Der Dienst Verteilung der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der FFH-Lebensraumtypen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Lebensräume und Biotope (HB)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die letzte Berichtsperiode gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie (2013-2019). Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit, Objektgeometrie) enthalten Angaben zu inspireId, Codierungsschema (ReferenceHabitatType-SchemeValue) z.B. Habitat Directive, Code (ReferenceHabitatType-CodeValue) z.B. „7110“. Die Daten zeigen Verteilung der FFH-Lebensraumtypen in Deutschland. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Das Kartenwerk liefert Daten über die an der Erdoberfläche anstehenden Gesteine und gibt Auskunft über deren Verbreitung, Beschaffenheit und geologisches Alter. Das analoge Kartenwerk liefert zu jedem Kartenblatt ein Erläuterungsheft. Die Kartenblätter liegen gescannt und georeferenziert vor.
Dargestellt ist der Bestand an Verbissgutachten (ohne Gefährdungsgrad) inklusive Erstellungsjahr gemäß §22 Abs. 5 Landesjagdgetz. Dabei enthalten die grünen Bestände die aktuellen Verbissguten (nicht älter als 5 Jahre), die rot dargestellten Bestände enthalten Gutachten, die älter als 5 Jahre, noch nicht abgeschlossen sind oder storniert wurden. In blau gehalten sind Bestände, in denen aufgrund des geringen Waldanteils oder aus anderen Gründen keine Verbissgutachten erstellt werden. Die Verbissgutachten dienen dem berechtigten Anspruch der Forstwirtschaft auf Schutz gegen Wildschäden und sind im regelmäßigen Turnus von drei bis fünf Jahren durch den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen zu erstellen. Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen führt diese hoheitliche Aufgabe für alle Waldbesitzarten auf Ebene der amtlichen Jagdbezirke aus. Die Vorgaben hierfür regelt der Erlass „Erstellung von Verbissgutachten“. Die Einzelergebnisse eines Jagdbezirkes werden dabei stets vertraulich behandelt und ausschließlich der Jagdgenossenschaft beziehungsweise den Eigenjagdbesitzenden, den zuständigen Forstbetriebsbeamtinnen und Forstbetriebsbeamten der Unteren Jagdbehörden übergeben. Die Herausgabe von Verbissgutachten kann beim zuständigen Regionalforstamt mit entsprechende Berechtigung erfragt werden.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2021 , gegenwärtig aktuell
"Auf Grund der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte). In bebauten Gebieten sind Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Es sind Richtwertzonen zu bilden, die jeweils Gebiete umfassen, die nach Art und Maß der Nutzung weitgehend übereinstimmen. Die wertbeeinflussenden Merkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind darzustellen." (vgl. §196 BauGB) Dieser Datensatz dient der internen Erzeugung und Pflege der Datenbestände. Eine Veröffentlichung erfolgt über BORIS NRW.
Aktualität der Daten:
seit 01.01.2022 , gegenwärtig aktuell
"Immobilienrichtwerte sind georeferenzierte, auf einer Kartengrundlage dargestellte durchschnittliche Lagewerte für Immobilien, bezogen auf ein für diese Lage typisches Normobjekt. Immobilienrichtwerte sind dementsprechend Vergleichsfaktoren mit einem räumlichen Bezug. Die Immobilienrichtwerte werden jährlich, bezogen auf den 1. Januar des laufenden Jahres, für die Objektarten Wohnungseigentum sowie Ein- und Zweifamilienhäuser, zonal, landesweit und inklusive der für den Immobilienpreiskalkulator nach § 3 Absatz 3 benötigten Daten ermittelt." (vgl. §38 (1)+(2) GrundWertVO NRW) Dieser Datensatz dient der internen Erzeugung und Pflege der Datenbestände. Eine Veröffentlichung erfolgt über BORIS NRW.
Der Dienst Verteilung der FFH-Lebensraumtypen in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zur Verteilung der FFH-Lebensraumtypen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Lebensräume und Biotope (HB)". Die Daten zeigen die Verteilung in einem 10x10km-Raster (UTM) als "analytical units". Die Daten sind gültig für die letzte Berichtsperiode gemäß Artikel 17 FFH-Richtlinie (2013-2019). Die Objektmetadaten zur UTM-Rasterzelle (analytical unit, Objektgeometrie) enthalten Angaben zu inspireId, Codierungsschema (ReferenceHabitatType-SchemeValue) z.B. Habitat Directive, Code (ReferenceHabitatType-CodeValue) z.B. „7110“. Die Daten zeigen Verteilung der FFH-Lebensraumtypen in Deutschland. Besonderheiten: Es handelt sich ausschließlich um Rasterzellen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die FFH-Berichtspflicht nach Artikel 17 FFH-RL erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Der Dienst INSPIRE Schutzgebiete in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Schutzgebieten im Sinne des INSPIRE Annex I Themas "Schutzgebiete". Die Daten zeigen die Abgrenzungen verschiedener Schutzgebietskategorien aus Bundes- und Ländergesetzen. Die Objektmetadaten enthalten alle Angaben des "simple profile" aus der Datenspezifikation zu "INSPIRE Protected Sites". Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Schutzgebiete für Nordrhein-Westfalen. Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes zu erheben. Die Daten wurden für Verordnungen und Landschaftspläne digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.
Der Dienst Landschaftsräume in Nordrhein-Westfalen enthält Regionale Geodaten zu Biogeographischen Regionen im Sinne des INSPIRE Annex III Themas "Biogeographische Regionen". Die Daten zeigen die nahtlosen Abgrenzungen von so genannten Landschaftsräumen, die eine Präzisierung und thematische Ergänzung von Naturräumlichen Einheiten (vergl. Schmidthüsen u.a.) sind. Die Objektmetadaten enthalten Angaben über die landschaftsökologischen Fachmerkmale, die die Gebiete kennzeichnen. Die Daten zeigen die Abgrenzungen der Landschaftsräume für Nordrhein-Westfalen. Besonderheiten: Die Daten sind frei zugänglich. Die Daten werden als Grundlage für die Erstellung des landesweiten Biotopverbundes erhoben und für diese Zwecke digitalisiert. Die Daten sind in Nordrhein-Westfalen aufgrund des § 3 des Landesnaturschutzgesetzes im Internet bekanntzumachen.