Digitale landesweite Übersicht: Geometrien mit Nummern und Namen der Naturräumlichen Regionen, Rote Liste Regionen und Biogeografische Regionen für Niedersachsen. Anlass für die überarbeitete Darstellung der Naturräumlichen Regionen Niedersachsens ist der seit 1. März 2010 geltende § 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Weitere Informationen siehe Kapitel Herkunft.
„Auf Bauwerken des Küstenschutzes und auf Hafenanlagen um den Westkopf von Norderney wurden die Bewuchsgemeinschaften (makroskopische Meerespflanzen und Meerestiere) von NA-Schlacken und natürlichen Bausteinen (Basalt, Granit, Sandstein) vergleichend untersucht. Ergebnis: Im unteren Gezeitenbereich nahe der Niedrigwasser-Linie bestehen keine Unterschiede zwischen Schlacken und Natursteinen im Hinblick auf Bewuchsdichte (Bedeckungsgrad) und Artenvielfalt. Im mittleren und oberen Gezeitenbereich hebt sich Sandstein durch überragend dichte und artenreiche Besiedlung von den übrigen Substraten ab; Basalt und Granit sind schwächer bewachsen, und auf NA-Schlacke sind Dichte und Artenvielfalt nochmals erkennbar verringert. Als Erklärung wird angenommen: Gewisse toxische Eigenschaften der Schlacke kommen im unteren Gezeitenbereich wegen ausreichender Überflutungsdauer nicht zur Wirkung. Im mittleren und oberen Bereich dagegen machen sich bei abnehmender Überflutungsdauer negative chemische Effekte bemerkbar. Sie verursachen Ausfälle bestimmter und verringerte Dichten anderer Organismenarten, die im Vergleich zu Sandstein gravierend, im Vergleich zu Basalt und Granit nicht erheblich aber deutlich sind. Es wird auf die Tatsache verwiesen, dass die vorliegende Studie von der Zahl der Stichproben her nur orientierenden Charakter hat und dass sie – neben einer experimentellen Arbeit der Forschungsstelle Norderney von 1984 und einer qualitativen Inspektion des Vereins Jordsand von 1990 – erst die dritte Untersuchung darstellt, die sich mit dem Bewuchs von NA-Schlacke an Meeresküsten auseinandersetzt.“
Die Feature-Class setzt sich aus den folgenden Themen zusammen, die sich in großen Teilen überlagern: • FFH-Gebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Vogelschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2018) • Landesweit für den Naturschutz wertvolle Bereiche (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017) • Naturschutzgebiete (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand August 2018) • Biosphärenreservat Niedersächsische Elbtalaue (Stand Juli 2015) • Feuchtgrünland (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2012) • Niedermoore (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2017)• Naturschutzgroßprojekte (Auswahl der Gebiete mit Auenbezug) (Stand 2016). Neben den landesweiten WRRL-Prioritätsgewässern mit ihren Auen wurden bei der Erarbeitung der Programmkulisse auch die Gebiete berücksichtigt, die für die Auenentwicklung von besonderer naturschutzfachlicher Bedeutung sind. Diese Gebiete werden in die Umsetzung des Aktionsprogramms miteinbezogen. Hierzu gehören neben den naturschutzrechtlich geschützten Gebieten bspw. die aus Sicht des Naturschutzes landesweit bedeutsamen (sich oft stark überlagernden) Gebietskulissen der bisherigen Landesnaturschutzprogramme in den niedersächsischen Bach- und Flussauen, die in die neue Programmkulisse integriert wurden (wie aktuelle Verbreitungsschwerpunkte von Fischotter und Weißstorch und die Vernetzungsmöglichkeiten mit derzeitigen weiteren Vorkommen). Insgesamt sind die oben aufgeführten naturschutzfachlichen Kriterien aufgrund ihres Gewässer- und Auenbezuges inhaltlich, räumlich und rechtlich aus Sicht des Naturschutzes besonders bedeutsam für die Gewässer- und Auenentwicklung in Niedersachsen.