Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung in Absprache mit genannter Ansprechperson; Die Daten unterliegen dem Umweltinformationsgesetz i.d.g.F. sowie dem Umweltinformationsgesetz NRW i.d.g.F.. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Hückelhoven. Die Bauleitpläne bilden die Grundlage für die Beurteilung von Bauvorhaben
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet
Umfassende Informationen zu den rechtskräftigen oder in Aufstellung befindlichen Bauleitplänen (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan sowie sonstige Satzungen nach dem Baugesetzbuch) der Stadt Übach-Palenberg.
Die Voraussetzungen für alle städtebaulichen Vorhaben (Bauvorhaben etc.) sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist das Bauordnungsrecht (Landesbauordnung NW) maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.
Zugriffseinschränkung: Unbeschränkter Zugang. Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung in Absprache mit genannter Ansprechperson; Die Daten unterliegen dem Umweltinformationsgesetz i.d.g.F. sowie dem Umweltinformationsgesetz NRW i.d.g.F.. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Flächennutzung von 1969, 1978, 1995, 2001, 2009 Die Nutzungen wurden aus den historischen Luftbildern kartiert (detaillierter Nutzungsschlüssel: Brachen, Wohnen, Acker, Grünland, Wald etc.)
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Nutzungsbedingungen: gebührenfrei - Vervielfältigung und Verbreitung in Absprache mit genannter Ansprechperson; Die Daten unterliegen dem Umweltinformationsgesetz i.d.g.F. sowie dem Umweltinformationsgesetz NRW i.d.g.F.. Es gelten die Nutzungsbedingungen der Stadt Gelsenkirchen (URL: https://www.gelsenkirchen.de/de/_meta/Buergerservice/Onlinedienste/Geoportal/Nutzungsbedingungen.aspx)
Ein Baudenkmal ist ein geschütztes Gebäude oder Bauwerk von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung. Die hier dargestellten Baudenkmäler sind inzwischen historisiert oder wurden gelöscht.
Digitale Daten (Baumstandorte) der gesetzlich geschützten Alleen nach § 41 LNatschG NRW (zu § 29 Absatz 3 des Bundesnaturschutzgesetzes) - Alleen in NRW; Alleen an öffentlichen oder privaten Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen sind gesetzlich geschützt. Die Beseitigung von Alleen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteilige Veränderung führen können, sind verboten. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) führt ein landesweites Kataster der gesetzlich geschützten Alleen. Die geschützten Alleen sind nachrichtlich in den Landschaftsplan sowie in die jeweilige ordnungsbehördliche Verordnung zu übernehmen. Der vorliegende Datenbestand stellt eine Konkretisierung (Baumstandorte) des LANUV-Katasters dar.