„Im Rahmen dieser Arbeit erfolgte eine Bestandsaufnahme des Makrozoobenthos des im Ems-Dollart-Ästuar gelegenen Wattgebietes Rysumer Nacken. Dieses Wattgebiet ist gekennzeichnet durch umfangreiche Aufspülmaßnahmen und durch ein ungewöhnlich hohes Schillaufkommen. […] Es sind alle Wattypen von Sand- über Misch- bis Schlickwatt vorhanden, vorherrschend sind jedoch schilldurchsetzte Feinsandsedimente und Mischwattsedimente. Die Ergebnisse dieser Arbeit zeigen, dass der Faunabestand in den Bereichen, die nicht direkt durch die Aufspülmaßnahmen betroffen sind, sich nicht von vergleichbaren anderen ästuarinen Gebieten unterscheidet. […]“
„Veranlassung des Vorhabens: Zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist eine ökologische Bewertung der Übergangs- und Küstengewässer vorzunehmen. Aufbauend auf den vorangegangenen Projekten "Studie zur Ermittlung von Hintergrundwerten bzw. der natürlichen Variabilität von chemischen und biologischen Messgrößen im Meeresmonitoring, Teilbereich Nordsee" (HEIBER et al. 2004) und "Charakterisierung der deutschen Nord und Ostsee-Küstengewässer vor dem Hintergrund internationaler Vereinbarungen – Teil Nordsee" (BMBF) (AQUA-MARIN 2003a) arbeitete das vorliegende Projekt zu Bewertungskonzepten für biologische Qualitätskomponenten mit dem Schwerpunkt im Übergangsgewässer des Ems-Dollart-Ästuars. Für die Darstellung und Bewertung des aktuellen ökologischen Zustands sollen Vorschläge zur Einstufung der Qualitätskomponenten nach den Maßgaben der EG-WRRL erarbeitet werden. Im vorgegebenen Zeitrahmen der EG-WRRL sind die Bewertungssysteme bis zum Jahr 2006 vorzulegen. Parallel dazu bzw. anschließend sind Monitoringkonzepte zur Weiterführung und Validierung der Bewertungskonzepte zu erarbeiten, bzw. bestehende Monitoringkonzepte an die Aufgaben der WRRL anzupassen. Das Bearbeitungsgebiet Ems-Dollart-Ästuar (siehe Kap. 2.2) wird über die Grenzgewässerkommission gemeinsam von deutscher und niederländischer Seite verwaltet. Daraus ergibt sich eine Bearbeitung der von der WRRL vorgegebenen Umsetzungsschritte und Berichtspflichten ebenfalls unter bilateraler Abstimmung. Aus dieser Zusammenarbeit liegt bereits der zur Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber der EU gemeinsam erarbeitete „Bericht 2005“ – Bestandsaufnahme gemäß Artikel 5 der EGWasserrahmenrichtlinie (2000/60/EG) – Bearbeitungsgebiet Ems-Dollart–Ästuar – vor (GRENZGEWÄSSERKOMMISSION 2005). In den bilateralen Abstimmungsprozess flossen über die AG Wasserqualität als Unterarbeitsgruppe der Ständigen Deutsch-Niederländischen Grenzgewässerkommission, Unterausschuss G (Ems-Dollart) Ergebnisse aus dem vorliegenden Projekt ein.“