Der ATOM Feed Downloadservice für City-Parkzonen in Wuppertal (auch als City-Parkbereiche bezeichnet) stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die Abgrenzungen und Bezeichnungen der (Stand 06/2023) drei flächenhaft modellierten City-Parkzonen im Wuppertaler Stadtgebiet, nämlich Aue, Barmen und Elberfeld, umfasst. Die City-Parkzonen werden auch als "Antragszonen" bezeichnet. Wer in einer solchen Zone mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet ist, darf die Ausstellung eines City-Parkausweises beantragen, der zum Parken auf örtlich besonders gekennzeichneten City-Parkflächen berechtigt. Der Antrag kann digital über das Serviceportal Wuppertal eingereicht werden. Die Abgrenzungen der City-Parkzonen wurden erstmalig in 06/2023 anhand der öffentlichen "Liste berechtigter Straßen" auf der Grundlage der Amtlichen Basiskarte ABK konstruiert. Der Datensatz enthält zu jedem Umringspolygon einer City-Parkzone im Attribut NAME auch die textliche Bezeichnung dieser Zone (Aue, Barmen oder Elberfeld). Die Fortführung des bereitgestellten Datensatzes durch das Ressort Straßen und Verkehr erfolgt unregelmäßig, jeweils zeitnah nach einer Änderung bezüglich der City-Parkzonen. Der digitale Fortführungsprozess befindet sich zzt. im Aufbau. Der im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbare Open-Data-Datensatz wird gleichwohl automatisiert in einem festen, wöchentlichen Turnus aktualisiert. Der Downloadservice wird täglich durch Abgleich mit seinen Metadaten und den Metadaten zum Datensatz der Wuppertaler City-Parkzonen im GEOkatalog.NRW aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.
Der ATOM Feed Downloadservice für die Flächen der tatsächlichen Nutzung aus dem Wuppertaler Liegenschaftskataster stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die ca. 40.000 Flächen der tatsächlichen Nutzung des Liegenschaftskatasters im Stadtgebiet von Wuppertal umfasst. Diese werden von der zuständigen Katasterbehörde (Stadt Wuppertal, Ressort 102 Vermessung, Katasteramt und Geodaten) im Rahmen der Führung des Liegenschaftskatasters im Fachverfahren "Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)" kontinuierlich fortgeschrieben. Die Flächen der tatsächlichen Nutzung bilden eine lückenlose Unterteilung des Stadtgebietes, die unabhängig von den Flurstücken ist. Um die tatsächlichen Nutzungen eines Flurstücks zu ermitteln, muss eine Verschneidung der Flurstücke mit den Flächen der tatsächlichen Nutzung durchgeführt werden. Das ALKIS-Datenmodell unterscheidet im Objektartenbereich "Tatsächliche Nutzung" 26 Nutzungsartengruppen in den vier Nutzungsartenbereichen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer, von denen in Wuppertal jedoch nur 20 vorkommen (Stand 03/2019). Der Datensatz enthält hierfür im Attribut TYP die zugehörige ALKIS-Objektart, also z. B. "AX_Wohnbauflaeche" für eine Fläche der Nutzungsartengruppe "Wohnbaufläche". Daneben ist das Attribut FLAECHE mit der Größe der jeweiligen Fläche in Quadratmetern immer belegt. Einige weitere Attribute (FUNKTION, ZUSTAND, LAGERGUT, ABBAUGUT, VEGETATION, HYDROLOGIE, NAME), die eine tiefere Untergliederung der tatsächlichen Nutzung liefern, sind dagegen nur bei bestimmten Nutzungsartengruppen belegt. Die Daten werden in den Formaten ESRI-Shapefile, KML und GeoJSON bereitgestellt. Der vom Downloadservice bereitgestellte Datensatz steht nach landesrechtlichen Vorgaben unter der Open-Data-Lizenz "Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0)".
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.
Es handelt sich bei diesem Dienst um einen STAC (SpatioTemporal Asset Catalog). Dieser STAC stellt das Digitale Geländemodell (DGM1) im amtlichen Projektionssystem EPSG:25832 (ETRS 89, UTM Zone 32) zur Nutzung und zum Download über eine API bereit. Das Digitale Geländemodell (DGM) ist ein Folgeprodukt aus den 3D-Messdaten. Es beschreibt die Geländeoberfläche, das Relief der Erde, durch die räumlichen Koordinaten einer repräsentativen Menge von Geländepunkten zum Erfassungszeitraum. Höheninformationen werden maßstabsunabhängig und datenverarbeitungsgerecht vorgehalten. Auf Grundlage der seit 2019 niedersachsenweit verfügbaren Laserscan-Punktwolken aus Airborne Laserscaning (ALS), die eine geometrische Auflösung von mindestens 4 Punkten/m² aufweisen, wird ein hochgenaues DGM in 1 x 1 km Kacheln bereitgestellt. Die Rasterweite beträgt 1m (DGM1) und die Rasterelementposition liegt im Zentrum auf 0,5 m Positionen (= Pixelmitte). Die Höhengenauigkeit des DGM1 beträgt für flaches bis wenig geneigtes, offenes Gelände ≤15 cm und bei stark geneigtem Gelände mit dichter Vegetation ≤ 30 cm. Diese wurden über eine Delaunay-Triangulation aus der klassifizierten ALS-Punktwolke bestimmt. Das so entstandene COG ist in 32 Bit mit Float-Werten codiert und wurde über das Verfahren LZW komprimiert. Leere Pixel (NoData) enthalten den Wert -9999. Für eine schnelle visuelle Darstellung des STAC kann der Radiant Earth STAC-Browser verwendet werden. Für eine Nutzung der STAC-API in QGIS können Sie das QGIS-Plugin "QGIS STAC API-Browser" verwenden. In ArcGIS Pro können Sie ab der Version 3.2 STAC API Verbindungen herstellen.
Es gelten die Lizenzbedingungen „Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)“ bzw. „cc-by/4.0” (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) mit den dort geforderten Angaben zum Quellenvermerk. Als Rechteinhaber und Bereitsteller ist „LGLN“, sowie das Jahr des Datenbezugs in Klammern anzugeben. Beispiel für Quellenvermerk: LGLN (2024) Creative Commons Namensnennung – 4.0 International (CC BY 4.0)
Bei der Statistik der Tatsächlichen Nutzung handelt es sich um ein historisches Produkt, das nicht mehr von Geobasis NRW fortgeführt wird. Grundlage für die Statistik der Tatsächlichen Nutzung war, dass in Deutschland gemäß Agrarstatistikgesetz allgemein jährlich zum Berichtszeitpunkt 31.12. des Vorjahres eine Flächenerhebung durchgeführt wird. Erhebungsmerkmale sind dabei die Bodenflächen nach der Art der tatsächlichen Nutzung. Erhebungseinheiten der Flächenerhebung sind die Gemeinden und gemeindefreien Gebiete. Auskunftspflichtig für die Flächenerhebung sind die nach Landesrecht für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständigen Stellen. In NRW nahm gemäß Liegenschaftskatastererlass das Geodatenzentrum bei Geobasis NRW diese Aufgabe wahr. Dazu wurde der Sekundärdatenbestand Liegenschaftskataster ausgewertet. Es wurden alle Nutzungsarten der Nutzungsartengruppen zu den Bereichen Siedlung, Verkehr, Vegetation und Gewässer gemäß Nutzungsartenkatalog NRW aufbereitet (siehe Anlage 1 zum Liegenschaftskatastererlass NRW unter www.recht.nrw.de). Eine vollständige Liste samt weiterer Hinweise finden sich in dem Dokument „Ergänzende Informationen“. Die Flächen wurden unter Berücksichtigung der Abbildungsverzerrung aus den geometrischen ALKIS-Objekten der tatsächlichen Nutzung ermittelt und nicht auf die Buchfläche der darunter liegenden Flurstücke abgeglichen. Es wurden nur die Nutzungsartenflächen auf der Erdoberfläche berücksichtigt. Die überlagernden Nutzungen (z. B. Straße über Fluss) wurden nicht ausgewertet. Die Aufbereitung enthält je Gemeinde, Kreis bzw. kreisfreie Stadt, Regierungsbezirk und für NRW den amtlichen Schlüssel, die Bezeichnung und die aus den zugrundeliegenden Gemarkungen aggregierten Nutzungen (je Nutzungsartenbereich, Nutzungsartengruppe und Nutzungsart) mit Angaben zur Bodenfläche in qm. Verfügbare Jahrgänge: 2016 bis 2022.
Nutzungsbedingungen: Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Trinkwasserbericht NRW (2023) – 2 pdf-Dateien („DWD_2023_DENW_DWD_1000“ und „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“) Die Trinkwasserrichtlinie (EU) 2020/2184 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Berichterstattung über die Qualität des Trinkwassers, wobei die Berichtspflicht für Versorgungsgebiete gilt, die täglich mehr als 1.000 m³ Trinkwasser liefern oder mehr als 5.000 Personen versorgen. Gemäß § 69 TrinkwV sind die Gesundheitsämter dazu verpflichtet, jedes Jahr einen Datensatz über die Qualität des Trinkwassers des vorangegangenen Kalenderjahres an die dafür vorgesehene oberste Landesbehörde oder eine andere nach Landesrecht (in diesem Fall das LANUK) zuständige Stelle zu übermitteln. Dieser beinhaltet die Bewertung der Trinkwasserqualität in Versorgungsgebieten, die eine tägliche Abgabe von mindestens 10 Kubikmetern Trinkwasser oder die Versorgung von mindestens 50 Personen gewährleisten. Im weiteren Prozess erstellt das LANUK aus diesem Datensatz den zusammenfassenden DWD-Bericht („DWD_2023_DENW_DWD_1000“ und „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“), welcher anschließend an das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt wird. Die hier ausgestellten DWD-Berichte sind eine aggregierte Zusammenfassung der Trinkwasserdaten aus dem Berichtsjahr 2023. Diese Zusammenfassung ist aufgeteilt in 2 pdf-Dateien: A: „DWD_2023_DENW_DWD_1000“ mit den Daten zu Versorgungsgebieten, die mehr als 1000 m³ pro Tag liefern B: „DWD_2023_DENW_TrinkwV_10“ mit den Daten zu Versorgungsgebieten, die zwischen 10 und 1000 m³ pro Tag liefern. Die beiden Dateien beinhalten folgende Tabellenblättern mit den Daten zu: 1. Nicht eingehaltene Überwachungshäufigkeiten. 2. Allgemeine Informationen über die Rahmenbedingungen der Trinkwasserversorgung in dem Land. 3. Zusammenfassende Informationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch in den WVG. 4. Information über die Ergebnisse der Nachforschungen bei Nichteinhaltung des Parameterwertes Clostridium perfringens. 5. Informationen über Nichteinhaltung der Parameterwerte bei Wasser für den menschlichen Gebrauch in WVG. 6. Informationen über Einschränkung/Unterbrechung der Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch wegen Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 7. Informationen über Ursachen der Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 8. Informationen über Abhilfemaßnahmen bei Nichteinhaltung der Parameterwerte im WVG. 9. Informationen über die produktspezifischen Parameter Acrylamid, Epichlorhydrin und Vinylchlorid 10. Art der im Land öffentlich zugänglichen Informationen. 11. Kommunikation der im Land verfügbaren Informationen über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. 12. Informationen über die Wasserversorgungsgebiete in dem Land. 13. Informationen über Änderungen der Wasserversorgungsgebiete in dem Land. 14. Codes für den Zeitrahmen bei Einschränkung oder Unterbrechung der Bereitstellung von Wasser für den menschlichen Gebrauch. 15. Codes für die Ursachen einer Nichteinhaltung. 16. Codes für Abhilfemaßnahmen bei Nichteinhaltung. 17. Codes für den Zeitrahmen der Abhilfemaßnahmen.
„Im Jahre 1993 forderte das Niedersächsische Umweltministerium das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ) auf das „Programm zu Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer“ zu überarbeiten. […] Das vom NLÖ im Januar 1994 vorgelegte Konzept zu Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer ist flexibel und ausbaufähig. Es beinhaltet auch wesentliche Monitoring-Grundkomponenten, die in das neue Bund/Länder-Meßprogramm (BLMP) und in das Trilaterale Wattenmeer-Monitoring-Programm (TMAP) einbezogen werden können. Damit wird das Land Niedersachsen auch den Verpflichtungen gerecht, die es aufgrund seiner Küstengewässer in dem auf nationaler Ebene organisierten Überwachungsprogramm (BLMP) sowie in den damit verflochtenen internationalen Monitoringprogammen (JAMP, TMAP, PARCOM) hat. Insbesondere die Integration einer Reihe von biologischen Untersuchungskomponenten in das Konzept ist gewährleistet, dass die Aussagekraft längerfristig erhalten bleibt und über die bisher gegebenen Möglichkeiten hinausgeht. […] Im Überwachungsbericht 1994 sind die Ergebnisse der folgenden Daueruntersuchungen von dem Jahr 1994 zusammengefasst: Wasseruntersuchungen: Nähr- und Schadstoffeinträge aus Ems, Weser und Elbe in die Deutsche Bucht; Wasseruntersuchungen: Nähr- und Schadstoffverteilung in dien Mündungen von Ems, Weser und Elbe; Wasseruntersuchungen: Sommerliche Nährstoffverteilung; Wasseruntersuchungen: Winterliche Nähr- und Schadstoffverteilung Wasseruntersuchungen: Daueruntersuchung zur Erfassung wasserchemischer Messgrößen; Sedimentuntersuchungen: Schadstoffe in Organismen (Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe in Miesmuscheln und Plattfischen); Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung Phytoplankton; Biologisches Bestandsmonitoring: Informationssystem für Planktonblüten und toxische Algen; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Wesermündung; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Norderneyer Watt; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Leybucht; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Miesmuschelbank;“
„Im Jahre 1993 forderte das Niedersächsische Umweltministerium das Niedersächsische Landesamt für Ökologie (NLÖ) auf das „Programm zu Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer“ zu überarbeiten. […] Das vom NLÖ im Januar 1994 vorgelegte Konzept zu Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer ist flexibel und ausbaufähig. Es beinhaltet auch wesentliche Monitoring-Grundkomponenten, die in das neue Bund/Länder-Meßprogramm (BLMP) und in das Trilaterale Wattenmeer-Monitoring-Programm (TMAP) einbezogen werden können. Damit wird das Land Niedersachsen auch den Verpflichtungen gerecht, die es aufgrund seiner Küstengewässer in dem auf nationaler Ebene organisierten Überwachungsprogramm (BLMP) sowie in den damit verflochtenen internationalen Monitoringprogammen (JAMP, TMAP, PARCOM) hat. Insbesondere die Integration einer Reihe von biologischen Untersuchungskomponenten in das Konzept ist gewährleistet, dass die Aussagekraft längerfristig erhalten bleibt und über die bisher gegebenen Möglichkeiten hinausgeht. […] Im Überwachungsbericht 1995 sind die Ergebnisse der folgenden Daueruntersuchungen von dem Jahr 1995 zusammengefasst: Wasseruntersuchungen: Nähr- und Schadstoffeinträge aus Ems, Weser und Elbe in die Deutsche Bucht; Wasseruntersuchungen: Nähr- und Schadstoffverteilung in dien Mündungen von Ems, Weser und Elbe; Wasseruntersuchungen: Sommerliche Nährstoffverteilung; Wasseruntersuchungen: Winterliche Nähr- und Schadstoffverteilung Wasseruntersuchungen: Daueruntersuchung zur Erfassung wasserchemischer Messgrößen; Sedimentuntersuchungen: Schadstoffe in Organismen (Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe in Miesmuscheln und Plattfischen); Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung Phytoplankton; Biologisches Bestandsmonitoring: Informationssystem für Planktonblüten und toxische Algen; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Wesermündung; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Norderneyer Watt; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Leybucht; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Miesmuschelbank;“
„Seit 1994 werden vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) – Forschungsstelle Küste – physikalisch-chemische und biologische Untersuchungen zur Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer nach einem mit dem Niedersächsischen Umweltministerium abgestimmten Konzept durchgeführt. […] Es beinhaltet auch wesentliche Monitoring-Grundkomponenten, die in das neue Bund/Länder-Meßprogramm (BLMP) und in das Trilaterale Wattenmeer-Monitoring-Programm (TMAP) einbezogen werden können. Damit wird das Land Niedersachsen auch den Verpflichtungen gerecht, die es aufgrund seiner Küstengewässer in dem auf nationaler Ebene organisierten Überwachungsprogramm (BLMP) sowie in den damit verflochtenen internationalen Monitoringprogammen (JAMP, TMAP) hat. Insbesondere die Integration einer Reihe von biologischen Untersuchungskomponenten in das Konzept ist gewährleistet, dass die Aussagekraft längerfristig erhalten bleibt und über die bisher gegebenen Möglichkeiten hinausgeht. […] Im Überwachungsbericht 1997 sind die Ergebnisse der folgenden Routineuntersuchungen von dem Jahr 1997 zusammengefasst: Wasseruntersuchungen: Nähr- und Schadstoffeinträge aus Ems, Weser und Elbe in die Deutsche Bucht; Wasseruntersuchungen: Nähr- und Schadstoffverteilung in dien Mündungen von Ems, Weser und Elbe; Wasseruntersuchungen: Sommerliche Nährstoffverteilung; Wasseruntersuchungen: Winterliche Nähr- und Schadstoffverteilung Wasseruntersuchungen: Daueruntersuchung zur Erfassung wasserchemischer Messgrößen; Sedimentuntersuchungen: Schadstoffe in Organismen (Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe in Miesmuscheln und Plattfischen); Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung Phytoplankton; Biologisches Bestandsmonitoring: Informationssystem für Planktonblüten und toxische Algen; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Wesermündung; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Norderneyer Watt; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Leybucht; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Miesmuschelbank; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makroalgen: Niedersächsische Watten;“
„Seit 1994 werden vom Niedersächsischen Landesamt für Ökologie (NLÖ) – Forschungsstelle Küste – physikalisch-chemische und biologische Untersuchungen zur Überwachung der niedersächsischen Küstengewässer nach einem mit dem Niedersächsischen Umweltministerium abgestimmten Konzept durchgeführt. […] Es beinhaltet auch wesentliche Monitoring-Grundkomponenten, die in das neue Bund/Länder-Meßprogramm (BLMP) und in das Trilaterale Wattenmeer-Monitoring-Programm (TMAP) einbezogen werden können. Damit wird das Land Niedersachsen auch den Verpflichtungen gerecht, die es aufgrund seiner Küstengewässer in dem auf nationaler Ebene organisierten Überwachungsprogramm (BLMP) sowie in den damit verflochtenen internationalen Monitoringprogammen (JAMP, TMAP) hat. Insbesondere die Integration einer Reihe von biologischen Untersuchungskomponenten in das Konzept ist gewährleistet, dass die Aussagekraft längerfristig erhalten bleibt und über die bisher gegebenen Möglichkeiten hinausgeht. […] Im Überwachungsbericht 1998 sind die Ergebnisse der folgenden Routineuntersuchungen von dem Jahr 1998 zusammengefasst: Wasseruntersuchungen: Nähr- und Schadstoffeinträge aus Ems, Weser und Elbe in die Deutsche Bucht; Wasseruntersuchungen: Nähr- und Schadstoffverteilung in dien Mündungen von Ems, Weser und Elbe; Wasseruntersuchungen: Sommerliche Nährstoffverteilung; Wasseruntersuchungen: Winterliche Nähr- und Schadstoffverteilung Wasseruntersuchungen: Daueruntersuchung zur Erfassung wasserchemischer Messgrößen; Sedimentuntersuchungen: Schadstoffe in Organismen (Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe in Miesmuscheln und Plattfischen); Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung Phytoplankton; Biologisches Bestandsmonitoring: Informationssystem für Planktonblüten und toxische Algen; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Wesermündung; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Norderneyer Watt; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Leybucht; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makrozoobenthos: Miesmuschelbank; Biologisches Bestandsmonitoring: Daueruntersuchung eulitorales Makroalgen: Niedersächsische Watten;“
Der ATOM Feed Downloadservice für Bewohnerparkzonen in Wuppertal stellt einen Datensatz zum Download bereit, der die vom Ressort Straßen und Verkehr geführten Abgrenzungen und Bezeichnungen von (Stand 05/2023) 52 flächenhaft modellierten Bewohnerparkzonen im Wuppertaler Stadtgebiet umfasst. Die Bewohnerparkzonen werden auch als "Antragszonen" bezeichnet. Wer in einer solchen Zone mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet ist, darf die Ausstellung eines Bewohnerparkausweises beantragen, der zum Parken in örtlich besonders gekennzeichneten Bewohnerparkbereichen berechtigt. Der Antrag kann digital über das Serviceportal Wuppertal eingereicht werden. Die Abgrenzungen der Bewohnerparkzonen wurden erstmalig in 08/2016 anhand der Straßen- und Adressbereichszuordnungen in der öffentlichen Bewohnerparkzonenliste auf der Grundlage der Amtlichen Basiskarte ABK konstruiert. In 03/2023 erfolgte eine durchgreifende Überprüfung und Überarbeitung der Daten. Der Datensatz enthält zu jedem Umringspolygon einer Bewohnerparkzone auch die beiden Namensbestandteile, mit deren Kombination eine solche Zone eindeutig bezeichnet wird, nämlich die ZONE (Kürzel aus maximal 4 Großbuchstaben) und die NR (optionale alphanumerische Untergliederung der Zone). Die Fortführung des bereitgestellten Datensatzes durch das Ressort Straßen und Verkehr erfolgt unregelmäßig, jeweils zeitnah nach einer Änderung bezüglich der Bewohnerparkzonen. Der digitale Fortführungsprozess befindet sich zzt. im Aufbau. Der im Shape-, KML- und GeoJSON-Format unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY 4.0) verfügbare Open-Data-Datensatz wird gleichwohl automatisiert in einem festen, wöchentlichen Turnus aktualisiert. Der Downloadservice wird täglich durch Abgleich mit seinen Metadaten und den Metadaten zum Datensatz der Wuppertaler Bewohnerparkzonen im GEOkatalog.NRW aktualisiert.
Nutzungsbedingungen: Der bereitgestellte Datensatz kann gemäß der „Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0)“ (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/) genutzt werden.