Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Digitale Landesweite Übersichtskarte aller Geometrien des in Niedersachsen per Gesetz geschützten Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue. Das Biosphärenreservat (BSR) erstreckt sich über etwa 90 Stromkilometer von Schnackenburg bis Hohnstorf bei Lauenburg.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Digitale landesweite Übersichtskarte aller Geometrien der in Niedersachsen durch Gesetz des niedersächsischen Landtages geschützten Nationalparke Nds. Wattenmeer und der niedersächsische Teil des Nationalparks Harz.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 1: Schutzgebiete“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Ausschnitt aus den Ergebnissen der Erfassung der für den Naturschutz wertvollen Bereiche in Niedersachsen für Biotope der Moore bzw. der kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50). Die dargestellten Bereiche sind Flächen mit landesweiter Bedeutung für den Arten- und Ökosystemschutz sowie den Schutz erdgeschichtlicher Landschaftsformen, die zum Zeitpunkt der Kartierung aus Sicht der Fachbehörde für Naturschutz schutzwürdig waren. Die hier dargestellten Moorbiotope auf kohlenstoffreichen Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz (BHK50) basieren auf den Daten der selektiven Landesweiten Biotopkartierung (LBK) aus dem Zeitraum 1984-2004. Aufgrund der starken Veränderungen in Landnutzung und Vegetationsstrukturen sowie aufgrund von Qualitätsverlusten der Biotope durch Umwelteinflüsse, kann eine Veränderung des Biotoptyps nicht ausgeschlossen werden. Für die hier dargestellten Moorbiotope liegen dem NLWKN entweder keine Neudaten vor oder sie befinden sich noch im Prozess der Qualitätsprüfung und Standardisierung und sind noch nicht zur Veröffentlichung freigegeben. Nach Abschluss der Qualitätsprüfung und Standardisierung werden vorliegende aktuellere Daten in den Datensatz der aktualisierten Landesweiten Biotopkartierung übernommen und die entsprechend veraltete Flächen aus dem vorliegenden Datensatz entfernt.
Außenabgrenzungen der Trinkwassergewinnungsgebiete (TGG).Die Benutzung eines Gewässers bedarf gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Erlaubnis oder der Bewilligung. Ein Trinkwassergewinnungsgebiet (TGG) ist ein im Rahmen eines hierfür erforderlichen Wasserrechtsverfahrens hydrogeologisch ermitteltes Einzugsgebiet (Gutachten) von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung der öffentlichen Wasserversorgung, um Gewässer gegen nachteilige Einwirkungen zu schützen. Dabei kann das TGG in unterschiedliche Zonen unterteilt sein. Für Trinkwassergewinnungsgebiete kann ein Wasserschutzgebiet (WSG) gemäß § 51 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 91 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) per Verordnung festgesetzt werden. Es sind TGG auf Grundlage „erteilte und beantragte Erlaubnisse und Bewilligungen für den Zweck Trinkwasser (Wasserrechte)“ sowie „sonstige hydrogeologische Abgrenzungen“ im Zusammenhang mit Trinkwasser dargestellt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Es handelt sich um Flächen, bei denen nach § 78b WHG ein signifikantes Hochwasserrisiko ermittelt wurde und die bei einem Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit [HQextrem] über das festgesetzte bzw. vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet hinaus überschwemmt werden können. Der Stand der verwendeten Grundlagen ist der Attributtabelle zu entnehmen. Die Lage und Rechtsverbindlichkeit ergeben sich aus den Angaben für Risikogebiete des HQextrem aus dem 2. Zyklus (2019) der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) sowie den aktuellen Angaben für festgesetzte Überschwemmungsgebiete und vorläufige Sicherungen.§ 78b WHG Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten (Fassung gemäß Änderung durch Hochwasserschutzgesetz II)(1) Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten sind Gebiete, für die nach § 74 Absatz 2 Gefahrenkarten zu erstellen sind und die nicht nach § 76 Absatz 2 oder Absatz 3 als Überschwemmungsgebiete festgesetzt sind oder vorläufig gesichert sind; dies gilt nicht für Gebiete, die überwiegend von den Gezeiten beeinflusst sind, soweit durch Landesrecht nichts anderes bestimmt ist. Für Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten gilt Folgendes:1. bei der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sowie bei der Aufstellung, Änderung oder Ergänzung von Bauleitplänen für nach § 30 Absatz 1 und 2 oder nach § 34 des Baugesetzbuches zu beurteilende Gebiete sind insbesondere der Schutz von Leben und Gesundheit und die Vermeidung erheblicher Sachschäden in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 des Baugesetzbuches zu berücksichtigen; dies gilt für Satzungen nach § 34 Absatz 4 und § 35 Absatz 6 des Baugesetzbuches entsprechend;2. außerhalb der von Nummer 1 erfassten Gebiete sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstücks und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden.(2) Weitergehende Rechtsvorschriften der Länder bleiben unberührt.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • Überschwemmungsgebiete (ÜSG) (Stand August 2018)• Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG - Stand 2017)• Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6 / Puffer (Stand Oktober 2018) • Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) (IBP Elbe: Stand 2012/IBP Weser: Stand Februar 2012/IBP Ems: Stand 2011). Überschwemmungsgebiete (ÜSG):Bei der Kulissenerarbeitung wurden die aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge landesweiten Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf berücksichtigt. Dies sind u. a. rechtlich festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 115 Abs. 1 NWG. Für alle WRRL-Prioritätsgewässer wurde – unabhängig von ihrer Priorität – eine räumliche Abgrenzung der gewässertypischen Auenbereiche anhand der aktuellen Überschwemmungsgebiete durchgeführt. Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG):Die Auswahl auentypischer Bereiche wurde für die Bodenlandschaft 6 vom LBEG anhand der Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 2000 ha vorgenommen, (Seiten-)Gewässer mit kleineren Einzugsgebietsgrößen wurden nicht berücksichtigt.Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6:Für alle WRRL-Prioritätsgewässer unabhängig von ihrer Priorität (mit Einzugsgebiet Puffer:War eine Auenabgrenzung an den Prioritätsgewässern weder nach vorhandenen ÜSG noch nach BK50 möglich (z. B. in Bereichen von Quellgebieten und kleinen Oberläufen), so erfolgte aus pragmatischen Gründen eine gepufferte Darstellung von beidseitig 100 m Auenbereich. Marschgewässer liegen im Regelfall unter NHN und weisen daher keine eigentliche „morphologische“ Aue auf – eine Auenabgrenzung anhand der BK50 ist deswegen nicht möglich. Auch anhand der vorliegenden ÜSG ist dies nicht sinnvoll möglich. Soweit nicht durch die Einbeziehung der IBP-Planungsräume abgedeckt, wird daher hier unabhängig vom Verlauf von Deichlinien und ggf. bestehendem Tideeinfluss aus pragmatischen Gründen ein Schutzstreifen von beidseitig 100 m als „Auengrenze“ und somit als Ergänzung der Auswahl auentypischer Bereiche angenommen.Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP):Nicht einbezogen in die landesweite Gebietskulisse wurden die Planungsräume der vorliegenden Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) für die von den Gezeitenströmen und vom Tidegeschehen geprägten Unterläufe und Mündungsbereiche von Elbe, Weser und Ems (Ästuare). Für diese in weiten Teilen als FFH-Gebiete bzw. EU-Vogelschutzgebiete gemeldeten großräumigen und hochdynamischen Naturräume sollen die IBP als eigenständige, umfassende Gesamtplanungen die konzeptionellen Voraussetzungen für die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung dieser Räume liefern.
Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 ohne zu erwartende signifikante Schäden für ein Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit (HQ100).Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.