Digitale Orthophotos (DOP) sind Mosaike von entzerrten Luftbildern, die alle sichtbaren Objekte und Sachverhalte zum Zeitpunkt der Aufnahme maßstabsgetreu abbilden. Zur Entzerrung wird das Digitale Geländemodell (DGM) genutzt. Ab dem Befliegungsjahr 2011 sind die DOP10-Daten verfügbar, mit Ausnahme der Jahre 2020 und 2021, für die keine DOP10-Daten vorliegen. Generell werden die DOP-Daten ab 2020 im TrueDOP-Verfahren erstellt, was eine verzerrungsfreie und maßstabsgetreue Darstellung der Erdoberfläche und der darauf befindlichen Objekte in hoher Qualität gewährleistet. Sie entstehen aus orientierten Luftbildern und einem berechneten Oberflächenmodell und werden als Mosaike zur Verfügung gestellt. Die Bodenauflösung beträgt 0,10 m x 0,10 m. Die Bilder sind in Farbausführung mit Infrarotkanal sowie als Graustufenbilder in verschiedenen Kanalzusammensetzungen erhältlich. Die Standardauslieferung erfolgt im Bezugssystem ETRS89 (GRS80, UTM-Abbildung); eine Umwandlung in andere Bezugssysteme ist auf Anfrage möglich. Die DOP10-Daten sind nicht flächendeckend verfügbar – die Verfügbarkeit kann über den Geobroker geprüft werden.
Die Sentinel-2 Satelliten liefern Aufnahmen im sichtbaren und infraroten Spektrum. Ihre 13 Kanäle sind für die Beobachtung der Landoberflächen optimiert. Die hohe Auflösung von bis zu 10m und die Abtastbreite von 290 km sind ideal, um Veränderungen der Vegetation zu erkennen und etwa Erntevorhersagen zu erstellen, Waldbestände zu kartieren oder das Wachstum von Wild- und Nutzpflanzen zu bestimmen. Das Instrument wird auch an Küsten und Binnengewässern eingesetzt, um etwa das Algenwachstum zu beobachten oder den Sedimenteintrag in Flussdeltas nachzuverfolgen. Alle Daten sind kostenfrei zugänglich. Das Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen Mecklenburg Vorpommern erstellt auf der Datengrundlage der Sentinel-2 Satelliten Digitale OrthoPhoto (DOP) Mosaike von Mecklenburg Vorpommern. Je nach Datenlage wird ein Mosaik für jeden Monat angestrebt. Dazu werden wenn nötig auch teilweise Bilder des Vormonats benutzt. Diese Mosaike werden als RGB und CIR Bilder angeboten. Dieser Downloaddienst stellt diese Sentinel2 Satellitenbildmosaike mit einer Bodenauflösung von 10 m über einen Atom-Feed bereit.
Hinweis: Seit Dezember 2o25 erfasst der LGV die AFIS/ALKIS/ATKIS Daten bundeseinheitlich in der AdV-Referenzversion 7.1 im AFIS-ALKIS-ATKIS-Anwendungsschemas (AAA-AS) Version 7.1.2. Bei Fragen zu inhaltlichen Veränderungen wenden Sie sich an das Funktionspostfach: geobasisdaten@gv.hamburg.de Mit diesem Web Map Service (WMS) werden ausgewählte Fachdaten (Flurstücke, Gebäude, Tatsächliche Nutzung, Denkmalschutzrecht, Brunen/Bohrungen, Umlegungs- und Sanierungsgebiete, Wasserrecht, Wasser- und Bodenverbände, Überschwemmungsgebiete, besonderes Vorkaufsrecht, Vorbereitende Untersuchungen städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, Lärmschutzzonen) des Amtlichen Liegenschafts-Kataster-Informationssystems (ALKIS) tagesaktuell präsentiert. Es handelt sich um einen kostenfreien Darstellungsdienst und umfasst das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg. OGC: WMS Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Die Digitalen Orthophotos (DOP10) mit einer Bodenauflösung von 10cm sind ein ATKIS®-Produkt und geben als georeferenzierte, farbige photographische Abbilder einen Teil der Erdoberfläche wieder. Die True Orthophotos (TrueDOP) entstehen aus Luftbilddatensätzen die im Ergebnis eines Bildfluges erzeugt werden. Über die Dense Image Matching Methode werden sie aus orientierten Luftbildern und einem daraus berechneten Oberflächenmodell (bDOM) abgeleitet. TrueDOPs sind grundsätzlich von Verzerrungen und Umklappeffekten freie und maßstabsgetreue Rasterdaten photographischer Abbildungen der Erdoberfläche sowie der auf ihr befindlichen Objekte. Die Orthophotos bestehen als RGB Ausgabe aus einem 3-Kanal Echtfarbenbild (Rot-Grün-Blau). Befliegung: 2025, 2023, 2021, 2019, 2017, 2015, 2012, 2009, 2008, 2005, 2002 Bildflugtage 2025: Bremen: 06.03./07.03./08.03 2025 Bremerhaven: 07.03.2025
Die Abteilung Geobasis NRW lässt jährlich Bildflüge in verschiedenen Bildmaßstäben bzw. Bodenauflösungen zur Herstellung von Orthophotos und zu photogrammetrischen Stereoauswertungen durchführen. Um dieses Bildmaterial volkswirtschaftlich vorteilhaft und somit vielseitig auch für Andere nutzen zu können, führt (bis 2007 das Landesvermessungsamt NRW und in seine Nachfolge) die Bezirksregierung Köln, Abteilung Geobasis NRW einen Nachweis über die im Land Nordrhein-Westfalen seit 1962 durchgeführten Bildflüge, die für die Belange der Landesvermessung, des Liegenschaftskatasters und vergleichbaren anderen Fachdisziplinen von Bedeutung sind. Diese Bildflüge wurden mit Hilfe von speziellen Bildflugzeugen zur Erfassung von Luftbildern als Senkrechtaufnahmen durchgeführt. Der Bildflugnachweis wird jährlich herausgegeben und besteht aus Übersichten mit Lagedarstellung der Bildfluggebiete und Übersichten mit Bildmittelpunkten sowie einem ergänzenden Verzeichnis mit allgemeinen und technischen Angaben, die als Sachdaten ab dem Jahre 1998 ersichtlich sind. Weitere Informationen zu den Bildflügen anderer Hersteller sind erkundbar unter dem Link: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/geobasis-nrw
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Abteilung Geobasis NRW lässt jährlich Bildflüge in verschiedenen Bildmaßstäben bzw. Bodenauflösungen zur Herstellung von Orthophotos und zu photogrammetrischen Stereoauswertungen durchführen. Um dieses Bildmaterial volkswirtschaftlich vorteilhaft und somit vielseitig auch für Andere nutzen zu können, führt (bis 2007 das Landesvermessungsamt NRW und in seine Nachfolge) die Bezirksregierung Köln, Abteilung Geobasis NRW einen Nachweis über die im Land Nordrhein-Westfalen seit 1962 durchgeführten Bildflüge, die für die Belange der Landesvermessung, des Liegenschaftskatasters und vergleichbaren anderen Fachdisziplinen von Bedeutung sind. Diese Bildflüge wurden mit Hilfe von speziellen Bildflugzeugen zur Erfassung von Luftbildern als Senkrechtaufnahmen durchgeführt. Der Bildflugnachweis wird jährlich herausgegeben und besteht aus Übersichten mit Lagedarstellung der Bildfluggebiete und Übersichten mit Bildmittelpunkten sowie einem ergänzenden Verzeichnis mit allgemeinen und technischen Angaben, die als Sachdaten ab dem Jahre 1998 ersichtlich sind. Weitere Informationen zu den Bildflügen anderer Hersteller sind erkundbar unter dem Link: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/geobasis-nrw
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Orthophotos sind hochauflösende, verzerrungsfreie, maßstabsgetreue Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden durch photogrammetrische Verfahren in Kenntnis der Orientierungsparameter und unter Hinzunahme eines Digitalen Geländemodells aus Luftbildern hergestellt, die als Senkrechtaufnahmen vorliegen. Orthophotos werden historisch, sobald sie durch DOP der aktuellen Befliegung ersetzt werden. Im Laufe der Jahre ist die Orthophotoproduktion ständig dem sich wandelnden Bedarf und dem technischen Fortschritt angepasst worden. Historische Orthophotos können sich daher in einzelnen charakteristischen Merkmalen unterscheiden. So gibt es beispielsweise farbige Orthophotos erst seit dem Bildflugjahr 1998, aber auch in der Bodenauflösung gibt es signifikante Unterschiede (10cm/Pixel seit 2014, 20cm/Pixel von 2008 bis 2013, 30cm/Pixel von 1996 bis 2007, 40cm/Pixel vor 1996). Orthophotos in der Zeit seit 1996 wurden vollständig digital erzeugt, Orthophotos aus den Jahren davor sind durch Scannen analoger Halbtonabzüge aus dem DGK5-Archiv entstanden.
Bei der Nutzung der Orthophotos von 1951 bis 1969 gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0). Dabei ist folgender Quellenvermerk anzugeben: „Geobasis NRW, Bezeichnung des Urhebers (Hansa Luftbild AG), des Eigentümers (Landesarchiv NRW) sowie des Bestandes (RW 0230)“. Bei der Nutzung der Orthophotos ab 1970 gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland – Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Ein Flurstück ist gemäß Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (VermKatG NRW) ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Nummer, dem Flurstückskennzeichen geführt wird. Gebäude sind gemäß VermKatG NRW dauerhafte, selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlagen, die wegen ihrer Bedeutung im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. Sie können von Menschen betreten werden und sind geeignet oder bestimmt, dem Schutz von Menschen, Tieren, Sachen oder der Produktion von Wirtschaftsgütern zu dienen. Für alle Flurstücke weist das Liegenschaftskataster deren Form (Geometrie samt bestimmender Koordinaten), Lage, Nutzung, Größe, Bebauung und weitere Eigenschaften wie die Lagebezeichnung und das Flurstückkennzeichen nach. Neben den geometrischen Merkmalen eines Gebäudes werden auch beschreibende Eigenschaften wie Gebäudefunktion, Baujahr, Bauweise und Angaben zur Lage geführt. Zudem sind im Datenumfang enthalten: Charakteristische Topographie, Tatsächliche Nutzung, Bodenschätzung, Relief/Geländeform und Öffentlich-rechtliche sowie sonstige Festlegungen.
Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Digitale Orthophotos (DOP) sind Mosaike aus digital entzerrten Luftbildern und bilden alle zum Aufnahmezeitpunkt luftsichtbaren Objekte und Sachverhalte parallelperspektivisch ab. Zur Entzerrung wird das Digitale Geländemodell (DGM) verwendet. Die Luftbilder, als Grundlage der DOP100g (1953), wurden im Sommer 1953 in der damaligen sowjetischen Besatzungszone zum Zwecke der Aktualisierung der topographischen Kartenwerke sowie zur Evaluierung von Reparationsleistungen beflogen. Die Daten der Luftbilder wurden nachträglich radiometrisch bearbeitet, so dass die Orthophotos ebenmäßiger aussehen. Dadurch kann es allerdings auch zu Unterschieden an den Übergängen der zusammengesetzten Bilder kommen. Der Befliegungsmaßstab ist 1: 22 000, der Ausgabemaßstab beträgt 1: 10 000. Die Bodenauflösung bzw. Pixelgröße beträgt 1.0 m x 1.0 m. Die Auslieferung der Graustufen-Bilder erfolgt standardmäßig im Bezugssystem ETRS89 (GRS80, UTM-Abbildung), eine Transformation in andere Bezugssysteme ist auf Anfrage möglich. Die Daten werden über automatisierte Verfahren oder durch Selbstentnahme kostenfrei bereitgestellt. Bei Nutzung der Daten sind die Lizenzbedingungen zu beachten.
Digitale Orthophotos (DOP) sind hochauflösende, verzerrungsfreie Luftbilder, die einen einheitlichen Bildmaßstab und einen exakten Bezug zum Landeskoordinatensystem besitzen. Sie dokumentieren den Landschaftszustand zu einem bestimmten Zeitpunkt und enthalten vollständig alle aus der „Vogelperspektive“ sichtbaren Landschaftsinformationen, ohne dass diese bereits selektiert oder strukturiert worden sind. DOP sind fotobasiert, pixelbasiert, geocodiert und lagetreu und sind mit einer Bodenauflösung von 0,1 m (DOP10), 0,2 m (DOP20) und 0,4 m (DOP40) verfügbar. Durch den Einsatz von Verfahren der Bildverarbeitung entstehen aus dem aktuellen Luftbildbestand DOP. Beginnend mit dem Bildflugjahr 2004 liegen die DOP auch als Colorinfrarotbilder (CIR) vor. Seit dem Jahr 2013 werden die Befliegungsgebiete sowohl innerhalb als auch außerhalb der belaubten Situation aufgenommen. Die Aktualität für die Landesfläche liegt bei ca. drei Jahren. Luftbilder bzw. DOP eignen sich hervorragend, die historische Entwicklung von Landschaften und Siedlungsräumen nachzuvollziehen. Dieser Dienst dient der Darstellung von Digitalen Orthophotos (DOP) mit einer Bodenauflösung von 0,2 m. Er wird durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Landesamt für innere Verwaltung betrieben.