Generalisierte Bodenrichtwerte Rheinland-Pfalz (BoRiWeG). Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für den Boden. Sie beschreiben den relativen Bodenwert in Euro/m² und sind landesweit verfügbar. Dazu werden Grundstücke, die nach Art und Maß der baulichen Nutzung weitgehend übereinstimmen, in räumlich abgegrenzten Bodenrichtwertzonen zusammengefasst. Die Bodenrichtwertangaben beziehen sich jeweils auf ein Bodenrichtwertgrundstück in der Zone und beschreiben die wertbeeinflussenden Merkmale wie z. B. Art der baulichen Nutzung, Grundstücksgröße, Geschossflächenzahl. Der Bodenrichtwert ist der Bodenwert des Bodenrichtwertgrundstückes. Bei generalisierten Bodenrichtwerten handelt es sich um Übersichtswerte der jeweiligen Gemeinden (Bodenwertniveaus). Die zonalen Bodenrichtwerte können von diesem Durchschnitt nach oben oder unten abweichen. Generalisierte dienen zur groben und schnellen Orientierung hinsichtlich der Bodenwerte innerhalb einer Gemeinde.
"Bodenschätzung" ist die kleinste Einheit einer bodengeschätzten Fläche nach dem Bodenschätzungsgesetz für die eine Ertragsfähigkeit im Liegenschaftskataster nachzuweisen ist (Bodenschätzungsfläche). "Kulturart" ist die bestandskräftig festgesetzte landwirtschaftliche Nutzungsart, welche die Differenzierung in Ackerland (A), Acker-Grünland (AGr), Grünland (Gr), Grünland-Acker (GrA) enthält. Die Differenzierung der Bodenarten erfolgt entsprechend den Durchführungsbestimmungen zum Bodenschätzungsgesetz. Die Zustandsstufe oder Bodenstufe kann geführt werden. Die Entstehungsart oder Klimastufe / Wasserverhältnisse können geführt werden. Die Bodenzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Die Ackerzahl oder Grünlandzahl kann geführt werden. Sonstige Angaben der bodengeschätzten Fläche können geführt werden. Die "Jahreszahl" in dem die Neu- oder Teilkultur angelegt wurde, kann geführt werden.
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