Die Bebauungspläne dienen lediglich der Information. Rechtsverbindliche Auskünfte und Unterlagen erhalten Sie über die Stadtplanung in Mettmann, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann Ansprechpartner Thorsten Ringholt Tel. 02104-980 315 thorsten.ringholt@mettmann.de
Verkehrsbelastungen auf den Straßen im Bottroper Stadtgebiet für den Zeitraum der letzten zehn Jahre sofern vorhanden. Angegebenen sind die Durchschnittliche Täglichen Verkehrsmengen (DTV) montags bis freitags, für die Stundengruppen 6 bis 9 Uhr, 15 bis 19 Uhr, 22 bis 6 Uhr (Nacht), 6 bis 22 Uhr (Tag) und 0 bis 24 Uhr (24 h) der prozentuelle Anteil der Fahrzeuge >= 3,5t für die Stundengruppen Nacht, Tag und 24 h sowie die Belastung in der absoluten Spitzenstunde für den Gesamtquerschnitt des betreffenden Straßenabschnitts. Grundlage sind die ermittelten Werte der jeweils letzten Verkehrserhebung.
Der Dienst beinhaltet eine Übersicht zu den Bebauungsplänen und des Flächennutzungsplanes sowie zu informeller Entwicklungskonzepten der Stadt Wesseling.
Nutzungsbedingungen: Alle gezeigten Satzungen und Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Bei den jeweils genannten Ansprechpersonen erhalten Sie weitere Auskunft.
Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den zuständigen Ansprechpersonen erteilt werden.
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Die dargestellten Inhalte der Bauleitplanung (FNP- und Bebauungsplanübersicht) dienen nur als Informationsgrundlage. Die planungsrechtlichen Auskünfte können nur aus den Originalplänen von den Ansprechpartnern im Bereich Bauplanungsamt rechtskräftige Pläne & laufende Bauleitplanverfahren, Tel.: 02464 / 586 141 oder -241) erteilt werden.
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