Anlass für die vorliegende Dokumentation gaben Untersuchungen zum eiszeitlichen Geschehen in der Westfälischen Bucht mit dem Nachweis von drei saalezeitlichen Eisvorstößen mit nahezu gleichen Verhältnissen wie in den Niederlanden. Die Ergebnisse veranlassten die Autoren, ihre Untersuchungen weiter nach Nordosten über das Weserbergland bis in das norddeutsche Tiefland auszudehnen, um eine Parallelisierung mit den Moränenablagerungen im niedersächsischen Raum herzustellen. Als Ergebnis sind deutliche Gemeinsamkeiten im Untersuchungsgebiet und den angrenzenden Gebieten zu erkennen, die über die allgemeine Tatsache eines saalezeitlichen Hauptvorstoßes nach Nord- und Nordwestdeutschland hinausgehen und eine Parallelisierung einzelner Eisvorstöße von Niedersachsen über Westfalen bis in das Rheinland zulassen. [2003. 95 S., 15 Abb., 10 Tab., Anh. mit 2 Tab. u. 1 Fototaf.; ISBN 978-3-86029-967-8]
„Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordert eine umfassende biologische Bewertung der Gewässer einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer. Für das Makrozoobenthos, Phytoplankton, Makroalgen/Angiospermen und die Fischfauna werden in Küsten- und Übergangsgewässern durch die Mitgliedstaaten Bewertungsverfahren entwickelt. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der biologischen Bewertung der einzelnen Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu gewährleisten, sieht die WRRL eine Interkalibrierung der Verfahren für ausgewählte Gewässertypen, Formen von Gewässerbelastungen und Biokomponenten vor. […] Aufgrund des Beschlusses des LAWA AO wurde den Ländern für die vielfältigen Aufgaben der Interkalibrierung eine Unterstützung über das Länderfinanzierungsprogramm „Wasser und Boden 2007“ zugesagt. Dieser Bericht dokumentiert die Ergebnisse von Teilen der Arbeit in Niedersachsen im gesamten Kontext WRRL, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Interkalibrierungsarbeit an der Küste beziehen und durch das Programm finanziert wurden.“
„Der Gesamtbestand der Seegräser im Eulitoral der niedersächsischen Küste scheint sich nach einem Tiefstand in den Jahren 1993/94 auf niedrigem Niveau stabilisiert, der des Zwergseegrases Zostera noltii sogar leicht erholt zu haben. Im Verlauf der diesjährigen Untersuchung wurden bei Kartierungen durch Begehen der Wattflächen 7,47 km²Zostera-Bestand eingemessen, den Hund-/Paapsand in der Emsmündung ausgenommen. Durch zusätzliche Flugbeobachtungen, die teils vor Ort abgesichert wurden, ergibt sich ein aktuelles Seegrasvorkommen mit einer Ausdehnung von insgesamt 11,04 km². In den Jahren 1993/94 ermittelten Kastler & Michaelis (1997) für dasselbe Gebiet einen Gesamtbestand von 6,98 km2 Fläche. Der Zostera marina-Bestand auf dem Hund-/Paapsand wird auf zusätzlich etwa 1,38 km² geschätzt. Gebietsweise Zunahmen der Bestände von Zostera noltii betreffen vor allem den festlandnahen Gürtel zwischen Norddeich und Neßmersiel, die Itzendorfplate südlich Juist, den Jadebusen und das Wangerooger Watt. Verluste von Zostera noltii-Flächen sind nach den Ergebnissen der Befliegungen auf dem Langlütjensand in der Wesermündungzu verzeichnen. Das Hauptvorkommen von Zostera noltii konzentriert sich mit 5,81 km² nach wie vor im Jadebusen und ist gegenüber 1993/94 um 2,28 km² angewachsen. Der Bestand von Zostera marina im niedersächsischen Wattenmeer erwies sich als rückläufig: Abgesehen von der Wiese auf dem Hund-/Paapsand wurde im gesamten Untersuchungsgebiet kein geschlossener Bestand mehr angetroffen, während1993/94 hauptsächlich auf dem südlichen Randzel bei Borkum und im östlichen Jadebusen noch 1,08 km² reines Zostera marina-Vorkommen und 0,58 km² Mischbestand nachgewiesen wurden.“
Auf Grundlage der Basiseinzugsgebiete der hydrographischen Karte ist ein Geodatenbestand erzeugt worden mit den hydrologischen Einzugsgebieten für sämtliche Unterhaltungspflichtigen der Gewässer 1. Ordnung und Gewässer 2. Ordnung in Bremen und Niedersachsen.Für jedes Basiseinzugsgebiet der hydrographischen Karte ist attributiv festgehalten welcher Unterhaltungsverband (UHV) für das Hauptgewässer zuständig ist. Auf Basis dieses UHV-Attributs wurden die Basiseinzugsgebiete zusammengefasst/aggregiert zu UHV-Einheiten. Anschließend sind sämtliche Gewässer 1. Ordnung in die aggregierte UHV-Geometrien eingepflegt worden, damit mit dem Bestand differenziert werden kann zwischen Einzugsgebiete der Gewässer 2. Ordnung und die Gewässer 1. Ordnung.Die Geometrien geben lediglich die hydrologischen Verhältnisse wieder, dies ist nicht gleich zu setzen mit der Zuständigkeit der Unterhaltungspflichtigen. Die Zuständigkeit für die Gewässer 1. und 2. Ordnung sowie deren Unterhaltung ist festgelegt im Verzeichnis der Gewässer 1. Ordnung (Wasserhaushaltsgesetz des Bundes, WHG) und im Verzeichnis der Gewässer 2. Ordnung (Anlagen im Niedersächsischen Wassergesetz, NWG).
„Die EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erfordert eine umfassende biologische Bewertung der Gewässer einschließlich der Küsten- und Übergangsgewässer. Für das Makrozoobenthos, Phytoplankton, Makroalgen/Angiospermen und die Fischfauna werden in Küsten- und Übergangsgewässern durch die Mitgliedstaaten Bewertungsverfahren entwickelt. Um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der biologischen Bewertung der einzelnen Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu gewährleisten, sieht die WRRL eine Interkalibrierung der Verfahren für ausgewählte Gewässertypen, Formen von Gewässerbelastungen und Biokomponenten vor. […] Dieser Bericht dokumentiert die Ergebnisse von Teilen der Arbeit in Niedersachsen im gesamten Kontext WRRL, die sich mittelbar oder unmittelbar auf die Interkalibrierungsarbeit an der Küste beziehen und durch das Programm finanziert bzw. finanziell unterstützt wurden.“
Digitale landesweite Übersichtskarte der Geometrien aller Niedersächsischen FFH-Gebiete. Nach der EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) muss jeder Mitgliedstaat Gebiete für ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten benennen. In der digitalen Karte werden alle gemeldeten FFH-Gebiete für Niedersachsen, einschließlich der bereits durch die EU Kommission als "Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung" festgestellten Gebiete, flächendeckend dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
„[…] Für die vorliegende Arbeit wurde das analoge Bild-material einer flächendeckenden Watten-Befliegung vom August/September 2008 in Hinblick auf Seegrasvorkommen visuell ausgewertet. Die typischen Erscheinungsformen von Seegrasbeständen und ähnlichen Strukturen (Algen, Miesmuscheln etc.) auf Luftbildern werden gezeigt. Die identifizierten Seegrasbestände wurden in ArcView digitalisiert, ihre Fläche berechnet und den Ergebnissen der Felduntersuchungen aus dem gleichen Jahr gegenübergestellt. Ergänzend werden anhand von Beispielen die Möglichkeiten der thematischen Klassifizierung digitaler Bilddaten kurz umrissen. […]“