Dieser Datensatz enthält Informationen zu allen öffentlich zugänglichen Ladesäulen im Straßenraum der Stadt Köln, welche durch die Stadt Köln genehmigt worden sind. Es werden jeweils die verschiedenen Phasen (Vorprüfung positiv/ negativ/ kritisch, in Detailprüfung, Anordnung erfolgt, In Betrieb, Außerbetrieb) überlagert dargestellt. Die Inbetriebnahme ist zusätzlich mit der Leistung in kW deklariert.
Die historische DSK10 wurde vollständig aus dem Basis- DLM (ATKIS) und der Automatisierten Liegenschaftskarte ALK (Straßennamen) abgeleitet und nicht regelmäßig aktualisiert. Sie wird außschließlich digital angeboten. Das Land Niedersachsen wird durch rund 3.000 Dateien abgedeckt. Das dargestellte Gebiet hat dabei in der Regel eine Ausdehnung von 4 000 m x 4 000 m in der Natur (40 cm x 40 cm im Maßstab 1 : 10 000).
Mit der Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union wurde europaweit ein rechtlicher Rahmen geschaffen, das Thema Lärm stärker in die kommunale Planung einzubinden. Die Umsetzung dieser Richtlinie ist mit zwei Aufgaben verbunden: die Erstellung von Lärmkarten und die Erarbeitung von Lärmaktionsplänen. Die Lärmkarten erfassen bestimmte Lärmquellen einer Stadt, welche Lärmbelastungen von ihnen ausgehen und wie viele Menschen davon betroffen sind, und machen damit die Lärmprobleme und negativen Lärmauswirkungen sichtbar. Sie sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Ergebnisse der Lärmkartierung sind nicht mit Ergebnissen aus bereits vorhandenen nationalen Berechnungsverfahren vergleichbar oder mit bestehenden Grenz-, Richt- und Orientierungswerten diverser gesetzlicher Regelwerke. Als Auslösewerte für eine nachfolgende Aktionsplanung sind vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in NRW 70 dB(A) für den Gesamttag und 60 dB(A) nachts festgelegt worden. Die Ergebnisdarstellung findet nach Überprüfung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) auf der Umgebungslärm-Website (www.umgebungslaerm.nrw.de) des LANUV über das Internet statt
Strassennamen innerhalb des Kreisgebietes Mettmann, basierend auf einer Ebene der Amtlichen Stadtkarte 1:15000, als Raster-Datensatz für die Präsentation im Geoportal.
Dieser Datensatz enthält Informationen zu allen Kölner Straßennamen (Benennungsdatum, Herkunft des Namens, Lagebeschreibung, bei Benennung nach Personen Geburts- und Sterbedatum sowie Informationen zum Ehrungsgrund).
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Kleve zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). In einer Allgemeinverfügung zur Bestimmung von Fahrwegen zum Zweck der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße ist für folgende Gefahrgüter der Fahrweg im Kreis Kleve bestimmt: - für entzündbare Gase der Klasse 2 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 2 GGVSEB und - für entzündbare flüssige Stoffe der Klasse 3 nach § 35b Tabelle lfd. Nr. 4 GGVSEB. Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Um die Planung des kürzesten geeigneten Fahrweges zu erleichtern, stellt der Kreis Kleve das Geoportal Straßenverkehr Kreis Kleve mit dem Positivnetz zur Verfügung. Weiterhin sind noch die von den Kommunen im Kreis Kleve geführten Haltestellen verfügbar.
Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der eigentlichen Anwendung des Geoportal - Straßenverkehr im Kreis Kleve und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten und Diensten zu unterscheiden. Nutzung der Anwendung: Die Nutzung der Anwendung Geoportal – Straßenverkehr im Kreis Kleve ist kostenfrei. Nutzung von Daten und Diensten: Für alle Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Dieser Datensatz enthält Informationen zu allen Kölner Straßennamen (Benennungsdatum, Herkunft des Namens, Lagebeschreibung, bei Benennung nach Personen Geburts- und Sterbedatum sowie Informationen zum Ehrungsgrund).
Nutzungsbedingungen: Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „Land NRW - Hochsauerlandkreis“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben.