Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und von der Kommune als Satzung beschlossen. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt die Festsetzungen der möglichen Bebauung und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. Bebauungspläne bestehen als Planzeichnung mit einer Legende und textlichen Festsetzungen oder als reiner Textbebauungsplan ohne Planzeichnung. Ältere Bebauungspläne existieren auch als reine Planzeichnung ohne textliche Festsetzungen. In jedem Fall steht fest, dass mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen jedoch auch weitere Unterlagen wie beispielsweise ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. Die Bereitstellung der Daten erfolgt durch die Darstellung des Geltungsbereiches (Bebauungsplanumring), durch die Darstellung georeferenzierter Rasterpläne (digitale Bilder mit Raumbezug) oder durch die Darstellung mittels Vektordaten (Inhalt wird durch raumbezogene Objekte beschrieben) nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Mindestens zur Verfügung gestellt werden der rechtsverbindliche Bebauungsplan als „Scan der Urkunde“ und die Begründung sowie die textlichen Festsetzungen als computerlesbare Version jeweils als PDF-Dokument.
Inhaltlich erhalten Sie hier die Umringe aller mit Planstatus "In Aufstellung" befindlichen Bebauungspläne und Satzungen der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen mit Verlinkungen auf hinterlegte Dokumente. Bei einigen wenigen Plänen liegen die Daten bereits vollvektoriell vor. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in dem Layer "BP-Plan" enthalten sind. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in der Layergruppe "Geltungsbreiche" enthalten sind. -Georeferenzierte Raster-Pläne finden Sie in der Gruppe "Raster". -Die Daten der vollvektoriell vorliegenden Pläne finden Sie in der Layergruppe "Vektor" mit dem Prefixen "BP". Die Daten sind tagesaktuell.
Inhaltlich erhalten Sie hier die Umringe mit Planstatus "archiviert" befindlichen Bebauungspläne und Satzungen der Städte und Gemeinden im Kreis Viersen mit Verlinkungen auf hinterlegte Dokumente. Bei einigen wenigen Plänen liegen die Daten bereits vollvektoriell vor. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in dem Layer "BP-Plan" enthalten sind. Für weitergehende Dokumente (z.B. den Plan als PDF oder die Begründung) verwenden Sie bitte die Links, die in der Layergruppe "Geltungsbreiche" enthalten sind. -Georeferenzierte Raster-Pläne finden Sie in der Gruppe "Raster". -Die Daten der vollvektoriell vorliegenden Pläne finden Sie in der Layergruppe "Vektor" mit dem Prefixen "BP". Die Daten sind tagesaktuell.
Der Punktobjekt-Datensatz enthält unter der Kategorie "sonstiges Gewerbe" Wirtschaftsverbände, Einrichtungen städtischer Tochtergesellschaften, Märkte in der Innenstadt Krefelds und den ehemaligen städtischen Großmarkt. Attribute sind unter anderen Name, POI-Kategorien, Postleitzahl, Gemeindename und -nummer, Straße/Hausnummer, Internet-URL und Bemerkung (Zusatzinformation).
Der Datensatz besteht aus hochaufgelösten Schrägluftbildern, welche durch eine Befliegung entstanden sind. Die Schrägluftbilder decken die gesamte Stadt Krefeld aus allen vier Himmelsrichtungen (Nord, Süd, Ost und West) ab. Die Stadt Krefeld wird seit 2019 in einem 3-Jahreszyklus mit Schrägluftbildern erfasst. Die aufbereiteten Schrägluftbilder habe eine Bodenauflösung von ca. 3,5 - 8,0 cm (unterschiedlich je nach Bildflugdatum).
Ein Flurstück ist ein eindeutiger, abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster unter einer besonderen Bezeichnung geführt wird. Flurstücke werden auf Antrag gebildet oder, wenn es für die Führung des Liegenschaftskatasters zweckmäßig oder erforderlich ist, von Amts wegen. Die Bezeichnung des Flurstücks besteht aus der Gemarkung, der Flur sowie der Flurstücksnummer. Mehrere Flurstücke können zu einem Grundstück zusammengefasst werden, sofern sie denselben Eigentümer haben. Die Flurstücke enthalten auch Informationen zu deren Flächen. Flurstücke werden in Flurkarten oder Liegenschaftskarten nachgewiesen.
Der Band Nr. 28 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ gibt ein anschauliches Bild der Vielschichtigkeit der Quartär-Forschung. Das Rheinland bietet sich als ein besonders geeigneter Raum dafür an: Im Rheinischen Braunkohlenrevier bilden die Ablagerungen des Pliozäns und des Quartärs die Deckschichten über der miozänen Braunkohlenlagerstätte. Die besonders guten Aufschlussverhältnisse in den großen Tagebauen trugen wesentlich zur Klärung stratigraphischer Probleme bei. [1983. 2. Aufl., 538 S., 102 Abb., 30 Tab., 19 Taf.; ISBN 978-3-86029-828-2]
Der Datensatz stellt die Ergebnisse eines Bohrprogramms zur Erkundung der Festgesteinsverhältnisse unterhalb der tertiärzeitlichen Füllung der Niederrheinischen Bucht dar. Er basiert auf analog vorliegenden Flächen- und Schnittdarstellungen. Die Projektergebnisse wurden in „scriptum – Arbeitsergebnisse aus dem Geologischen Dienst NRW“, Heft 13 veröffentlicht. Verfügbare Kartenthemen: abgedeckte geologische Karte und Querschnitte durch den paläozoischen Untergrund der zentralen Niederrheinischen Bucht.
Das Gebiet der Niederrheinischen Bucht bildet zusammen mit dem sich nördlich anschließenden Niederrheinischen Tiefland eine sich keilförmig nach Norden erweiternde geologische und tektonische Struktureinheit zwischen dem rechtsrheinischen und dem linksrheinischen Schiefergebirge. Dieses Senkungsgebiet wird von einer Reihe Nordwest-Südost streichender Störungen durchzogen, an denen der Untergrund in zahlreiche Schollen (Horste und Gräben) zerlegt ist. Die Niederrheinische Bucht wird somit in die folgenden Schollen eingeteilt: Rur Scholle; Erft Scholle; Kölner Scholle; Ville Scholle; Venloer Scholle; Krefelder Scholle.
Es werden die Geltungsbereiche (Umringe) aller Bebauungspläne sowie aller Satzungen der Kommunen im Kreis Kleve dargestellt. Es ist darüber möglich an die Pläne und textlichen Festsetzungen zu gelangen. Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung für einen bestimmten genau festgelegten Bereich des Stadtgebietes. Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Kommune beschließt einen Bebauungsplan als Satzung. Der Inhalt des Bebauungsplanes regelt, was in der Kommune wie und wo gebaut werden darf und welche Nutzungen bestimmten Flächen zugeordnet werden sollen. So werden zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung bestimmt, die Bauweise, die überbaubaren und die nicht-überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anlagen, das erlaubte Maß der Versiegelung, die Flächen für Nebenanlagen und Garagen, die Verkehrsflächen, die Flächen für Kindergärten und Schulen oder auch Grünflächen. Ein Bebauungsplan besteht aus einer Planzeichnung mit Legende und textlichen Festsetzungen. Zu jedem Bebauungsplan gehört mindestens eine Begründung, in den meisten Fällen aber auch weitere Unterlagen wie ein Umweltbericht oder begleitende Gutachten und Untersuchungen. In Geoportalen wird entweder eine Übersicht über die Ausdehnung oder auch die Darstellung der Festsetzungen der Bebauungspläne dargestellt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt entweder als Bebauungsplanumring (Geltungsbereich) mit georeferenzierten Rasterdaten (der Inhalte) oder als kompletter Inhalt (Vektor) der Bebauungspläne; beides nach dem seit 2023 geltenden Standard XPlanung. Die kompletten rechtsverbindlichen Inhalte sind jeweils als „Scan der Urkunde“ verfügbar (meist direkt downloadfähig) als pdf-Datei.