„Zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist eine ökologische Bewertung der Übergangs- und Küstengewässer vorzunehmen. Aufbauend auf den vorangegangenen Projekten „Studie zur Ermittlung von Hintergrundwerten bzw. der natürlichen Variabilität von chemischen und biologischen Messgrößen im Meeresmonitoring, Teilbereich Nordsee“ (Heiber et al., 2004) und „Charakterisierung der deutschen Nord- und Ostsee-Küstengewässer vor dem Hintergrund internationaler Vereinbarungen – Teil Nordsee“ (BMBF) (Aqua-Marin, 2003a) arbeitete das vorliegende Projekt zu Bewertungskonzepten für biologische Qualitätskomponenten mit dem Schwerpunkt im Übergangsgewässer des Ems-Dollart-Ästuars. Über die Darstellung und Bewertung des aktuellen ökologischen Zustands soll ein umsetzbares System zur Einstufung der Qualitätskomponenten nach den Maßgaben der EG WRRL vorgeschlagen werden. Im vorgegebenen Zeitrahmen der EG-WRRL ist die Bewertung der Wasserkörper bis zum Jahr 2006 zu erfüllen. Parallel dazu bzw. anschließend sind Monitoringkonzepte zur Weiterführung und Validierung der Bewertungskonzepte zu erarbeiten, bzw. bestehende Monitoringkonzepte an die Aufgaben der WRRL anzupassen. […]“
Wichtiger Hinweis: Der Datensatz wird unter OpenData NRW täglich aktualisiert! Der Karten-Layer "Verordnung ersetzende Vertragsfläche" kann im Web Map Service Landschaftsinformationssammlung (WMS LINFOS) ausgewählt werden und zeigt die räumliche Lage der FFH-Gebietsflächen in Nordrhein-Westfalen, bei denen die Sicherstellung über Verträge mit Grundeigentümern oder Nutzerverbänden erfolgt ist. Die FFH-Richtlinie 92/43/EWG zielt darauf ab, einen günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse zu bewahren oder wiederherzustellen. Zur Gewährleistung dieses Ziels sind die in der Gemeinschaftsliste der EU bestätigten FFH-Gebiete von den Mitgliedsstaaten als Besondere Schutzgebiete (SAC = Special Area of Conservation) auszuweisen. Die Schutzausweisung richtet sich in Nordrhein-Westfalen nach den Vorgaben der VV-Habitatschutz, Nr. 3.1. und erfolgt in der Regel durch Festsetzung als Naturschutzgebiet. Bei einer Reihe von Gebieten wird die Sicherstellung allerdings gemäß § 32 Abs. 4 BNatSchG über Verträge des Landes Nordrhein-Westfalen mit Grundeigentümern bzw. Nutzerverbänden gewährleistet.
„An 5 der 9 Stationen wurden 2006 niedrige Werte des Intersex-Index und der Intersex-Inzidenz festgestellt: Borkum Port Henry, Norderney Seglerhafen, Wilhelmshaven Nassauhafen, Jadebusen Eckwarderhörne und Wurster Küste – Meyers Leegde. Entsprechend des Klassifikationssystems der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind diese Standorte in die Klasse 2 (Population in guten Zustand) bzw. in Klasse 1 (Population in sehr gutem Zustand; Wilhelmshaven Nassauhafen) einzustufen. An 4 Stationen wurden höhere Intersex-Indices zwischen 0,33 und 0.38 und auch höhere Intersex-Innzidenzen über 25% gemessen: Norddeich Osthafen, Norderney Lütetsburger Plate, Dornumer-Accumersiel Hafen, Spiekeroog Janssand. Die Populationen an diesen Stationen sind in mäßigen Zustand. Wie bereits im Jahr 2005 auch 2006 wurden mehrere Phänomene beobachtet, die auf eine Einwirkung von endokrin wirksamen, verweiblichenden Substanzen schließen: fokal verdickte oder untypisch geformte Eiweiß- und Kapseldrüsen bei weiblichen Tieren, Samenleiter mit reduzierter Windungshäufigkeit sowie Reduzierung der Anzahl und Ausprägung der Penisdrüsen bei den männlichen Tieren.“