Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Erkelenz. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Die Übersicht wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert - zwischenzeitliche Änderungen können nicht ausgeschlossen werden! Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Maßhaltigkeit und Genauigkeit der digitalisierten Darstellungen wird nicht übernommen! Für Auskünfte zum aktuellen Bauplanungsrecht und zur Einsichtnahme in rechtsverbindliche Planfassungen steht das Umwelt- und Planungsamt der Stadt Erftstadt zur Verfügung. Verbindliche Auskünfte im Rahmen eines formellen Bauantrages oder einer Bauvoranfrage erteilt das Bauordnungsamt der Stadt Erftstadt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich Teile des Stadtgebietes in den festgesetzten Überschwemmungsgebieten Rotbach, Bergbach, Lechenicher Mühlengrabe und Erpa und Erft und Liblarer Mühlengraben befinden. Alle Inhalte dieses Internetangebotes sind urheberrechtlich geschützt (Copyright). Das Urheberrecht liegt, soweit nicht anders gekennzeichnet, bei der Stadt Erftstadt. Eine Weiterverwendung des Internetangebots bedarf der Genehmigung.
Die Themenkarte Copterfotos präsentiert Ihnen ausgewählte Orthophotos zur stadtinternen Nutzung in einer interaktiven Kartenanwendung. Die Themenkarte beinhaltet hochaufgelöste, georeferenzierte Luftbildaufnahmen von ausgewählten Standorten die mit dem Multicopter der Stadt Gelsenkirchen erstellt wurden. Sie erlaubt Ihnen detaillierte Ansichten der Projektgebiete und in einigen Fällen die zeitliche Entwicklung, z.B. während der Durchführung eines Bauvorhabens.
Darstellung von Baustellen und zu berücksichtigende Veranstaltungen (Events). Die Daten werden täglich aus dem Fachsystem zur Verwaltung der Baustellen (Baustellenatlas) abgezogen und hier präsentiert. Die vorliegenden Daten sind unvollständig und dienen ausschließlich der Koordination von planbaren Baumaßnahmen. Die Datumsangaben basieren zum Teil auf fiktive Annahmen und geben nicht den wirklichen Bauzeitraum wieder.
Darstellung des städt. Baumbestandes in Gelsenkirchen. Die Größe der Baumdarstellung entspricht proportional dem jeweiligen Kronendurchmesser. Weitere Informationen zu jedem Baum durch Anklicken verfügbar (Klick auf dem jeweiligen Mittelbunkt der Kronendarstellung). Weiter werden geplante Neupflanzungen, durchgeführte Neupflanzungen in den letzten zwei Jahren sowie geplante/umgesetzte Fällungen dargestellt.
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Zero - Version 2.0 (URL: https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0): Die bereitgestellten Daten und Metadaten dürfen für die kommerzielle und nicht kommerzielle Nutzung insbesondere 1. vervielfältigt, ausgedruckt, präsentiert, verändert, bearbeitet sowie an Dritte übermittelt werden; 2. mit eigenen Daten und Daten Anderer zusammengeführt und zu selbständigen neuen Datensätzen verbunden werden; 3. in interne und externe Geschäftsprozesse, Produkte und Anwendungen in öffentlichen und nicht öffentlichen elektronischen Netzwerken eingebunden werden
Die Starkregengefahrenkarte zeigt die voraussichtlichen Überflutungstiefen von aufstauendem Wasser an. Je dunkler der Blauton ist, desto größer ist die Wassertiefe. Für das extreme Starkregenereignis (Starkregenindex >8) wurde ein sechzig minütiges Regenereignis, welches eine Intensität von 80 mm (80 l/m²) hat, gewählt. Für das intensive Starkregenereignis (Starkregenindex 3 – 5) wurde ein sechzig minütiges Regenereignis, welches eine Intensität von 50 mm (50 l/m²) hat, gewählt. Da wo aufstauendes Wasser bis an das Gebäude reicht, ist dies in der Karte zusätzlich durch eine gelb gepunktete Linie gekennzeichnet. Dies weist darauf hin, dass in dem Bereich eine potentielle Überflutungsgefährdung für das Gebäude besteht. Wir empfehlen diese Bereiche am Gebäude auf Wassereintrittsöffnungen (z.B. Kellertreppen und -fenster) zu überprüfen und, falls erforderlich, ist es sinnvoll dort bauliche Maßnahmen zum Überflutungsschutz durchzuführen.