Das Digitale Landschaftsmodell 1:1 000 000 (DLM1000) beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche der Bundesrepublik Deutschland im Vektorformat.Die Objekte werden einer bestimmten Objektart zugeordnet und durch ihre räumliche Lage, ihren geometrischen Typ, beschreibende Attribute und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Der Datenbestand umfasst Objektarten sowie deren wichtigste Attribute, z. B. Straßen, Wege, Eisenbahnen, Gewässer, Siedlungen, Vegetation, Verwaltungsgrenzen (bis zur Gemeindeebene) und das Relief in Form von Höhenlinien und weiteren Oberflächenformen. Welche Objektarten das DLM1000 im Detail beinhaltet und wie die Objekte gebildet werden, ist im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK1000) festgelegt
Die Digitale Topographische Karte 1:100 000 (DTK100) ist eine topographische Karte im Maßstab 1:100 000. Inhalt der DTK100 sind: Straßen, Wege, Bahnen, Gewässer, Vegetationsflächen, Grenzen, Höhenlinien, Schriften usw. Die Karteninhalte sind wegen des kleinen Maßstabes stark reduziert. Die Graphik der DTK100 richtet sich nach dem Signaturenkatalog SK100 der AdV. Die DTK100 eignet sich als Grundlage für großräumige fachliche Planungen (Landkreise, Regionalplanung). Weitere Informationen zur DTK100 unter: https://www.ldbv.bayern.de/produkte/topo/digi.html . Der DTK100 WMS unterstützt die OGC WMS Versionen 1.1.1 und 1.3.0. Der abrufbare Kartenausschnitt pro WMS-Request ist auf eine Ausdehnung von maximal 6.000x6.000 Pixel begrenzt.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Uns ist die Sicherheit aller Besucher*innen der Kölner Stadien ein wichtiges Anliegen. Da in der Vergangenheit Menschen durch Flaschen- und Dosenwürfe verletzt wurden, hat unser Stadtrat die Kölner Stadtordnung (KSO) so beschlossen, dass im Umfeld des „RheinEnergie“-Stadions, des Südstadions und des Stadions im Sportpark Höhenberg bei Veranstaltungen ein striktes Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot herrscht. Dies gilt ab drei Stunden vor Beginn und bis zwei Stunden nach Ende einer Veranstaltung. Dies betrifft nicht nur Fußballspiele in den genannten Stadien, sondern auch weitere Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte. An den Zugangsbereichen zu den Glasverbotszonen können Besucher*innen ihre Glasflaschen und Dosen problemlos in Containern der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) entsorgen. Bei Risikopartien kann es sein, dass Sperren eingerichtet werden. Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten kontrollieren dann die Einhaltung des Verbotes. Die Mitarbeitenden unseres Kommunalen Ordnungsdienstes überwachen die Einhaltung des Glasverbotes innerhalb der Verbotszonen und ahnden Verstöße.
Stadionumfeld Gemäß unserer städtischen Allgemeinverfügung vom 4. August 2016 erstreckt sich das Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot bei Heimspielen des 1. FC Köln sowie anderen Fußballpartien im "RheinEnergie"-Stadion ebenso ab drei Stunden vor Spielbeginn und drei Stunden nach Spielende auf die im Bereich um die Stadien gelegenen Gastronomien und Kioske nördlich und südlich der Aachener Straße, denen der Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen beziehungsweise der Ausschank in Gläsern untersagt ist. Das Verbot erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich jeweils auf beide Straßenseiten. Dieser Datensatz zeigt die Verbotszonen von Glas-, Glasflaschen- und Dosen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln (siehe INFO-LINK).
Uns ist die Sicherheit aller Besucher*innen der Kölner Stadien ein wichtiges Anliegen. Da in der Vergangenheit Menschen durch Flaschen- und Dosenwürfe verletzt wurden, hat unser Stadtrat die Kölner Stadtordnung (KSO) so beschlossen, dass im Umfeld des „RheinEnergie“-Stadions, des Südstadions und des Stadions im Sportpark Höhenberg bei Veranstaltungen ein striktes Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot herrscht. Dies gilt ab drei Stunden vor Beginn und bis zwei Stunden nach Ende einer Veranstaltung. Dies betrifft nicht nur Fußballspiele in den genannten Stadien, sondern auch weitere Veranstaltungen, wie zum Beispiel Konzerte. An den Zugangsbereichen zu den Glasverbotszonen können Besucher*innen ihre Glasflaschen und Dosen problemlos in Containern der Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) entsorgen. Bei Risikopartien kann es sein, dass Sperren eingerichtet werden. Mitarbeitende von privaten Sicherheitsdiensten kontrollieren dann die Einhaltung des Verbotes. Die Mitarbeitenden unseres Kommunalen Ordnungsdienstes überwachen die Einhaltung des Glasverbotes innerhalb der Verbotszonen und ahnden Verstöße.
Stadionumfeld Gemäß unserer städtischen Allgemeinverfügung vom 4. August 2016 erstreckt sich das Glas-, Glasflaschen- und Dosenverbot bei Heimspielen des 1. FC Köln sowie anderen Fußballpartien im "RheinEnergie"-Stadion ebenso ab drei Stunden vor Spielbeginn und drei Stunden nach Spielende auf die im Bereich um die Stadien gelegenen Gastronomien und Kioske nördlich und südlich der Aachener Straße, denen der Verkauf von Glasflaschen und Getränkedosen beziehungsweise der Ausschank in Gläsern untersagt ist. Das Verbot erstreckt sich bei den Straßen im Grenzbereich jeweils auf beide Straßenseiten. Dieser Datensatz zeigt die Verbotszonen von Glas-, Glasflaschen- und Dosen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln (siehe INFO-LINK).
Die Digitale Topographische Karte 1:50 000 (DTK50) ist eine topographische Karte im Maßstab 1:50 000. Inhalt der DTK50 sind: Straßen, Wege, Bahnen, Gewässer, Vegetationsflächen, Grenzen, Einzelgebäude (nur in Industriegebieten), Höhenlinien, Schriften usw. Die Karteninhalte sind wegen des kleineren Maßstabes nicht mehr vollständig dargestellt. Die Graphik der DTK50 richtet sich nach dem Signaturenkatalog SK50 der AdV. Die DTK50 eignet sich als Grundlage fachlicher Planungen für Gebiete mit größerer Ausdehnung wie z.B. für Landkreise. Weitere Informationen zur DTK50 unter: https://www.ldbv.bayern.de/produkte/topo/digi.html . Der DTK50 WMS unterstützt die OGC WMS Versionen 1.1.1 und 1.3.0. Der abrufbare Kartenausschnitt pro WMS-Request ist auf eine Ausdehnung von maximal 6.000x6.000 Pixel begrenzt.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Die Digitale Topographische Karte 1:25 000 (DTK25) ist eine detailgenaue, aktuelle topographische Karte im Maßstab 1:25 000. Inhalt der DTK25 sind alle Straßen, Wege, Bahnen, Gewässer, Vegetationsflächen, Grenzen, generalisierte Einzelgebäude, Höhenlinien, Schriften usw. Die DTK25 ist für ganz Bayern mit gleicher Detailschärfe und einer Aktualität von weniger als 1 Jahr verfügbar. Die Graphik der DTK25 richtet sich nach dem Signaturenkatalog SK25 der AdV. Die DTK25 eignet sich als Grundlage für detaillierte fachliche Planungen z.B. als Hintergrundkarte. Weitere Informationen zur DTK25 unter: https://www.ldbv.bayern.de/produkte/topo/digi.html . Der DTK25 WMS unterstützt die OGC WMS Versionen 1.1.1 und 1.3.0. Der abrufbare Kartenausschnitt pro WMS-Request ist auf eine Ausdehnung von maximal 6.000x6.000 Pixel begrenzt.
Nutzungsbedingungen: Der Datensatz/Dienst steht unter der folgender Lizenz: Creative Commons Namensnennung 4.0 (CC BY 4.0). Die Namensnennung hat in folgender Weise zu erfolgen: "Datenquelle: Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de".
Umringpolygon der Denkmalbereiche der Stadt Aachen; Die Stadt Aachen verfügt über die beiden Denkmalbereiche "Innenstadt" und "In den Heimgärten". Im Geltungsbereich der neuen Satzung (Satzung für die Erhaltung des Denkmalbereiches "INNENSTADT") sind Änderungen und Eingriffe an Dächern und Fassaden zu öffentlichen Flächen und Straßen (wie zum Beispiel die Vergrößerung von Dachaufbauten oder die Installation von Mobilfunkanlagen), Grundstückseinfriedungen, Parzellenaufteilungen und Straßenführung sowie die Nutzung und Gestaltung von öffentlichen Bereichen von denkmalpflegerischer Bedeutung und damit erlaubnispflichtig. Auch bei Veränderungen, die keine bauordnungsrechtliche Genehmigung brauchen, muss die Untere Denkmalbehörde (Abteilung Denkmalpflege) eingebunden werden! Innerhalb eines Baugenehmigungsverfahrens wird die Behörde um Stellungnahme gebeten. Diese gilt dann ebenfalls als denkmalrechtliche Erlaubnis. Die Stadt Aachen hat sich entschlossen, die Einmaligkeit der Siedlung "in den Heimgärten" zu schützen. Trotzdem soll es für die Bewohner die Möglichkeit geben, die Hauseinheiten an ihre Wohnbedürfnisse anpassen zu können. Es wurden daher Regeln aufgestellt, die das Maß an Veränderungen bestimmen und gleichzeitig den Siedlungscharakter bewahren sollen.
Darstellungsdienst (WMS) für das Digitales Landschaftsmodell 1:1.000.000 (DLM1000) für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Das Digitale Landschaftsmodell 1:1 000 000 (DLM1000) beschreibt die topographischen Objekte der Landschaft und das Relief der Erdoberfläche im Vektorformat. Die Objekte werden einer bestimmten Objektart zugeordnet und durch ihre räumliche Lage, ihren geometrischen Typ, beschreibende Attribute und Beziehungen zu anderen Objekten (Relationen) definiert. Der Datenbestand umfasst Objektarten, wie z.B. Straßen, Eisenbahnen, Gewässer, Siedlungen, Vegetation, Verwaltungsgrenzen (bis zur Kreisebene) und das Relief in Form von Höhenlinien und weiteren Oberflächenformen Welche Objektarten das DLM1000 im Detail beinhaltet und wie die Objekte gebildet werden, ist im ATKIS®-Objektartenkatalog (ATKIS®-OK1000) festgelegt. Das Digitale Landschaftsmodell 1:1 000 000 (DLM1000) liegt erstmalig im AFIS-ALKIS-ATKIS Anwendungsschema Version 7.1.2 vor. Maßstab: 1:1000000; Bodenauflösung: nullm; Scanauflösung (DPI): null
Die Amtliche Präsentation 1 : 10 000 (AP10) präsentiert die Geobasisdaten Niedersachsen im Maßstab 1 : 10 000. Mit der Fortschreibung des AK5-Erlasses zum 01.01.2025 wird die AP10 auf einer komplett neuen Grundlage erzeugt. Die AP10 verwendet zukünftig die Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). Somit basiert die AP10 dann auf den amtlichen Geobasisdaten des ATKIS Basis-DLM, den Hausumringen und den Digitalen Geländemodellen (DGM) und wird sich auch in der Darstellung erheblich von der Vorgängergrafik unterscheiden. Die Daten sind maßstabsbezogen für ein druckoptimiertes Kartenbild aufbereitet und enthalten die für eine Kartenausgabe im Maßstab 1 : 10 000 relevanten Inhalte. Dies sind unter anderem • Straßen- und Wegestruktur mit Straßennamen • Nutzungsarten mit Flächenfarben und Symbolen • Gebäude und Bauwerke mit Symbolen • diverse topographische Objekte • Schriftzusätze für Siedlungen, Gewässer und Landschaft • politische Grenzen • Höhenlinien und Schummerung Die AP10 wird weiterhin als Farb- und Graustufen-Ausgabe erhältlich sein. Hinweis Die Präsentationsausgabe basemap.de P10 Raster (P10) als Grundlage der AP10 wird ständig weiterentwickelt. Es kann daher zu Veränderungen bei Inhalt und Darstellung kommen.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)