Mit dem vernetzten SAPOS® -HEPS kann eine Echtzeit-Positionierungsgenauigkeit von 1-2 Zentimetern (Lage) bzw. 2-3 Zentimetern (ellipsoidische Höhe) realisiert werden. Die aus Trägerphasenmessungen abgeleiteten Korrekturdaten werden im 1-Sekunden-Takt über Internet (Verfahren NTRIP) im standardisierten Format RTCM übertragen. Durch die Vernetzung der SAPOS® -Referenzstationen werden entfernungsabhängige Fehler minimiert und somit eine verbesserte Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Positionierung erreicht.
Die georeferenzierten Gebäudeadressen (Hauskoordinaten) definieren die genaue Position von circa 467 000 Gebäuden in Mecklenburg-Vorpommern. Datenquelle ist das Liegenschaftskataster als amtliches Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude in Deutschland. Hauskoordinaten werden durch die für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden kontinuierlich aktualisiert und garantieren den Nutzern eine langfristige Investitionssicherheit. Die Hauskoordinaten werden zwei mal jährlich aktualisiert.
Die amtlichen Hauskoordinaten (HK-DE) definieren die genaue räumliche Position adressierter Gebäude. Datenquelle ist das Liegenschaftskataster der Länder und somit das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke und Gebäude in Deutschland. Anders als durch Interpolation berechnete oder anderweitig erhobene Daten, beruhen die bundesweit vorliegenden mehr als 22 Mio. amtlichen Hauskoordinaten auf einer individuellen Vermessung vor Ort. Sie werden durch die zuständigen Katasterbehörden kontinuierlich und flächendeckend aktualisiert.
Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Daten werden Nutzungsberechtigten nach V GeoBund und V GeoLänder geldleistungsfrei zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie sich unter nachfolgendem Link über die Details zu Nutzungsbedingungen und Quellenvermerk: https://gdz.bkg.bund.de/index.php/default/hinweise-zu-nutzungsbedingungen-und-quellenvermerken. Der Quellenvermerk ist zu beachten.
Anhang II der INSPIRE-Richtlinie definiert dieses Thema wie folgt:"Digitale Höhenmodelle für Land-, Eis- und Meeresflächen. Dazu gehören Geländemodell, Tiefenmessung und Küstenlinie." Kontinuierliches Coverage, das für seinen Definitionsbereich eine auf einem regelmäßigen vierseitigen rektifizierten Gitter beruhende systematische Tessellation verwendet, wobei der Höhenlageneigenschaftswert für jeden der seinen Wertebereich bildenden Rasterpunkte in der Regel bekannt ist.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“ bzw. „dl-de/by-2-0” (https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist die Datenhaltende Stelle, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: GDI-Th (2021) Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0).
Das Digitale Geländemodell 1 wurde mit Hilfe des flugzeuggestützten Laserscanning-Verfahrens gewonnen. Hierbei wurden je Quadratmeter 3 bis 4 Messpunkte erzeugt. Die Lagegenauigkeit des Verfahrens liegt bei ≤ 30 cm. Für die Höhe wurde eine Genauigkeit im Dezimeter-Bereich realisiert. Sie ist abhängig von der Lagegenauigkeit und vom Gelände. Bei flachem Gelände liegt sie bei ≤ 15 cm. Das Digitale Geländemodell 1 (DGM1) wird mit einer Gitterweite von 1 x 1 m abgegeben. Die Standardabgabeeinheit ist der Quadratkilometer. Das DGM1 dient als „Ausgangs-DGM” für die Ableitung der Digitalen Geländemodelle 5, 10, 25 und 50 (DGM5, DGM10, DGM25, DGM50).
Raumbezugsfestpunkte (RBP) realisieren mit ihren zwei- oder dreidimensionalen Koordinaten europäische, bundes- und landesweite Koordinatenreferenzsysteme. Für RBP werden auch Höhen im amtlichen Höhenreferenzsystem mit einer Genauigkeit im cm-Bereich bestimmt und nachgewiesen. RBP dienen als Bezugspunkte für Ingenieurvermessungen aller Art sowie für hoheitliche Vermessungsaufgaben (z. B. Katastervermessungen). Darüber hinaus ermöglichen RBP den Übergang zwischen verschiedenen geodätischen Bezugssystemen.
Zu den ALKIS®-Verwaltungsgebieten gehören die Gebietseinheiten Bayern, Regierungsbezirke, Landkreise und kreisfreie Städte, Gemeinden und Gemarkungen. Die kommunalen Grenzen werden grundsätzlich nur in solche Flurstücksgrenzen gelegt, die durch eine besondere Grenzeinrichtung (Abmarkung, Zaun, Grenzgraben u. ä.) oder durch die Art der Flurstücksnutzung dauerhaft augenfällig gekennzeichnet sind. Die Genauigkeit der Verwaltungsgrenzen in der Karte richtet sich nach dem verwendeten Aufnahmeverfahren.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Aktualität der Daten:
seit 01.07.1983 , gegenwärtige Aktualität unklar
Terrestrische Baumkronenzustandserhebung in NRW - Auf der Basis einer repräsentativen Stichprobe werden Aufnahmen in sämt- lichen Waldbeständen unabhängig von Baumart, Alter, Besitzart usw. durch- geführt. - Ein festes Aufnahmeraster von 4 x 4 km mit ca. 500 Probebeständen wird als Vollstichprobe bezeichnet. Es sollen das Ausmaß und die Entwicklung der Waldschäden festgestellt werden. Gleichzeitig sollen damit Entscheidungshilfen für Gegenmaßnahmen, z. B. Kalkungen, gewonnen werden.
Die Gewässerstationierungskarte mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Zudem ist sie auf die Anwendung der automatisierten Datenverarbeitung, wie geografische Informationssysteme, Datenbanken, etc., abgestellt. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005.
Die Gewässerstationierungskarte mit den zugehörigen Verzeichnissen bildet die Grundlage für eine bundesweit abgestimmte Systematik für die Zuweisung von Daten und Informationen zu Fließgewässern, stehenden Gewässern und deren Einzugsgebiete. Zudem ist sie auf die Anwendung der automatisierten Datenverarbeitung, wie geografische Informationssysteme, Datenbanken, etc., abgestellt. Sie basiert auf den Regelungen der "Richtlinie für die Gebiets- und Gewässerverschlüsselung" der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) aus dem Jahre 2005.