Durch Verordnung sind als Überschwemmungsgebiete die Gebiete festzusetzen, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (Bemessungshochwasser) zu erwarten ist (nach NWG, §115, Absatz 2). Daneben existieren noch zahlreiche historische Überschwemmungsgebiets-Verordnungen, die zum Teil auf beobachteten Hochwasserereignissen beruhen (siehe Sachdaten, TECH_BASIS). Zur Lagegenauigkeit und Rechtsverbindlichkeit, zu den Sachdaten, zum Download und zum Austauschformat für Geoinformationen der Überschwemmungsgebiete siehe: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/hochwasser_kuestenschutz/hochwasserschutz/ueberschwemmungsgebiete/lagegenauigkeit-und-rechtsverbindlichkeit-44199.html.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Im Zuge der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 wurden für 3 Szenarien HQhaeufig (häufig/high), HQ100 (mittel/medium), HQextrem (selten/low) Modellierungen der Wasserstände vorgenommen.Die dargestellten Wassertiefen können in vier Bereiche unterschieden werden.1) Hydraulisch berechnete Wassertiefen in Risikogebieten.2) Hydraulisch berechnete Wassertiefen außerhalb von Risikogebieten (Informelle Darstellung).3) Geschützte Bereiche hinter Hochwasserschutzanlagen mit einem Bemessungswasserstand höher als der dargestellte Lastfall.4) Geschützte Bereiche hinter Hochwasserschutzanlagen mit einem Bemessungswasserstand niedriger als der dargestellte Lastfall. Die geschützten Bereiche sind nicht hydraulisch berechnet, sondern grob zu Orientierungszwecken ermittelt worden.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Im Zuge der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 wurden für 3 Szenarien HQhaeufig (häufig/high), HQ100 (mittel/medium), HQextrem (selten/low) Modellierungen der Wasserstände vorgenommen.Die dargestellten Wassertiefen können in vier Bereiche unterschieden werden.1) Hydraulisch berechnete Wassertiefen in Risikogebieten.2) Hydraulisch berechnete Wassertiefen außerhalb von Risikogebieten (Informelle Darstellung).3) Geschützte Bereiche hinter Hochwasserschutzanlagen mit einem Bemessungswasserstand höher als der dargestellte Lastfall.4) Geschützte Bereiche hinter Hochwasserschutzanlagen mit einem Bemessungswasserstand niedriger als der dargestellte Lastfall. Die geschützten Bereiche sind nicht hydraulisch berechnet, sondern grob zu Orientierungszwecken ermittelt worden.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • Überschwemmungsgebiete (ÜSG) (Stand August 2018)• Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG - Stand 2017)• Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6 / Puffer (Stand Oktober 2018) • Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) (IBP Elbe: Stand 2012/IBP Weser: Stand Februar 2012/IBP Ems: Stand 2011). Überschwemmungsgebiete (ÜSG):Bei der Kulissenerarbeitung wurden die aus Sicht des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge landesweiten Gebiete mit besonderem Handlungsbedarf berücksichtigt. Dies sind u. a. rechtlich festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete gemäß § 115 Abs. 1 NWG. Für alle WRRL-Prioritätsgewässer wurde – unabhängig von ihrer Priorität – eine räumliche Abgrenzung der gewässertypischen Auenbereiche anhand der aktuellen Überschwemmungsgebiete durchgeführt. Bodenkarte (BK50) - Bodenlandschaft 6 (LBEG):Die Auswahl auentypischer Bereiche wurde für die Bodenlandschaft 6 vom LBEG anhand der Fließgewässer mit einem Einzugsgebiet > 2000 ha vorgenommen, (Seiten-)Gewässer mit kleineren Einzugsgebietsgrößen wurden nicht berücksichtigt.Bodenkarte (BK50) - Ergänzung zur Bodenlandschaft 6:Für alle WRRL-Prioritätsgewässer unabhängig von ihrer Priorität (mit Einzugsgebiet Puffer:War eine Auenabgrenzung an den Prioritätsgewässern weder nach vorhandenen ÜSG noch nach BK50 möglich (z. B. in Bereichen von Quellgebieten und kleinen Oberläufen), so erfolgte aus pragmatischen Gründen eine gepufferte Darstellung von beidseitig 100 m Auenbereich. Marschgewässer liegen im Regelfall unter NHN und weisen daher keine eigentliche „morphologische“ Aue auf – eine Auenabgrenzung anhand der BK50 ist deswegen nicht möglich. Auch anhand der vorliegenden ÜSG ist dies nicht sinnvoll möglich. Soweit nicht durch die Einbeziehung der IBP-Planungsräume abgedeckt, wird daher hier unabhängig vom Verlauf von Deichlinien und ggf. bestehendem Tideeinfluss aus pragmatischen Gründen ein Schutzstreifen von beidseitig 100 m als „Auengrenze“ und somit als Ergänzung der Auswahl auentypischer Bereiche angenommen.Planungsräume der Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP):Nicht einbezogen in die landesweite Gebietskulisse wurden die Planungsräume der vorliegenden Integrierten Bewirtschaftungspläne (IBP) für die von den Gezeitenströmen und vom Tidegeschehen geprägten Unterläufe und Mündungsbereiche von Elbe, Weser und Ems (Ästuare). Für diese in weiten Teilen als FFH-Gebiete bzw. EU-Vogelschutzgebiete gemeldeten großräumigen und hochdynamischen Naturräume sollen die IBP als eigenständige, umfassende Gesamtplanungen die konzeptionellen Voraussetzungen für die Erhaltung und nachhaltige Entwicklung dieser Räume liefern.
Prüfkulisse II ist eine von von drei Prüfkulissen, in denen (in aufsteigender Reihenfolge) das Vorhandensein von Moorbiotoptypen und der Bodeneigenschaft einer klimaschutzrelevanten Torfauflage, d.h. eines theoretischen Treibhausgasminderungspotenzials bei Wiedervernässung überprüft werden sollte.Die hier identifizierten Bereiche werden durch die BHK50 als kohlenstoffreiche Böden mit Bedeutung für den Klimaschutz ausgewiesen. Die Erhebungen der FFH-Basiserfassung zu Biotoptypen in FFH-Gebieten sowie in ausgewählten Bereichen der Landesweiten Biotopkartierung außerhalb der FFH-Gebiete können dies jedoch nicht eindeutig bestätigen. Sie deuten aufgrund ihres Biotoptyps gemäß Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen (von Drachenfels, 2021) entweder eher auf mineralische Standorte oder auf anthropogen derart überprägte Biotope hin, dass eine tatsächliche Klimaschutzfunktion (d.h. Wiedervernässbarkeit mit Treibhausgasminderungspotenzial) möglicher Weise nicht mehr vorliegt. Prüfkulisse II kennzeichnet Unsicherheiten in der Datengrundlage, die entweder auf Ungenauigkeiten in der Bodenkarte (interpolierte Werte im Maßstab 1:50.000 im Vergleich zur FFH-Basiserfassung mit Darstellungsmaßstab von
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen und Rote Liste Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen, Rote Liste Regionen und Biogeografische Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
„Die vorliegende Studie wurde im Rahmen des Forschungsvorhabens „Untersuchungen zur Entwicklung von Miesmuschelbänken der niedersächsischen Watten - unter Berücksichtigung der Miesmuschelfischerei” der Ökosystemforschung (ÖSF) Niedersächsisches Wattenmeer begonnen (HERLYN & MICHAELIS 1996) und im Forschungsvorhaben „Erfassung und Dokumentation des Miesmuschelbestandes der niedersächsischen Watten sowie Untersuchung und Bewertung alternativer Methoden zur Besatzmuschelgewinnung” der Niedersächsischen Wattenmeerstiftung fortgeführt. […] Die Miesmuschelfischerei befindet sich durch die Entnahme von Besatzmuscheln in direkter Konkurrenz zu den angewachsenen Beständen muschelfressender Seevögel wie Eiderente, Silbermöwe und Austernfischer und vermindert damit eine ihrer wichtigsten Nahrungsressourcen (NEHLS et al. 1997) im Eulitoral. […] Durch einen starken Brutfall von Mytilus edulis im Frühjahr und Frühsommer 1994 änderte sich die eingangs beschriebene Bestandssituation: Ältere Vorkommen wurden wiederbesiedelt und es entstanden zudem reine Neuansiedlungen. In den vorangegangenen Jahren jedoch hatte weder der vergleichbar starke Brutfall des Jahres 1991 (MICHAELIS et al. 1995) noch die 1993 und 1994 erfolgte, verstärkte Ansiedlung junger Muscheln in bereits bestehenden Bänken die Bestandsentwicklung nachhaltig verändert (HERLYN & MICHAELIS 1996). Diesen Beobachtungen zufolge ist eine wesentliche Ursache für den Bestandsrückgang in der Phase nach der Ansiedlung zu suchen: Was verhindert trotz starken Brutfalls und trotz erfolgreicher Ansiedlung eine wirklich nachhaltige Rekrutierung? In diesem Zusammenhang war es von Interesse, die Entwicklung von Neuansiedlungen des Brutfalles 1994 zu untersuchen. Besondere Berücksichtigung fand die Besatzmuschelgewinnung: Welche Relevanz hat die Befischung eines jungen Miesmuschelvorkommens für seine weitere Entwicklung? […] Der Einfluss der Besatzmuschelentnahme auf die Entwicklung junger Miesmuschelvorkommen wurde durch den Vergleich von acht befischten und zwölf unbefischten Miesmuschelbänken/-bereichen im niedersächsischen Wattenmeer untersucht. Sieben dieser Vorkommen/Bereiche, von denen drei befischt wurden, wurden über einen längeren Zeitraum (von Herbst 1994 bis Herbst 1995) beprobt. Die wesentlichen Ergebnisse: Von 12 unbefischten Bänken/Bankbereichen ist im Jahr nach der Ansiedlung keine/r erloschen, von acht befischten dagegen sind sieben nahezu erloschen oder nicht mehr vorhanden. An den sieben mehrmals untersuchten Bänken/Bankbereichen zeigt sich: Ohne Befischung fand ein allmählicher Rückgang statt, der nicht zu einem Kümmerzustand oder gänzlichen Erlöschen führte. Befischung dagegen hatte raschen Populationsschwund bis hin zum völligen Erlöschen zur Folge. Die Verluste durch Befischung beschränken sich nicht auf die unmittelbar entnommenen (von den Fischern angegebenen) Mengen von Besatzmuscheln. Verluste durch Nebeneffekte übertreffen offenbar die entnommenen Mengen um ein Vielfaches. Eine Wiederbesiedlung von Befischungsspuren aus unbefischten Bereichen heraus findet in der Regel nicht statt. Da von allen bestandsreduzierenden Faktoren allein die Fischerei unmittelbar steuerbar ist, stellen Fangreduzierung und Schonung die einzigen Maßnahmen für eine Wiederherstellung beständiger, eulitoraler Miesmuschelbänke dar.“
„Mit dem „Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP)“ wurde eine integrierte und methodisch einheitlichere Überwachung des Wattenmeerökosystems durch die drei Anrainerstaaten Niederlande, Deutschland und Dänemark eingeführt. Im Zuge der Umsetzung dieses Programmes beauftragte die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer das NLÖ Forschungsstelle Küste im Herbst 1998 mit der Einrichtung und Daueruntersuchung von 4 Monitoringstationen zur Überwachung des Makrozoobenthos auf der Lütetsburger Plate (STEUWER 2000). Zusammen mit den bereits seit 1976 bestehenden Dauerstationen des NLÖ Forschungsstelle Küste im Norderneyer Inselwatt wurde damit ein durchgehendes eulitorales Stationsprofil von der Festlandslinie bis zum Inselwatt eingerichtet. Die Monitoringstationen auf der Lütetsburger Plate werden gemäß den TMAP-Richtlinien zweimal pro Jahr im Frühjahr und Herbst untersucht. Im Rahmen der Überwachung der eulitoralen Miesmuschelvorkommen an der niedersächsischen Küste wurden die Muschelbänke des Gebietes in den letzten Jahren wiederholt kartiert (OBERT & MICHAELIS 1989; MICHAELIS et al. 1995, ZENS et al. 1997, HERLYN & MILLAT 1997, MILLAT & HERLYN 1999). Seit 1994 wird eine Dauerstation zur Überwachung von Besatz, Altersverteilung und Flächenausdehnung der Miesmuscheln auf der Plate betrieben (MILLAT & HERLYN 1999). Die Ergebnisse der Daueruntersuchungen 1999 werden in dem vorliegenden Bericht zusammengefasst.“
Überflutungsgebiete gemäß Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) 2. Zyklus 2016 - 2021 mit zu erwartenden signifikanten Schäden für ein Hochwasser mit niedriger Wahrscheinlichkeit (HQextrem).Im Zuge der Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) wurden Risikogebiete ermittelt, für die ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann. Hierbei waren insbesondere die relevanten Risiken für die Schutzgüter menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe und wirtschaftliche Tätigkeiten zu erfassen und zu beurteilen.Diese Daten sind auch im INSPIRE Datenmodell „Annex 3: Gebiete mit naturbedingten Risiken“ erhältlich. Die Bereitstellung erfolgt über die Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) per Darstellungs- und Downloaddienst, deren URLs in den Transferoptionen angegeben sind.