Bei „Kunst im öffentlichen Raum“ handelt es sich um Skulpturen (Public Art) künstlerischer Art, die auf öffentlichen Plätzen, Park- und Grünanlagen platziert wurden. Das Symbol für Kunst im öffentlichen Raum kann auf unterschiedlichen Hintergrundkarten wie Katasterkarte, Open Street Map (OSM) oder Luftbildern eingeblendet werden. Einzelne Hintergrundkarten und Fachdaten sind nur in bestimmten Maßstabsbereichen sichtbar. Die Fachinformationen können per Mausklick auf das Symbol abgerufen werden.
Der Band Nr. 17 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ behandelt in 42 Beiträgen Themen der geowissenschaftlichen Forschung in Nordrhein-Westfalen aus folgenden Fachdisziplinen: Hydrochemie, Stratigraphie, Tektonik, Morphologie, Paläontologie, Petrographie, Lagerstättenkunde, Hydrogeologie, Geotechnik und Bodenkunde. [1970. 810 S., 217 Abb., 74 Tab., 72 Taf.; ISBN 978-3-86029-817-6]
Der Band Nr. 30 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ legt Forschungsergebnisse nieder, die die Notwendigkeit von Forschungsbohrungen und das Erfordernis einer interdisziplinären Auswertung belegen. 19 Beiträge vermitteln ein Bild der Strukturen des Krefelder und des Lippstädter Gewölbes und geben den regionalgeologischen Kenntnisstand wieder. [1982. 439 S., 83 Abb., 31 Tab., 28 Taf.; ISBN 978-3-86029-830-5]
Der Band Nr. 34 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ beinhaltet 16 Beiträge über geochemische, lagerstättenkundliche und bodenphysikalische Untersuchungen zur Mineralisation und zur Schwermetallbelastung der Böden im Rheinischen Schiefergebirge. [1986. 508 S., 135 Abb., 77 Tab., 17 Taf.; ISBN 978-3-86029-834-3]
Der Band Nr. 15 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ beinhaltet 16 Arbeiten, die ein Bild davon vermitteln, wie die ingenieurgeologische Arbeit eines Geologischen Landesamtes seinerzeit aussah. Der Band gliedert sich in drei thematisch abgegrenzte Teile: Experiment - Beobachtung - Theorie; Rechenverfahren - Anwendung; Natur - Bauwerk, und gibt Einblick, welche Beobachtungen, Erfahrungen und Überlegungen bei der Beurteilung des Wechselspiels Baugrund - Bauwerk zum Einsatz kamen. [1968. 518 S., 167 Abb., 47 Tab., 23 Taf.; ISBN 978-3-86029-815-2]
Der Band Nr. 16 aus der Publikationsreihe „Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen“ präsentiert in einem „Sammelband“ 32 Beiträge zu verschiedenen Themen geologischer Forschungen in Nordrhein-Westfalen. In dem vorliegenden Band wurde erstmals der Versuch unternommen, einen weitgespannten Überblick über Fortschritte in der Geologie von Rheinland und Westfalen zu geben. So konnten Arbeitsergebnisse in relativ kurzer Zeit der Fachwelt unterbreitet werden. [1969. 608 S., 147 Abb., 45 Tab., 53 Taf.; ISBN 978-3-86029-816-9]
Standorte der Beschilderung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Naturdenkmalen, Geschützten Landschaftsbestandteilen, Reitwegen sowie naturbezogenen Informations- und Hinweistafeln. Auch die Erfassung von Ergänzungsschildern (z.B. Piktogrammen) oder temporären Schildern (z.B. Amphibienwanderung) ist hier möglich. Derzeit sind überwiegend die Standorte der Schutzgebietsbeschilderung (NSG und LSG) erfasst. Jeder Standort besitzt eine eindeutige Kennung.
Mit den Stolpersteinen erinnert der Künstler Gunter Demnig an die Opfer in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Stolpersteine sind im Boden verlegte kleine Gedenktafeln aus Messing vor dem letzten selbstgewählten Wohnort der Menschen, welche in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden.
Mit den Stolpersteinen erinnert der Künstler Gunter Demnig an die Opfer in der Zeit des Nationalsozialismus. Die Stolpersteine sind im Boden verlegte kleine Gedenktafeln aus Messing vor dem letzten selbstgewählten Wohnort der Menschen, welche in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden.
Die Beförderung von besonders gefährlichen Gütern ist ab einer festgesetzten Menge – außerhalb von Autobahnen – nur auf bestimmten Straßen im Kreis Viersen zulässig (siehe § 35b der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt – GGVSEB). Als Fahrweg sind die zum Positivnetz zählenden Straßen oder, wenn der Be- oder Entladeort nicht auf Strecken des Positivnetzes zu erreichen ist, der kürzeste geeignete Fahrweg zu nutzen. Die Klassifizierung erfolgt nach vorliegender Straßenklassifizierung. Das sind im einzelnen Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen und Gemeindestraßen. Rechtlich bindend ist die Allgemeinverfügung zur Bestimmung des Fahrwegs für die Beförderung von gefährlichen Gütern nach § 35 a Abs. 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Bereich des Kreises Viersen, die Darstellung dient zur Visualisierung. Die Strecken werden jährlich aktualisiert.