurden ebenfalls mit übernommen und auf das thematisch verbundene Datenmodell zur Geologie gemappt.