Der Datensatz zur „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland: Nordrhein Westfalen 1:350.000“ gibt in Bezug auf die DIN 4149 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten - Lastannahmen, Bemessung und Ausführung üblicher Hochbauten“ den Grad der Erdbebengefährdung bis auf die Grenzen der Gemarkungen genau an. Die Karte stellt die Zuordnung zur betreffenden Erdbebenzone (0 bis 3) und zur geologischen Untergrundklasse (R: felsartig, S: tief-sedimentär, T: Übergangsgebiete) dar.
Das Amtliche Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) weist die Liegenschaften und sonstige Basisinformationen des Liegenschaftskatasters mit objektstrukturierten Geometrie- und Sachdaten nach. ALKIS liegt die von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) entwickelte und in der Dokumentation zur Modellierung der Geoinformationen des amtlichen Vermessungswesens (GeoInfoDok) enthaltene Konzeption des Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem zu Grunde. Das ALKIS stellt mit den Flurstücken, Gebäuden, Nutzungsarten, Bodenschätzungen, Grenzpunkten und der Topographie den wesentlichen Anteil der Geobasisdaten dar.
„Im Jahre 1966 wurde auf dem Blexer Groden bei Nordenham der Bau eines Titandioxid-Werkes begonnen. Die Gesellschaft erhielt die wasserbehördliche Erlaubnis, täglich 38.200 m³ Abwasser bei Blexen in die Weser einzuleiten. Die Produktion wurde im Frühjahr 1969 aufgenommen. Über den Einfluss von Abwässern dieser Art und vor allem dieser Größenordung auf die Lebensgemeinschaften von Küstengewässern lagen in Deutschland noch keine Erfahrungen vor. […] Eine zweite Quelle chemischer Abwässer ist das Guanowerk bei Nordenham, das ab Mai 1968 täglich 450 t Gips, mit 36000 m³ Kühlwasser zu einer Emulsion verdünnt, ausstößt. Es wird davon angenommen, dass der Gips vollständig in Lösung geht […]. Um eine Grundlage zu schaffen, die eine Beurteilung späterer Veränderungen ermöglicht, wurde noch vor Produktionsbeginn des Titanwerkes eine chemisch-biologische Bestandsaufnahme in der Wesermündung vorgenommen. Das Niedersächsische Wasseruntersuchungsamt (NWU), Hildesheim, übernahm den chemischen, die Forschungsstelle Norderney den biologischen Teil der Beweissicherung. […] die Feldarbeiten der Untersuchungen dauerten 1 Jahr, von Ende 1967 bis Ende 1968. […]“
„Mit dem „Trilateral Monitoring and Assessment Program (TMAP)“ wurde eine integrierte und methodisch einheitlichere Überwachung des Wattenmeerökosystems durch die drei Anrainerstaaten Niederlande, Deutschland und Dänemark eingeführt. Im Zuge der Umsetzung dieses Programms beauftragte die Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer das NLÖ Forschungsstelle Küste im Herbst 1998 mit der Einrichtung von 4 Monitoringstationen zur Überwachung des Makrozoobenthos auf der Lütetsburger Plate. Zusammen mit den bereits seit 1976 bestehenden Dauerstationen des NLÖ Forschungsstelle Küste im Norderneyer Inselwatt soll damit ein durchgehendes eulitorales Stationsprofil von der Festlandslinie bis zum Inselwatt eingerichtet werden. Zur Festlegung der Monitoringstationen wurde vom NLÖ Forschungsstelle Küste im November 1998 im Rahmen einer Voruntersuchung eine Transektbprobung auf der Lütetsburger Plate und dem angrenzenden Ostermarscher Watt durchgeführt, um a) das Artenspektrum und die Abundanzverteilung auf dem Transekt zu erfassen und b) repräsentative Biotopbereiche für die Einrichtung der 4 Dauerstationen auszuwählen. Die Ergebnisse dieser Vorstudie werden in dem vorliegenden Bericht dargstellt.“
Die der Fachbehörde für Naturschutz vorliegenden avifaunistischen Daten werden an Hand des in Niedersachsen angewendeten Bewertungssystems für Brutvogellebensräume (Bewertungsstufen von "lokale" bis "nationale Bedeutung") und auf der Grundlage der Roten Liste der in Niedersachsen und Bremen gefährdeten Brutvögel sowie der in Deutschland gefährdeten Brutvögel ausgewertet. Aus den im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms gemeldeten Daten wurden für die Bewertung eines Gebietes die aktuellsten Daten aus einem Zeitabschnitt von 5 Jahren (je nach Datenlage und Bearbeitungsstand) zur Bewertung herangezogen. Im Rahmen des niedersächsischen Vogelarten-Erfassungsprogramms werden keine landesweit flächendeckenden regelmäßigen Kartierungen durchgeführt, sondern es handelt sich um eine Datensammlung von ehrenamtlichen und z. T. beauftragten Bestandserfassungen. Für ausgewählte Arten (z. B Großvogelarten) erfolgt eine Sonderbewertung entsprechend des Bewertungsverfahrens. Es ist zu beachten, dass nur die zum Zeitpunkt der Bewertung vorliegenden Daten ausgewertet werden können und die Einstufung stark von der jeweiligen Datenlage einer Art abhängt.Einstufungen gemäß niedersächsischem Bewertungsschema: National, Landesweit, Regional, Lokal.
Digitale Orthophotos (DOP) sind verzerrungsfreie und maßstabsgetreue Rasterdaten photographischer Abbildungen der Erdoberfläche. Sie werden aus orientierten Luftbildern und einem Digitalen Höhenmodell abgeleitet. Der Datensatz umfasst das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland als überlapppungsfreies und lückenloses Mosaik der an den Landesgrenzen beschnittenen DOP der Vermessungsverwaltungen der Länder. Die DOP stehen als 3-Kanal-Echtfarbbild (Rot-Grün-Blau), als 1-Kanal-Infrarotbild oder als 3-Kanal-Colorinfrarotbild (NIR-Rot_Grün, sog. Falschfarben) zur Verfügung.
Die Daten sind urheberrechtlich geschützt. Die Daten werden Nutzungsberechtigten nach V GeoBund und V GeoLänder geldleistungsfrei sowie Dritten gemäß V ZSGT gegen Gebühren zur Verfügung gestellt. Bitte informieren Sie sich unter nachfolgendem Link über die Details zu Nutzungsbedingungen und Quellenvermerk: https://gdz.bkg.bund.de/index.php/default/hinweise-zu-nutzungsbedingungen-und-quellenvermerken. Der Quellenvermerk ist zu beachten.
Die Massengeokodierung des GDI-Geokoders ist eine hausnummerngenaue Geokodierung von Adressen im Land Brandenburg und Berlin. Als Grundlage dient der Deutschland-Online-Gazetteer 2.0 für Brandenburg mit Berlin. Diese Anwendung ist in der Lage, typische Fehler in den Adressenangaben aufzulösen (Abkürzungen, Schreibfehler, sprachliche Besonderheiten). Die Unterstützung der EPSG-Codes:4326, 25832, 25833, 3034 und 3035 ist sichergestellt. Hierzu wurde ein umfangreicher Katalog an Abkürzungen, Schreibfehlern und Eigenarten der deutschen Sprache in die Software implementiert.
Kommunen in Deutschland sind durch das Wärmeplanungsgesetz (WPG) zur Erstellung und Fortschreibung kommunaler Wärmepläne verpflichtet. Das vorliegende Portal bietet eine interaktive Kartenanwendung, die ausgewählte Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung in Moers darstellt. Für die Ergebnisse, deren Darstellungen auf Baublockebene vorliegen, gilt, dass nicht jedes Gebäude in dem jeweiligen Baublock der primär vorliegenden Technologie oder Wärmeversorgungsart entspricht. Um die möglichen Heizungstechnologien auf Gebäude-Ebene aufgezeigt zu bekommen, muss sich individuelle Beratung durch Energieberater oder Handwerker eingeholt werden.
Nutzungsbedingungen: Bei der Nutzung ist zwischen der Nutzung der Anwendung und der Nutzung der mit Hilfe der Anwendung dargestellten Daten zu unterscheiden. Die Nutzung der Anwendung ist kostenfrei. Für die dargestellten Daten und Dienste gelten die in den jeweiligen Metadaten beschriebenen Nutzungs- und Lizenzbedingungen der Datenbereitsteller.
Der Datensatz umfasst die ca. 100.000 Flurstücke des Liegenschaftskatasters im Stadtgebiet von Wuppertal. Sie werden von der zuständigen Katasterbehörde (Stadt Wuppertal, Ressort 102 Vermessung, Katasteramt und Geodaten) im Rahmen der Führung des Liegenschaftskatasters im Fachverfahren "Amtliches Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS)" kontinuierlich fortgeschrieben. Das Flurstück ist die kleinste flächenförmige Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Das Grundbuch, Deutschlands öffentliches Register zum Nachweis von Rechten an Grund und Boden, nimmt für die räumliche Abgrenzung der Grundstücke Bezug auf diese Flurstücke. (Ein Grundstück besteht aus einem oder mehreren Flurstücken.) Ein Flurstück wird vom amtlichen Vermessungswesen durch seine Grenzpunktkoordinaten geometrisch festgelegt und mit einem bundesweit eindeutigen natürlichen Schlüssel, dem Flurstückskennzeichen, bezeichnet. Für jedes Flurstück enthält der Datensatz neben diesem Flurstückskennzeichen (Attribut FLURSTUECK) und der Flurstücksgeometrie, dem Polygon aus den Koordinaten der Grenzpunkte, auch die amtliche Flurstücksfläche (AMTLICHEFL) sowie alle von der Katasterbehörde festgelegten Bestandteile des Flurstückskennzeichens, namentlich die Gemarkung (Nummer in GEMNR, Bezeichnung in GEMNAME), die Flur (FLUR), den Flurstückszähler (FLURSTZ) und den Flurstücksnenner (FLURSTN). Der Datensatz steht nach landesrechtlichen Vorgaben unter der Open-Data-Lizenz "Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0 (dl-zero-de/2.0)".
Nutzungsbedingungen: Dieser Datensatz kann gemäß der „Datenlizenz Deutschland – Zero – Version 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0) genutzt werden.